Vor kurzem wurden im Bulletin der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) Empfehlungen zur Verwendung von Suppositorien mit ätherischen Ölen in der Kinderheilkunde veröffentlicht. Diese Arzneimittel sollen bei Kindern unter 30 Monaten und solchen mit Krampfanfällen und Epilepsien in der Anamnese nicht eingesetzt werden.
Diese Empfehlungen gründen auf der aktuellen Situation in der EU. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat schon im Jahr 2011 alle Fachleute im Gesundheitswesen auf die neurotoxischen Risiken (Krämpfe, Agitiertheit, Schläfrigkeit) beim Einsatz solcher Suppositorien hingewiesen. Seither gilt für diese Suppositorien die Verwendung bei Kindern unter 30 Monaten und bei Kindern mit früheren Krampfanfällen oder Epilepsien als kontraindiziert.
In der Schweiz sind terpenhaltige Suppositorien zur Anwendung in der Kinderheilkunde zugelassen und bis jetzt bei Säuglingen nicht kontraindiziert. In der Apotheke können zudem Suppositorien mit ätherischen Ölen als Magistralpräparate produziert werden.
Nicht-medikamentöse Massnahmen seien bei der Behandlung banaler Atemwegserkrankungen zu bevorzugen, so die Empfehlung. Dazu zählen unter anderem eine regelmässige Flüssigkeitszufuhr beim Säugling, das Freimachen der Nase mit physiologischer Kochsalzlösung und die Einstellung der Umgebungstemperatur auf den Bereich von 19-20°C. In den meisten Fällen sei der banale Husten ein notwendiger und nützlicher physiologischer Reflex und bedürfe keiner medikamentösen Behandlung. Die potentiellen unerwünschten Nebenwirkungen von Suppositorien mit ätherischen Ölen sowie fehlende wissenschaftliche Belegen für deren Wirksamkeit rechtfertigen.
Die Anwendung von ätherischen Ölen in Suppositorium bei den Kleinsten lasse sich wegen den potentiellen unerwünschten Nebenwirkungen und dem fehlenden Wirksamkeitsnachweis nicht rechtfertigen.
Lit.: Bulletin der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie, Paediatrica 2012, Nr.4, p35
Quelle:
https://www.pharmavista.net/content/default.aspx?
Kommentar & Ergänzung:
Diese Bedenken sind nachvollziehbar. Ätherische Öle via Suppositorium zugeführt werden leicht in den Körper aufgenommen und bergen so wohl tatsächlich ein Risiko unerwünschter Nebenwirkungen. Bei Husten werden in Aromatherapie und Phytotherapie vor allem Thymianöl und Eukalyptusöl angewendet.
Auch bei inhalativer Anwendung ätherischer Öle bei Säuglingen und Kleinkindern gibt es Einschränkungen: stark riechende Substanzen (z. B. Thymianöl, Eukalyptusöl, Pfefferminzöl, Menthol) können, wenn sie im Bereich der Nase appliziert werden, einen Glottiskrampf (Stimmritzenkrampf) auslösen.
Die Empfehlung, bei banalen Atemwegserkrankungen wenn möglich nicht-medikamentöse Massnahmen einzusetzen, ist sinnvoll.
Es braucht nicht immer ein Arzneimittel.
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz
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