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Stevia-Extrakt als Süssmittel bewilligt

Gesundheitliches

Avatar-FotoMartin Koradi10.10.2008

Die Stevia-Pflanze schmeckt süss und ist beliebt als Zusatz in Kräutertees. Stevia-Extrakt in Lebensmitteln war allerdings bisher verboten. Jetzt hat das Bundesamt für Gesundheit eine Bewilligung erteilt.

Stevia (Stevia rebaudiana) wurde vor über 100 Jahren vom Tessiner Botaniker Moises Bertoni in Paraguay entdeckt. Die Blätter enthalten ein Steviosid, das im Vergleich zu Haushaltzucker eine ca. 300-fache Süsskraft besitzt. Die Blätter selber sind etwa 30-mal süsser als Zucker. Trotzdem schädigt Stevia weder die Zähne, noch fördert es Übergewicht. Auch Diabetiker vertragen sie gut. Viele Vorteile also. Darum ist das süsse Pflänzchen in Japan, China und Brasilien schon seit langem ein Ersatz für Zucker und künstliche Süssstoffe wie Cyclamat oder Saccharin. In dem USA ist Stevia als Nahrungsergänzungsmittel erlaubt. In Europa dagegen ist Stevia als Lebensmittel nicht zugelassen.

Nach Ansicht der EU-Kommission konnten potenzielle Risiken nicht eindeutig entkräftet werden. Vor allem erbgutschädigende, aber auch krebsfördernde Wirkungen und negative Effekte auf die männliche Fruchtbarkeit wurden befürchtet. Allerdings stammen die meisten Untersuchungen über die Verträglichkeit von Steviosid aus den 70er und 80er Jahren. Sie wurden in Japan und Korea durchgeführt und es liegen nur kurze Zusammenfassungen auf Englisch vor. Daher sind diese Ergebnisse sehr umstritten. Die EU-Kommission hatte aber gar keine andere Wahl, als den Zulassungsantrag abzulehnen, da die Gesetze bei der Genehmigung eines neuartigen Lebensmittels eine ausführliche Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit vorschreiben. Für eine Zulassung müssen sämtliche Bedenken ausgeräumt werden.

Stevia-Extrakt als Süssmittel bewilligt

In der Schweiz ist es zulässig, Kräutertee mit kleinen Mengen Stevia-Blättern zu süssen. Stevia-Extrakte als Bestandteil von Lebensmitteln wie zum Beispiel Getränken waren dagegen bisher nicht erlaubt. Inzwischen hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Kehrtwende gemacht und ein Gesuch für ein mit Stevia gesüsstes Getränk gutgeheissen. Das BAG stützt sich dabei auf eine Neubewertung von Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Welternährungsorganisation (FAO).
Es ist vorhersehbar, dass nun eine ganze Anzahl von Stevia-Produkten folgen werden.
Steviabätter eignen sich tatsächlich gut zum Süssen von Heilpflanzen-Tees. Man gibt dazu einfach eine kleine Prise Stevia zu den Heilpflanzen. Auch mit Steviosid hergestellte Lebensmittel oder Steviosid in Reinform als Süssmittel dürften unschädlich sein. Meine Empfehlung ist aber, auch mit Stevia Mass zu halten und es nicht in grossen Mengen über lange Zeiträume einzunehmen. Sicherheitshalber.

Quellen:

Petra Stöhr, Die Schranken für das Süsskraut Stevia fallen, Saldo Nr. 16/2008
Stoye / Krebs / Koch, Expertenrat: Stevia, Zeitschrift für Phytotherapie 3/2008

Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde

Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz

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