In Phytotherapie-Fachbüchern liest man oft bei Angaben zu Wirkungen und Anwendungsbereichen von Heilpflanzen den Hinweis auf die Monografien der Kommission E.
Was ist die Kommission E?
Hier die Beschreibung auf Wikipedia:
„Die Kommission E bezeichnet eine selbstständige, wissenschaftliche Sachverständigenkommission für pflanzliche Arzneimittel des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes (BGA) und des heutigen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Diese Kommission berät das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in der Regel bei der Zulassung von traditionellen Arzneimitteln und von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen. In den Jahren von 1978 (Inkrafttreten des neuen Arzneimittelgesetzes) bis 1994 bestand die Aufgabe der Kommission E darin, wissenschaftliches und erfahrungsheilkundliches Material zu erwünschten und unerwünschten Wirkungen pflanzlicher Arzneidrogen zu verfassen. Daraus wurden die bis heute gültigen Monografien erstellt, die als Grundlage für die Neuzulassung und Nachzulassung pflanzlicher Arzneimittel gelten.
In der interdisziplinär zusammengesetzten Kommission E sitzen Sachverständige mit besonderen Kenntnissen der wissenschaftlichen oder praktischen Phytotherapie. Die Kommission umfasst Experten für:
Biologie, pharmazeutisch
Biometrie
Medizin (Ärzte)
Naturheilkunde (Heilpraktiker)
Pharmakologie, experimentell
Toxikologie
Die Mitglieder der Kommission E werden alle drei Jahre neu berufen.“
Kommentar & Ergänzung: Phytotherapie: Kommission E – was bedeutet das?
Die Erarbeitung der Monografien für eine grosse Anzahl von Heilpflanzen durch die Kommission E zwischen 1978 und 1994 war sehr wertvoll für die Phytotherapie. In den Monografien wurde der Stand des Wissens zu jeweils einer bestimmten Heilpflanze zusammengefasst: Wirkung, Anwendungsbereiche, Dosierungen etc.
Dazu wurde das weltweit vorhandene wissenschaftliche Erkenntnismaterial von 378 Heilpflanzen und Heilpflanzen-Zubereitungen bewertet.
Viele Phytotherapie-Fachbücher stützen sich auf die Bewertungen und Empfehlungen in den Monografien der Kommission E.
Allerdings muss dazu angemerkt werden, dass diese Monografien inzwischen etwas ins Alter gekommen sind. Das Wissen in der Phytotherapie ändert sich rasant. Neue Heilpflanzen, neue Wirkungen und neue Anwendungsbereiche kommen auf, andere treten in den Hintergrund.
Daher gibt es inzwischen andere Instanzen, die sich weiterhin um die Erstellung von Monografien kümmern:
Seit 1992 gibt es die ESCOP-Monogafien (European Scientific Cooperative an Phytotherapy), seit 1998 die WHO-Drogenmonografien (Droge hier = getrocknete Heilpflanze) und seit 2008 die Monografien des europäischen Herbal Medicinal Products Committee (HMPC).
Diese Monografien sind ein wichtiger Aspekt in der Qualitätssicherung im Bereich der Phytotherapie. Fachbücher, Kurse, Weiterbildungen und Ausbildungen, welche sich an diesen Monografien orientieren, stützen sich auf den zur Zeit gültigen Stand des Wissens.
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz
Phytotherapie-Ausbildung für Krankenpflege und andere Gesundheitsberufe
Heilpflanzen-Seminar für an Naturheilkunde Interessierte ohne medizinische Vorkenntnisse
Kräuterexkursionen in den Bergen / Heilkräuterkurse
Weiterbildung für Spitex, Pflegeheim, Psychiatrische Klinik, Palliative Care, Spital:
Interessengemeinschaft Phytotherapie und Pflege: www.ig-pp.ch
Schmerzen? Chronische Erkrankungen? www.patientenseminare.ch