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Techniker Krankenkasse veröffentlicht Cannabis-Report

Phytotherapie

Avatar-FotoMartin Koradi27.05.2018

Etwa ein Jahr nach der Freigabe von Cannabis auf Rezept in Deutschland hat die Techniker Krankenkasse (TK) in Zusammenarbeit mit der Universität Bremen einen Cannabis-Report publiziert. Darin kommen die Autoren zum Schluss, dass Cannabis nur selten eine Alternative zu bewährten Therapien sei.

Einen Anlass, Cannabis für ein pflanzliches und damit grundsätzlich gutes Mittel zu halten, sehen die Verfasser des Reports um den Pharmakologen Gerd Glaeske nicht. Bestenfalls „denkbar“ sei die Anwendung anhand der Studienlage bei chronischem Schmerz, Spasmen bei Multipler Sklerose, Epilepsien, bei Übelkeit durch Chemotherapie und um den Appetit bei HIV und Aids zu steigern, heißt es in der Untersuchung. Insgesamt bleibt für die Autoren weiter unklar, welchen Patientengruppen Cannabis in welcher Dosis und welcher Form helfen kann. Nötig seien belastbare und öffentliche finanzierte Studien, unterstreicht Gerd Glaeske.

Nach Erfahrung des Leitenden Oberarztes der Klinik für Anästhesiologie an der Charité, Michael Schäfer, sind es einzelne Patienten mit komplexen Krankheitsbildern, bei denen Cannabis anspricht, nachdem andere Behandlungen versagten. Nebenwirkungen, die zum Abbruch der Therapie führen könnten, seien etwa Halluzinationen. Insgesamt seien die Nebenwirkungen – etwa Müdigkeit und Schwindel – angesichts zunächst geringer Dosierungen maßvoll, urteilt der Pharmakologe Glaeske.

Erhebliche Probleme sieht Glaeske hauptsächlich bei der Behandlung mit Cannabisblüten, deren Wirkstoffgehalte schwankten und die umständlich verdampft und mit einer Maske eingeatmet werden müssten. Für den Pharmakologen ist das ein „Rückfall in vorindustrielle Zeit“. Die vergleichsweise teuren Cannabisblüten zählen dem Report zufolge nach einem Öl mit teilsynthetischem THC inzwischen zu den gängigsten Formen.

Seit März 2017 ist es in Deutschland gesetzlich möglich, dass Patienten im Einzelfall Cannabis auf Rezept bekommen. Zuvor benötigten Patienten Ausnahmegenehmigungen. Nun müssen Ärzte die Wahl einer Cannabis-Behandlung umfangreich begründen. Einige Fachleute zeigten sich schon von Beginn an skeptisch und warnten davor, Schwerkranken falsche Hoffnungen zu machen.

Quelle:

https://www.n-tv.de/wissen/Bedenken-gegen-Cannabis-als-Arznei-article20440677.html

Pressemitteilung der TK:

https://www.tk.de/tk/themen/arzneimittelversorgung/cannabis-report-2018/982398

Der Cannabis-Report zum Herunterladen als PDF:

https://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/982396/Datei/88084/TK-Studienband-Cannabis-Report-2018.pdf

Kommentar & Ergänzung:

Cannabis ist kein Wunderheilmittel – insofern ist es verständlich, dass der Report die Erwartungen etwas herunterholt. Andererseits ist aber auch anzuerkennen, dass in den aufgeführten Anwendungsbereichen wie chronischer Schmerz, Spasmen bei Multipler Sklerose, Epilepsien, Übelkeit durch Chemotherapie und Appetitsteigerung bei HIV und Aids Patienten deutliche Linderung erfahren können.

Bei der in Deutschland seit 2017 möglichen Verordnung von Cannabisblüten kann der Wirkstoffgehalt im Gegensatz zu einem standardisierten Pharmaprodukt natürlich schwanken. Das lässt sich aber durch kontrollierten Anbau ein Stück weit auffangen. Dazu kommt noch, dass Medizinerinnnen und Mediziner mit dieser Anwendungsform einfach auch mehr Erfahrung sammeln müssen. Dann ist ein „Rückfall in vorindustrielle Zeit“ kein Desaster.

Dass weitere unabhängig finanzierte Studien zur medizinischen Anwendung von Cannabis nötig sind, ist jedoch klar.

 

Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde

Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz

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