Das Europäische Patentamt (EPA) widerruft ein Patent des Karlsruher Pharmaunternehmens Schwabe für das Erkältungsmittel Umckaloabo. Das Verfahren zur Extraktion der Wirkstoffe aus südafrikanischen Umckaloabo-Pflanzen (Pelargonium sidoides, Kapland-Pelargonie) sei patentrechtlich keine Erfindung, erklärte ein EPA-Sprecher in München. Die Technik sei schon «ausreichend vorbekannt» gewesen. Nach Angaben des Evangelischen Entwicklungsdienstes (EED) ist das Verfahren auch bereits in einschlägigen Handbüchern beschrieben. Der EED bezeichnete die Entscheidung als «großen Erfolg im Kampf gegen Biopiraterie».
Die Firma Wilmar Schwabe kann Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Sollte der Widerruf des Patents rechtskräftig werden, können sich auch andere Produzenten der Methode der Extraktion aus den Pelargonium-Pflanzen bedienen. Das Umckaloabo-Präparat wird in Deutschland von Spitzner Arzneimittel in Ettlingen vertrieben, einem Tochterunternehmen von Schwabe.
Kapland-Pelargonie Tinkturen
Gegen das im Jahr 2007 der Firma Dr. Willmar Schwabe GmbH aus Karlsruhe erteilte Patent hatte ein internationales Aktionsbündnis aus einer lokalen südafrikanischen Gemeinschaft, Wettbewerbern und mehreren Nichtregierungsorganisationen (NGO) Einspruch eingelegt. Während die Schwabe-Konkurrenten technische Patentierungskriterien nicht erfüllt sahen, begründeten die NGOs ihren Einspruch mit ethischen Gründen. Nach Angaben des Evangelischen Entwicklungsdienstes stellen Bewohner von Lesotho und des südafrikanischen Ortes Alice traditionell aus den Wurzeln der dort wachsenden Kapland-Pelargonie Tinkturen gegen Entzündungen der Atemwege und Tuberkulose her. Gründend auf diesem Wissen habe die Karlsruher Firma Schwabe das Mittel Umckaloabo entwickelt und verkaufe es zur Behandlung von Bronchitis, Husten, Erkältung und anderen Leiden der Atemwege. Damit verdiene die Firma am traditionellen Wissen der Afrikaner, ohne diese angemessen am Gewinn zu beteiligen.
Nach früheren Informationen des Pharmaunternehmens Schwabe unterscheidet sich der patentierte Extraktionsprozess bei Umckaloabo dagegen völlig von der traditionellen Herstellung der Tinktur. Dadurch liessen sich bestimmte Wirkstoffe gewinnen und andere herausfiltern, wodurch die Wirksamkeit und Verträglichkeit erhöht werden könne.
Eine Reaktion der Firma Schwabe auf die Entscheidung des Europäischen Patentamtes war zunächst nicht zu bekommen. Der EED forderte als Konsequenz aus der Entscheidung, im Rahmen der Welthandelsorganisation oder der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die ähnliche Patente verhindere. Die Interessen der Menschen in den Entwicklungsländern müssten gestärkt werden, erklärte EED-Sprecher Michael Frein.
Quelle: www.pharmazeutische-zeitung.de / dpa, 26. 01. 2010
Kommentar & Ergänzung: Umckaloabo
1. Biopiraterie
Das Thema Biopiraterie verdient meines Erachtens grosse Aufmerksamkeit. Es darf nicht sein, dass Pharmafirmen traditionelles Wissen ausbeuten, darauf basierende Präparate patentieren und den damit erzielten Gewinn vollständig für sich behalten. Das gilt selbstverständlich auch für Hersteller von Phytopharmaka, weshalb wir auch im Bereich von Phytotherapie / Pflanzenheilkunde in dieser Hinsicht wachsam sein sollten.
2. Verfahren von Schwabe
Ich kann nicht beurteilen, ob das Verfahren von Schwabe zur Herstellung des Umckaloabo-Extraktes gegenüber der traditionellen Herstellung ausreichend innovativ ist, um eine Patentierung zu rechtfertigen. Das Schwabe-Produkt basiert auf einem Fluidextrakt, was nicht identisch ist mit einer Tinktur.
3. Synthetische Arzneistoffe
Neuentwickelte synthetische Arzneistoffe lassen sich verhältnismässig einfach patentieren. Bei Heilpflanzen-Präparaten ist das schwieriger. Sie enthalten häufig unzählige Inhaltsstoffe, die zudem aus der Natur stammen und daher nicht von einem Pharma-Hersteller erfunden worden sind.
Produzenten von Phytopharmaka versuchen deshalb oft, ihr spezifisches Extraktionsverfahren zu patentieren.
Wenn sich die Herstellungsverfahren verschiedener Hersteller unterscheiden, entstehen auch unterschiedliche Heilpflanzen-Präparate, auch wenn es sich um dieselbe Heilpflanze handelt.
Wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkungen eines bestimmten Extraktes lassen sich daher nicht auf Extrakte der Konkurrenten übertragen.
Für die Hersteller von Phytopharmaka ist es daher sehr wichtig, dass sie die von ihnen entwickelten Extrakte patentieren können. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Forschungsaufwendungen hauptsächlich dem eigenen Produkt zugute kommen und nicht auch der Konkurrenz.
Es ist daher kein Zufall, dass die Umckaloabo-Forschung weitgehend von der Firma Wilmar Schwabe finanziert wurde, welche das einzige Patent für Umckaloabo-Extrakt inne hatte.
Wird der Firma Schwabe das Umckaloabo-Patent abgesprochen ist zu befürchten, dass die Umckaloabo-Forschung einschläft.
4. Hausspezialitäten
Zu mindestens in der Schweiz gibt es zahlreiche Hausspezialitäten von Apotheken und Drogerien auf der Basis von Umckaloabo-Tinktur, also unabhängig von Schwabe.
Bei diesen Produkten sehe ich keine Hinweise auf Entschädigungen an die Inhaber des traditionellen Umckaloabo-Wissens in Südafrika.
Meines Erachtens spricht auch auf dem Hintergrund der neuesten Entwicklung viel dafür, Umckaloabo von Schwabe vorzuziehen, wenn man Umckaloabo einsetzen will.
Dies weil Schwabe die Umckaloabo-Forschung trägt und sein Produkt dadurch mit Abstand am besten bezüglich Wirksamkeit dokumentiert ist, und weil Schwabe in Südafrika zu mindestens ein Entwicklungsprojekt zugunsten der Bevölkerung laufen hat. (www.umckaloabo.de).
Berücksichtigt man alle erwähnten Aspekte, so ist diese Auseinandersetzung sehr komplex und nicht einfach zu beurteilen. Bleiben wir dran.
Nachtrag am 27. 1. 2010:
Die „Ärztezeitung“ berichtet ergänzend noch über Aussagen der Schwabe-Tochter Spitzner:
„Für das Unternehmen habe der vorläufige Widerruf des Patents allerdings keine schwer wiegenden Folgen, sagte Dr. Traugott Ullrich von Spitzner zur „Ärzte Zeitung“. Denn das Medikament sei bereits 20 Jahre vor Erteilung des Patents erfolgreich auf dem Markt gewesen und besitze eine Zulassung als Arzneimittel. Und eben diese Zulassung sei im Schutz vor Wettbewerbern weitaus wichtiger als das Patent. Dennoch werde man mit großer Wahrscheinlichkeit ins Beschwerdeverfahren gehen.
Ullrich weist aber vor allem darauf hin, dass eben nicht – wie vom Evangelischen Entwicklungsdienst (EED) behauptet – ein Fall von Biopiraterie vorliege. Das EPA habe eindeutig klargestellt, dass sich das Unternehmen in allen Punkten im gesetzlich vorgegeben Rahmen bewege und kein traditionelles Wissen gestohlen habe.“
(Quelle: www.aerztezeitung.de)
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz
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