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Phytotherapie: Kava-Extrakt hilft gegen Angststörungen

Phytotherapie

Avatar-FotoMartin Koradi24.05.2009

Der in Deutschland und in der Schweiz verbotene pflanzliche Kava-Extrakt hilft gegen Angststörungen und Depressionen und ist nach Einschätzung australischer Forscher gesundheitlich völlig unbedenklich.
Während die Behörden der Europäischen Union und anderer Länder die Heilpflanzen-Präparate aus dem südpazifischen Kava-Kava-Wurzelstock im Jahr 2002 als leberschädigend einstuften, halten es die Wissenschaftler der University von Queensland für ungefährlich.

Die Forscher konnten in einer aktuellen Untersuchung zeigen, dass Menschen mit chronischen Angstzuständen und verschieden stark ausgeprägten Depressionen wirksam und sicher mit Kava behandelt werden können.

„Wir konnten in unserer Studie den Nachweis erbringen, dass Kava eine natürliche Alternative für die Behandlung von Angstzuständen bietet und im Gegensatz zu einigen pharmazeutischen Arzneimitteln ein relativ geringer Suchtrisiko birgt“, erklärt Studienleiter Jerome Sarris. „Möglicherweise können die Patienten sogar mit weniger Nebenwirkungen rechnen.“

Forscher

Die Forscher konnten zeigen, dass bei der täglichen Einnahme von fünf Kava-Tabletten die Angstzustände der Studienteilnehmer erheblich nachließen. „Wir stellten außerdem fest, dass sich mit dem Kava-Extrakt Depressionen lindern ließen, was bislang in dieser Form noch nicht festgestellt worden war“, erklärt Sarris. Größere gesundheitliche Bedenken bemerkten die Wissenschaftler nicht.

Sie betonen jedoch im Fachblatt „Psychopharmacology“, länger angelegte Untersuchungen seien nötig, um die Unbedenklichkeit des Arzneimittels zu bestätigen. „Bei sachgemäßer Gewinnung sollte Kava nur geringe oder gar keine Leberprobleme nach sich ziehen“, hält Sarris fest. „Ich hoffe, die Ergebnisse werden die Regierungen dazu bewegen, das Verbot noch einmal zu überdenken“, erklärt er.

Der getrocknete zerstoßene Wurzelstock der Kava-Pflanze (Piper methysticum) wird in Melanesien und Teilen Polynesiens seit Jahrhunderten mit Wasser angerührt getrunken.
Seit dem Verkaufsverbot für Kava-Produkte in vielen Staaten Europas ist der Export der Kava-Wurzel-Extrakte aus den Inseln des Pazifiks quasi zum Erliegen gekommen.

Quelle:

https://www.morgenpost.de/

Kommentar: Kava-Extrakt hilft gegen Angststörungen

Kava-Kava-Extrakte waren bis zum Widerruf der Zulassung durch die Arzneimittelbehörden die am besten belegten Anxiolytika (angstlösende Medikamente) der Phytotherapie.
Anlass für den Widerruf waren Berichte über unerwünschte lebenschädigende Wirkungen von Kava-Präparaten sowie die Auffassung der Behörden, dass deren klinische Wirksamkeit nicht hinreichend belegt sei.

Experten haben seither wiederholt darauf hingewiesen, dass die seinerzeit genannten Verdachtsfälle, welche Veranlassung für den Widerruf der Zulassung gaben, vielfach unzureichend dokumentiert waren.
Nichtberücksichtigung von Begleitmedikationen, Überdosierungen und zulange Behandlungsdauer haben eine Bewertung der Hepatotoxität (Potential zur Leberschädigung) von Kava-Zubereitungen bei sachgemässer Anwendung erschwert.

Neuere Daten konnten zudem – wie auch die vorliegende Studie – angstlösende Eigenschaften von Kava-Extrakten belegen, und in pharmakologischen Studien fanden sich keine Hinweise auf Hepatotoxität.
Auf diesem Hintergrund gibt es seit einiger Zeit Bestrebungen für eine Wiederzulassung von Kava-Extrakten.

Similasan

Zugelassen sind zur Zeit Kava-Kava-Präparate auf homöopathischer Basis, zum Beispiel von Similasan.
In diesen Produkten ist die Kava-Pflanze so stark verdünnt, dass praktisch keine Inhaltstoffe mehr darin vorhanden sind. Weil dadurch unerwünschte Nebenwirkungen ausgeschlossen werden können, lässt die Heilmittelbehörde solche Präparate für den Verkauf zu. Allerdings ist es höchst fraglich, ob man allfällige unerwünschte Nebenwirkungen “herausverdünnen” kann, während die erwünschten Wirkungen erhalten bleiben sollen. Jedenfalls sind in solchen Produkten auch die wirksamkeitsbestimmenden Kavapyrone verschwunden.
Weil aber homöopathische Heilmittel durch die Heilmittelbehörden aus politischen Gründen von jedem Wirkungsnachweis befreit sind, werden diese Fragen weder gestellt noch geklärt und es gibt keinerlei Belege für eine Wirksamkeit dieser Präparate.
Auf diese Art werden meines Erachtens die Konsumentinnen und Konsumenten getäuscht.

Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde

Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz

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