Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Schuldsprüche im Kasseler Galavit-Prozess bestätigt. Die Höhe der Strafen gegen die „Krebsheilerbande“ muss das Kasseler Landgericht allerdings neu festsetzen.
Damit wurden ein Arzt sowie vier weitere Angeklagte rechtsmäßig wegen bandenmäßigen Betrugs verurteilt. Sie hatten in den Jahren 2000 und 2001 in gemieteten Räumen des Klinikums Carbolineum in Bad Karlshafen an Krebspatienten Spritzkuren mit dem in Deutschland nicht zugelassenen Mittel Galavit durchgeführt. Das angebliche Wundermittel hatte das Quintett für 322 Euro aus Russland bezogen. Die meist verzweifelten Patienten im Endstadium ihrer Krebs-Erkrankung dagegen mussten für die 15 Ampullen umgerechnet 8590 Euro bezahlen. Dabei wurde wahrheitswidrig behauptet, das Mittel sei nicht billiger zu bekommen, die Wirksamkeit jedoch durch russische Studien nachgewiesen.
Vom Landgericht Kassel waren die Angeklagten wegen Bandenbetrugs in 132 Fällen zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, darunter der Arzt zu fünf Jahren und acht Monaten sowie der Drahtzieher zu sieben Jahren und drei Monaten. Der BGH hat nun jeweils den Schuldspruch bestätigt. Das Strafmaß habe das Landgericht jedoch nicht fehlerfrei begründet.
Beschluss des Bundesgerichtshofs Az.: 2 StR 91/09
Quelle: www.aerztezeitung.de
Kommentar & Ergänzung: Bundesgerichtshof bestätigt Schuldspruch gegen Galavit-Krebsheilerbande
Im ärztlichen und nichtärztlichen Bereich der Komplementärmedizin tummeln sich eine ganze Reihe von Betrügern, die den Patientinnen und Patienten nur das Geld aus der Tasche ziehen und sich auf Kosten der Hoffnungen von Schwerkranken bereichern.
Die Galavit-Krebsheilerbande ist hier nur ein Beispiel unter vielen.
Und es gibt eine ganze Anzahl von Leuten mit Grössenphantasien, die überzeugt sind davon, alle Krankheiten der Welt heilen zu können. Diese Leute glauben felsenfest an ihre Mission und sind gerade deshalb oft sehr überzeugend.
Darum ist es unumgänglich, einen geschärften Blick für solche Phänomene zu entwickeln und nicht naiv jede noch so absurde Behauptung und Versprechung zu glauben.
Es gibt aber auch Wertvolles, Interessantes und Wirksames in den Bereichen Komplementärmedizin & Naturheilkunde. Deshalb ist es genauso wichtig, bei aller kritischen Prüfung das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. Es ist auch nicht alles Schrott. Gefragt ist vielmehr sorgfältige Differenzierung.
Im Bereich von Phytotherapie / Pflanzenheilkunde gibt es zum Beispiel viele Heilpflanzen, welche bei Krebsleiden Beschwerden lindern können, welche durch die Krankheit oder die Therapie ausgelöst werden, zum Beispiel Appetitlosigkeit, Schlafstörungen, Erbrechen, Blasenentzündungen, Verdauungsstörungen, Depressionen, Schleimhautentzündungen etc.
Es ist aber leider keine Heilpflanze bekannt, welche sanft den Krebs zerstört und die gesunden Gewebe dabei schont. Es gibt Wirkstoffe in Pflanzen, die eine starke Wirkung auf Krebszellen ausüben können, zum Beispiel die Vinca-Alkaloide (Vinblastin, Vincristin) aus dem Tropischen Immergrün (Vinca rosea) oder Paclitaxel (Präparat Taxol) aus der Pazifischen Eibe (Taxus brevifolia). Diese Substanzen werden isoliert eingesetzt und zeigen ähnliche Nebenwirkungen wie synthetische Zytostatika.
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz
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