Das Pharmaunternehmen Dr. Willmar Schwabe verzichtet in Zukunft auf fünf von sieben Patenten zur Produktion des pflanzlichen Erkältungsmittels Umckaloabo®. Die Zulassung und Marktverfügbarkeit des Heilpflanzen-Präparats bleibt davon unberührt, teilte die Firma auf einer Pressekonferenz in Berlin mit. Damit will Schwabe sich aus dem «Spannungsfeld zwischen internationalem Patentrecht und dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt der Vereinten Nationen» lösen, sowie sich von Vorwürfen der Biopiraterie distanzieren.
Hintergrund dieser Entscheidung ist eine Klage einer südafrikanischen Gemeinde und mehrerer Hilfsorganisationen vor dem Europäischen Patentamt. Diese hatten kritisiert, dass ein Patent der Schwabe-Unternehmensgruppe für die Produktion eines Extrakts aus der Kapland-Pelargonie (Pelargonium sidoides) gegen die guten Sitten verstoße. Dieser Argumentation stimmte das europäische Patentamt im Januar nicht zu, fand in dem Patent aber keine wesentliche erfinderische Leistung, wie es vergangene Woche schriftlich darlegte.
Schwabe
Schwabe hat sich nun entschlossen, keinen Widerspruch einzulegen und verzichtet auf vier weitere bestehende oder beantragte Patente. «Wir nehmen die Diskussion um unser Produkt sehr ernst», betont Dr. Traugott Ullrich, Geschäftsführer des Schwabe-Tochterunternehmens Spitzner. «In Zukunft werden wir uns noch mehr an der Biodiversitätskonvention orientieren.» Diese sieht unter anderem die Beteiligung der lokalen Gemeinden Südafrikas vor, auf deren traditionellem Wissen die Nutzung der Pelargonie gründet. Schwabe als Hersteller von Umckaloabo® will sich neben sogenannten Benefit-Sharing-Abkommen in Zukunft noch mehr sozial engagieren, und zwar in Form einer neu gegründeten Stiftung.
Gleichzeitig betonten die Firmenvertreter, dass der Patentverzicht die Verkehrsfähigkeit von Umckaloabo in keiner Weise tangiert. «Wir erwarten keine Umsatzrückgänge», erklärte Ullrich. «Die Kunden honorieren unser verantwortungsbewusstes Handeln.» Das Heilpflanzen-Präparat sei in dieser Form seit 30 Jahren auf dem deutschen Markt etabliert und die Wirkung durch zahlreiche Studien belegt. Eine Hürde für Nachahmer-Produkte sei die Zulassung als Arzneimittel.
Quelle: www.pharmazeutische-zeitung.de
26.04.2010 l PZ
Kommentar & Ergänzung: Umckaloabo – Produzent verzichtet auf Patente
Die Feststellung des Europäischen Patentamtes, dass mit dem Produkt „Umkaloabo®“ keine wesentliche erfinderische Leistung verbunden ist, kann ich gut nachvollziehen. Es scheint sich einfach um einen alkoholischen Auszug zu handeln, wie er in zahlreichen Heilpflanzen-Präparaten zum Einsatz kommt.
Immerhin muss man der Herstellerfirma Willmar Schwabe zugute halten, dass sie stark in die wissenschaftliche Erforschung der Kapland-Pelargonie investiert hat, auch in klinische Studien mit Patientinnen und Patienten.
Im Gegensatz dazu machen es sich zahlreiche Trittbrettfahrer sehr einfach, indem sie ihre Umckaloabo-Auszüge als Hausspezialitäten über Apotheken und Drogerien verkaufen, ohne dass deren Wirksamkeit in irgendeiner Form dokumentiert werden muss.
Es ist auch fraglich, wenn nun bezüglich „Biopiraterie“ einzig Schwabe am Pranger steht. Während nämlich Schwabe offenbar zumindestens ein Entwicklungsprojekt im Herkunftsland der Kapland-Pelargonie am laufen hat, foutieren sich die Trittbrettfahrer vollständig um solche Kompensationen.
Das Thema „Biopiraterie“ muss aber selbstverständlich aufmerksam im Auge behalten werden.
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz
Phytotherapie-Ausbildung für Krankenpflege und andere Gesundheitsberufe
Heilpflanzen-Seminar für an Naturheilkunde Interessierte ohne medizinische Vorkenntnisse
Kräuterexkursionen in den Bergen / Heilkräuterkurse
Weiterbildung für Spitex, Pflegeheim, Psychiatrische Klinik, Palliative Care, Spital
Interessengemeinschaft Phytotherapie und Pflege: www.ig-pp.ch
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