Ein Apotheken-Portal hat Empfehlungen veröffentlicht zur Durchspülungstherapie bei Harnwegsinfekten / Blasenentzündung.

Hier ein Zitat daraus – verbunden mit der Frage: „Was ist da falsch?“

„Die wichtigsten Pflanzen für die Durchspülungstherapie sind Bärentraubenblätter, Goldrutenkraut, Brennnesselblätter, Schachtelhalmkraut, sowie Birkenblätter und Orthosiphonblätter.

Vor allem die Bärentraubenblätter gelten aufgrund ihres hohen Gerbstoffgehaltes als Harndesinfiziens. Aufgrund ihres Inhaltsstoffes Arbutin kommt es bei längerer Anwendung jedoch zu gastrointestinalen Beschwerden wie Magenreizungen oder Obstipation. Das Arbutin wird im Körper zu Hydrochinon umgewandelt, welches als leberschädigend und krebserregend gilt. Daher sollte es nur kurzzeitig und nicht häufiger angewendet werden.“

Quelle:

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pta-live/durchspuelungstherapie-bei-harnwegsinfekten-baerentraube-goldrute-co/

 

Kommentar & Ergänzung:

Hier ist einiges durcheinander geraten.

– Bärentraubenblätter gelten nicht „ aufgrund ihres hohen Gerbstoffgehaltes“ als Harndesinfiziens. Gerbstoffe werden im Verdauungstrakt nicht resorbiert. Sie gelangen gar nicht in die Harnwege und können daher dort auch nicht antimikrobiell wirken.

– Allfällige gastrointestinale Beschwerden wie Magenreizungen oder Obstipation nach längerer Anwendung entstehen nicht durch den Wirkstoff Arbutin, sondern durch den Gerbstoffgehalt im Bärentraubenblättertee. Zubereitung als Kaltauszug reduziert den Gerbstoffgehalt, verbessert die Magenverträglichkeit und den Geschmack.

– Der Hinweis, dass Hydrochinon „als leberschädigend und krebserregend gilt“, ist eine sehr verkürzte Darstellung und müsste präzisiert werden. Er basiert auf sehr abstrakten Überlegungen und Laborexperimenten, die sehr wenig aussagen darüber, ob mit der Anwendung von Bärentraubenblättertee ein Risiko verbunden ist. Die Situation in lebendigen Harnwegen sieht doch etwas anders aus als die Situation im Labor oder im Chemiebuch.

Blaschek / Frohne / Loew schreiben im Phytotherapie-Fachbuch „Teedrogen und Phytopharmaka“:

„Der Verdacht auf eine mutagene und möglicherweise karzinogene Wirkung von Hydrochinon dürfte klinisch aufgrund der raschen Entgiftung nicht zum Tragen kommen. Auch ist einer pharmakokinetischen Pilotstudie zufolge nach Gabe von Arbutin in therapeutischen Dosen eine renale Ausscheidung toxikologisch bedenklicher Konzentrationen von Hydrochinon auszuschliessen.“                                           Zu Entwarnung bezüglich mutagener Effekte siehe hier:

Bärentraubenblätter-Extrakt als Alternative bei Harnwegsinfektionen

Die Empfehlung, Arbutin „nur kurzzeitig und nicht häufiger“ anzuwenden, ist aber trotz solcher Entwarnungen sinnvoll. Sie geht schon auf die „Kommission E“ zurück, die eine Beschränkung der Einnahme von Bärentraubenblätter-Präparaten und Bärentraubenblättertee auf maximal 5 mal pro Jahr und jeweils nicht länger als 7 Tage empfohlen hat.

Bärentraubenblätter werden bei aktuten Harnwegsinfekten kurzfristig während einigen Tagen angewendet, sollten dann aber ausreichend hoch dosiert werden ( 10 g Bärentraubenblätter = 4 – 5 Teebeutel pro Tag).

Siehe auch:

Zur Phytotherapie bei Harnwegsinfektionen / Blasenentzündung

Bärentraube gegen Blasenentzündung

Heilpflanzen bei Blasenentzündung

 

Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde

Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz

Phytotherapie-Ausbildung für Krankenpflege und andere Gesundheitsberufe

Heilpflanzen-Seminar für an Naturheilkunde Interessierte ohne medizinische Vorkenntnisse

Kräuterwanderungen in den Bergen / Kräuterkurse

www.phytotherapie-seminare.ch

Weiterbildung für Spitex, Pflegeheim, Psychiatrische Klinik, Palliative Care, Spital:

Interessengemeinschaft Phytotherapie und Pflege

Schmerzen? Chronische Erkrankungen?