Phytotherapie kennt ganz verschiedene Arzneiformen, in denen Heilpflanzen zur Anwendung kommen können. Zum Beispiel Kräutertee, Tinktur, Frischpflanzentinktur, Frischpflanzenpresssaft, Extrakt (Fluidextrakt, Trockenextrakt).
Für jede Behandlungssituation ist es daher wichtig, nicht nur die passende Heilpflanze, sondern auch die geeignetste Arzneiform zu wählen.
Völlig ungenügend sind daher Behandlungssysteme, die sich auf einige Dutzend Pflanzentinkturen beschränken, Kräutertees oder Pflanzenextrakte aber ausschliessen. Pflanzentinkturen – obwohl in Apotheken und Drogerien oft verkauft und in der Komplementärmedizin gerne angewendet – sind nicht immer die passendste Arzneiform.
Kräutertees zum Beispiel sind vor allem den Frischpflanzentinkturen bezüglich Wirkstoffgehalt oft deutlich überlegen.
Damit Pflanzentinkturen bezüglich Wirkstoffgehalt einem Teebeutel von 2 g Inhalt ebenbürtig sind, braucht es gemäss Pharmavista-Newsletter (3. 4. 2009) von einer Tinktur aus getrockneten Heilpflanzen etwa 10 g und von einer Frischpflanzentinktur nach Homöopathischem Arzneibuch (HAB) etwa 20 g. Das widerspricht der verbreiteten Vorstellung, dass mit Pflanzentinkturen die Wirkstoffe in höheren Dosen zugeführt werden als mit einem Kräutertee. Bei Inhaltsstoffen, die schlecht wasserlöslich sind, zum Beispiel bei ätherischen Ölen, holt die Pflanzentinktur allerdings möglicherweise wieder etwas auf, weil sich im Alkohol-Wasser-Gemisch der Tinktur ätherische Öle besser lösen als im rein wässrigen Kräutertee.
Pflanzentinkturen
Um mit Pflanzentinkturen relevante Wirkstoffmengen zuzuführen, scheinen ganz entgegen dem gegenwärtigen Trend Tinkturen aus getrockneten Heilpflanzen besser geeignet. Und es braucht bei der Anwendung von Pflanzentinkturen eine ausreichende Dosierung.
Drei bis vier Tropfen pro Anwendung, wie zum Teil propagiert wird, ist bezüglich Wirkstoffgehalt in den allermeisten Fällen völlig ungenügend.
Meine Empfehlung, falls Tinkturen zur Anwendung kommen sollen:
In Apotheken und Drogerien Pflanzentinkturen verlangen, die den Qualitätsvorschriften des staatlichen Arzneibuches (Pharmakopöe) entsprechen. Im deutschsprachigen Raum gehören dazu:
– Die Europäische Pharmakopöe / Europäisches Arzneibuch (Ph. Eur.)
– Deutsches Arzneibuch (DAB)
– Schweizerische Pharmakopöe / Pharmakopoea Helvetica (Ph. Helv.)
– Österreichisches Arzneibuch(ÖAB) / Pharmakopoea Austriaca
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz
Phytotherapie-Ausbildung für Krankenpflege und andere Gesundheitsberufe
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Interessengemeinschaft Phytotherapie und Pflege: www.ig-pp.ch
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