Cannabis ist für manche Patientinnen und Patienten ein wirksames und wichtiges Heilmittel – vor allem bei Spastik (Muskelverspannungen) infolge von Multipler Sklerose und bei Schmerzen aufgrund von Krebserkrankungen, Fibromyalgie etc.
Doch wo und wie bekommt man in der Schweiz als Patientin oder Patient Cannabis-Produkte legal?
Wer in der Schweiz Cannabis legal beziehen will, hat nur eine Option: Die Bahnhof-Apotheke in Langnau im Emmental.
Inhaber Dr. Manfred Fankhauser ist der einzige Apotheker in der Schweiz, der Cannabis verarbeiten und verkaufen darf. Schon seit 2007 gibt er Dronabinol-Tropfen (Tetrahydrocannabinol, THC) ab, seit 2011 verarbeitet er auch natürliches Hanf zu einer Cannabistinktur.
Im Juli 2011 wurden in der Schweiz die Regeln für die Nutzung von Hanf als Medikament gelockert – der Einsatz von Cannabis als Heilmittel wurde erlaubt, ebenso wie der Anbau und die Verarbeitung zu diesem Zweck. 14 Tage nach Inkrafttreten der Lockerung reichte Fankhauser den notwendigen Antrag beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein. Zu diesem Zeitpunkt hatte er schon jahrzehntelange Erfahrungen mit der medizinischen Anwendung von Hanf.
Schon im Jahr 2007 erhielt Fankhauser vom BAG eine Ausnahmebewilligung für Dronabinol. Zwar war laut Gesetz alles untersagt, was aus der Hanfpflanze hervorgeht, doch THC kann für die Produktion von Dronabinol synthetisch gewonnen werden.
Ganz so einfach, wie das nun aussehen mag, ist der legale Bezug von Cannabis für Patientinnen und Patienten allerdings nicht.
Jeder Patient und jede Patientin braucht eine Bewilligung des BAG, damit ein Arzt Cannabis – entweder als Dronabinol oder seit 2011 als Cannabistinktur – verschreiben kann. Das Cannabis-Kraut darf nicht verordnet werden.
Jede Schweizer Apotheke könne grundsätzlich die Genehmigung beantragen, erklärt Fankhauser, doch seien sie die Einzigen, die die administrativen Hürden genommen haben.
Seit 2007 hat Fankhauser rund 1000 Patienten mit den beiden Produkten versorgt, allein mit der Cannabis-Tinktur seit 2011 etwa 400. Gegenwärtig versorge er rund 300 Patienten regelmäßig. Davon seien zwei Drittel Schmerzpatienten. Die beiden Hauptindikationen seien Schmerzen und Spastiken. Darunter seien viele Patienten mit Multipler Sklerose (MS), aber auch Patienten mit Tumoren, Glaukomen, neuropathischen Schmerzen, neurologischen Ticks oder Tremoren.
Fankhauser darf mit seinen Cannabis- bzw. THC-Produkten ausschließlich Kunden in der Schweiz beliefern. Ein typischer Patient, zum Beispiel ein MS-Kranker mit Spastik, muss etwa 10 bis 20 Franken pro Tag für die Behandlung ausgeben. Die Krankenkassen zahlen die Behandlungskosten nicht.
Zum Teil seien die Erwartungen an Cannabis zu hoch, vermutet Fankhauser, denn immer wieder seien Patienten enttäuscht. Hanf könne viel, aber es sei kein Wundermittel.
Quelle:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/internationales/nachricht-detail-internationales/schweiz-die-hanf-apotheke/
Kommentar & Ergänzung:
Cannabis ist für bestimmte Anwendungsbereiche wie gewisse Schmerzzustände und Spastiken ein bedeutendes Heilmittel. Darum ist es sehr wichtig, dass für entsprechende Patientinnen und Patienten ein legaler Weg für die Anwendung gangbar ist.
Und es ist sehr wertvoll, dass sich hier ein Apotheker intensiv in die Materie eingearbeitet hat. Dieses Spezialwissen ist entscheidend für die Wirksamkeit und für die Sicherheit der Anwendung, aber auch für den Umgang mit den nötigen Bewilligungen.
Verschont den Mann jedoch mit „Kiffer-Anfragen“ und ähnlichem. Er soll sich um die Beratung von Patientinnen und Patienten kümmern können, die Cannabis als Medikament nötig haben.
Website Bahnhof-Apotheke Langnau:
https://www.panakeia.ch/dronabinolcannabis.html
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Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz
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