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Süssmittel Stevia – aktuelle Situation in der Schweiz

Gesundheitliches

Avatar-FotoMartin Koradi29.03.2009

Stevia rebaudiana Bertoni ist in Südamerika heimisch und zählt zur Familie der Asteraceae. Die Bezeichnung “Bertoni” bezieht sich auf den Schweizer Botaniker Moises S. Bertoni. Der nach Südamerika ausgewanderte Tessiner hat 1899 die ersten Arbeiten über Stevia veröffentlicht.

Steviablätter, auch Süsskraut genannt, besitzen einen typischen, süssen Geschmack. Der wichtigste Bestandteil ist das Heterosid Steviosid, welches durch Hydrolyse in 3 Moleküle Glucose und 1 Molekül Steviol gespalten wird. Als weitere süsse Inhaltsstoffe enthält die Pflanze Ducosin, Rebaudiosin und Steviolbiosin. Steviosid besitzt eine 300-fach stärkere Süsskraft als Saccharose und erinnert geschmacklich sehr an Süssholz.

In verschiedenen Ländern wird Stevia in Form von Blättern oder Extrakten als nicht kalorienhaltiges Süssungsmittel eingesetzt. Die Pflanze ist weder in der Schweiz noch in den EU-Ländern als Nahrungsmittel erlaubt. Zurzeit sind Steviablätter nur in kleinen Mengen als Bestandteil von Teemischungen zugelassen. Der Anteil in einer Teemischung darf maximal 2% betragen. Jegliche andere Anwendung der Pflanze oder der Blätter in Lebensmitteln ist untersagt.

Steviaextrakt

Anders zeigt sich die Lage für den Steviaextrakt, welcher eine starke Süsskraft besitzt. Im Juni 2008 hat der gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (engl. Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives – JECFA) einen Extrakt mit 95% Steviolglykosiden ausgewertet und beurteilt. Die zugelassene Tagesdosis wurde schlussendlich auf 0-4mg/kg Körpergewicht festsetzt.
In diesem Extrakt sind die zwei Glykoside Steviosid und Rebaudiosid enthalten. Beide Inhaltsstoffe fallen in die Kategorie der Zusatzstoffe beziehungsweise der Süssungsmittel. Weil diese Stoffe nicht im Anhang 1 der Zusatzstoffverordnung (ZuV) erwähnt sind, muss für die Anwendung von Fall zu Fall eine Bewilligung eingeholt werden.
Das Bundesamt für Gesundheit kann also im Einzelfall eine Zulassung zur Verwendung eines Steviaextrakts als Süssungsmittel erteilen, wenn der Extrakt den Anforderungen des JECFA genügt.

Die Schweiz ist eines der ersten Länder in Europa, welches einen Steviaextrakt zur Produktion von Süssgetränken zugelassen hat. Einzelne Detailhändler in der Schweiz bieten nun schon steviagesüsste Getränke an. Zurzeit gibt es aber keinen pulverförmigen oder flüssigen Pflanzenextrakt zur individuellen Anwendung.

Quelle: www.pharmavista.net

Kommentar: Süssmittel Stevia – aktuelle Situation in der Schweiz

Der Pharmavista-Text gibt die momentane rechtliche Situation um Stevia in der Schweiz wieder. Stevia ist auch in der Pflanzenheilkunde schon lange ein Thema, weil es zum Süssen von Teemischungen aus Heilpflanzen, von Kräutertees, verwendet wird. Am einfachsten besorgt man sich zu diesem Zweck in einer Gärtnerei ein Steviapflänzchen, von dem man dann ein bisschen von den Blättern in den Tee gibt. Ich würde empfehlen, Stevia zwar zu nutzen, aber mit etwas Zurückhaltung, also nicht Tag für Tag in grösseren Mengen.

Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde

Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz

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