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Phytotherapie: Interessantes Gerichtsurteil zum Baldrianpräparat Baldriparan

Phytotherapie

Avatar-FotoMartin Koradi17.09.2017

Hersteller Pfizer darf sein Präparat Baldriparan im Fernsehen nicht mehr mit dem Satz „1 Dragee am Abend“ bewerben. Das Landgericht Berlin hat den Spot des Pharmakonzerns als irreführend beurteilt.

Geklagt gegen den Spot hatte die Wettbewerbszentrale. Der Hinweis „1 Dragee am Abend“ ist aus Sicht der Wettbewerbszentrale ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Verbraucher würden aufgrund dieser Werbeaussage nämlich erwarten, dass schon mit der Einnahme nur eines Dragees ein ruhiger Schlaf erreicht werden könne. Tatsächlich sei Baldriparan laut Gebrauchsinformation aufgrund der allmählich einsetzenden Wirkung nicht zur akuten Behandlung von nervös bedingten Schlafstörungen geeignet. Der Hersteller Pfizer selbst empfiehlt eine kontinuierliche Behandlung mit Baldriparan über zwei bis vier Wochen.

Der TV-Spot zeigt eine friedlich schlafende Frau verbunden mit der Aussage: „Gut ein- und durchschlafen. Baldriparan stark für die Nacht hilft dabei mit einem Dragee am Abend.“

Eingeblendet wird zudem die Baldriparan-Packung mit einer roten Banderole „1 Dragee am Abend“, der Satz wird in einem großen roten Punkt noch einmal wiederholt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass „der hochkonzentrierte Baldrian“ beim Einschlafen helfe und die natürlichen Schlafphasen bis zum Morgen unterstütze.

Bezüglich des Werbespots gab das Landgericht der Wettbewerbszentrale Recht und wies darauf hin, dass die Aussage „1 Dragee am Abend“ in dem Werbefilm als gute und effiziente Wirkweise und als Versprechen eines schnellen Ein- und Durchschlafens verstanden werde.

Quelle:

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/pfizers-frau-schlaeft-zu-schnell-ein-tv-spot-verboten-baldriparan-spot/

Kommentar & Ergänzung:

Die Wettbewerbszentrale und offenbar auch dieses Gericht scheinen gute Kenntnisse der Phytotherapie zu haben. Studien zeigen, dass die Wirkung von Baldrianextrakt sich erst klinisch signifikant nach 2 – 4 Wochen zeigt. Darum ist es sehr fragwürdig, wenn die Werbung eine Sofortwirkung verspricht. Allerdings kann bei der Einnahme vor dem Schlafengehen wohl oft mit einem schnell eintretenden Placeboeffekt gerechnet werden. Und wenn das der Fall ist, dann kann das auch als Erfolg betrachtet werden. Ein Placeboeffekt ist auch etwas wert. Das volle Potenzial von Baldrian nutzt man aber offensichtlich nur bei einer Anwendung über längere Zeit. Die fehlende Sofortwirkung trägt im Übrigen wesentlich dazu bei, dass die Einnahme von Baldrian kein Abhängigkeitsrisiko mit sich bringt.

Interessant an diesem Fall ist zudem, dass Badriparan zum Pharmakonzern Pfizer gehört. Pfizer ist der grösste Pharmakonzern der Welt.

Man hört ja immer wieder einmal die leicht verschwörungstheoretisch angehauchte Vorstellung, dass die grossen Pharmakonzerne die Pflanzenheilkunde kaputt machen wollen, um sich unliebsame Konkurrenz vom Leibe zu halten. Das ist wohl ziemlich abwegig. Pharmakonzerne sind nicht so ideologisch fixiert auf „Chemie“. Sie verkaufen im Wesentlichen, was sich als Arzneimittel verkaufen lässt. Und wenn es Nachfrage gibt nach bestimmten Heilpflanzen-Präparaten, dann werden sie solche Extrakte entwickeln oder aufstrebende Firmen aufkaufen. So gehört zum Beispiel die Beinwellsalbe Kytta zu Merck Pharma und der Phytopharmaka-Hersteller Steigerwald wurde von Bayer übernommen. Steigerwald ist bekannt für das Verdauungspräparat Iberogast, den Hustensirup Phytohustil mit Eibischextrakt und das Johanniskrautpräparat Laif (in der Schweiz Solevita). Das ist im Übrigen nicht nur schlecht. Diese Pharmakonzerne haben in der Regel viel Know-how in der Forschung und können auch relevante finanzielle Mittel dafür locker machen. Es gibt aber natürlich auch eine ganze Reihe von unabhängigen Phytopharmaka-Herstellern, in der Schweiz zum Beispiel Zeller in Romanshorn oder Bioforce in Roggwil.

Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde

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