Die Entscheidung der Regierungskoalition, Zulassung und Verordnungsfähigkeit von Fertigarzneimitteln mit natürlichen oder synthetischen Cannabis-Wirkstoffen (Cannabinoiden) zu erleichtern, wird von der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. und der Patientenorganisation Deutsche Schmerzliga e.V. unterstützt. „Es ist an der Zeit, Cannabis aus der Schmuddelecke zu holen“,erklärt der Göppinger Schmerzmediziner Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie und Vizepräsident der Deutschen Schmerzliga.
Mit dem teilsynthetisch hergestellten Cannabinoid Dronabinol, das aus natürlichen Cannabinoiden gewonnen wird, haben die Schmerztherapeuten bei verschiedenen Schmerzerkrankungen gute Erfahrungen gemacht. Denn Dronabinol darf – im Gegensatz zum natürlichen Extrakt der Hanfpflanze – auch schon unter den geltenden gesetzlichen Regelungen produziert und ärztlich verordnet werden. Zum Einsatz kommt die Substanz zum Beispiel bei Schmerzen nach Polioerkrankungen oder Schmerzformen wie Fibromyalgie, die durch eine mangelhafte körpereigene Schmerzkontrolle ausgelöst werden. Auch spastische Schmerzen bei Multipler Sklerose können mit dem Hanfwirkstoff häufig besser behandelt werden als mit anderen Medikamenten. „Wenn Gesetzesänderungen dazu führen, dass Cannabinoide generell leichter erforscht, zugelassen und verordnet werden können, begrüßen wir dies, weil es neue Therapieoptionen eröffnet“, erklärt Müller-Schwefe.
Durch die geplante Gesetzesänderung soll aber auch eine Praxis legalisiert werden, welche Schmerztherapeuten und Palliativmediziner schon lange aus der Not heraus pflegen: Sie lagern für Notfälle starke Schmerzmittel (Opioide) ein, die Patienten zurückgegeben haben, weil sie diese nicht mehr brauchen. Denn es geschieht immer wieder, dass Schmerzmediziner Patienten am Wochenende notfallmäßig ein starkes Schmerzmittel verordnen müssen, die Apotheken jedoch keine vorrätig haben. „Wir freuen uns, dass die Politik nun endlich unsere Forderungen umsetzt und unser Vorgehen legalisiert“, sagt der Schmerzmediziner Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe.
Quelle:
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=31106
Kommentar & Ergänzung: Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie begrüsst erleichterte Zulassung für Cannabis-Medikamente
Ich gehe mal davon aus, dass die geschilderte Praxis, wonach in der Palliativmedizin Opioide quasi illegal für Notfälle gehortet werden müssen, in der Schweiz nicht vorkommt – und dass bei uns die notwendigen Medikamente zur verfügen stehen.
Dronobinol ist auch in der Schweiz ein Thema. Infos dazu hier:
Cannabis als Heilmittel zulassen!
Interessant in der Stellungnahme der Gesellschaft für Schmerztherapie ist der Hinweis auf Polio (Kinderlähmung) und Fibromyalgie.
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz
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