Glucosamin ist Bestandteil von Medikamenten gegen Arthrose und es wird auch verkauft als Nahrungsergänzung sowohl in den Gesundheitsabteilungen von Grossverteilern wie COOP und Migros als auch von einschlägigen Firmen wie Burgerstein.
Die Wirksamkeit von Glucosamin ist sehr fraglich und die Einnahme in manchen Fällen mit gewissen Risiken verbunden. Im Gegensatz zu den meisten Medikamenten müssen Nahrungsergänzungsmittel ihre Wirksamkeit nicht belegen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schreibt nun, dass Glucosamin in Nahrungsergänzungsmitteln riskant sei für Patienten, die Cumarin-Antikoagulanzien einnehmen (z. B. Phenprocoumon, Präp. Marcoumar).
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bestätigt die Risikobewertung des BfR.
Nahrungsergänzungsmittel mit dem Inhaltsstoff Glucosamin werden mit verschiedenen gesundheitsbezogenen Angaben („Health Claims“) propagiert. So sollen die Präparate nach Angaben der Hersteller zum Beispiel zur Erhaltung der Beweglichkeit der Gelenke beitragen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat darauf hingewiesen, dass Glucosamin-Präparate für Menschen, die Cumarin-Antikoagulanzien zur Hemmung der Blutgerinnung einnehmen müssen, gesundheitliche Risiken bergen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigte diese Einschätzung des BfR nun. „Glucosamin-haltige Nahrungsergänzungsmittel bergen auch für Patienten, die Cumarin-Antikoagulanzien einnehmen, ein Gesundheitsrisiko“, erklärt der Präsident des BfR, Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Glucosamin kann die blutgerinnungshemmende Wirkung der Medikamente verstärken und zu Blutungen führen.“
Glucosamin ist ein Aminozucker, der als Medikament bei Arthrosen im Knie verwendet wird. In Mengen, die unterhalb der pharmakologischen Wirkung liegen, wird Glucosamin zudem in Nahrungsergänzungsmitteln verkauft. Nahrungsergänzungsmittel sind gesehen Lebensmittel. Schon in den Jahren 2007 und 2010 hatte das BfR auf das gesundheitliche Risiko hingewiesen, das mit Glucosamin-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln verbunden ist. In seinen Stellungnahmen benannte das BfR Patienten, die Cumarin-Antikoagulanzien zur Hemmung der Blutgerinnung einnehmen als Risikogruppe.
Die EFSA hat sich erneut mit dem Risiko von Glucosamin als Lebensmittelinhaltsstoff befasst und kürzlich die Einschätzung des BfR bestätigt: Die Behörde gelangte übereinstimmend mit der Bewertung des BfR, zum Fazit, dass Belege für das Risiko von Wechselwirkungen zwischen Glucosamin und Cumarin-Antikoagulanzien vorliegen. Glucosamin kann zu einer Verstärkung der blutgerinnungshemmenden Wirkung der Cumarin-Antikoagulanzien führen, d.h. diese kann unversehens stärker als erwartet ausfallen. Eine mögliche Konsequenz aus dieser Wechselwirkung ist das Auftreten von Blutungen. In den meisten der berichteten Fälle handelte es sich um symptomlose Veränderungen von Laborwerten. In einigen Fällen kam es aber zu Blutungen in verschiedenen Organen. In einem Fall sogar mit der Folge einer schweren Hirnblutung.
Die EFSA hatte sich zudem in den vergangenen Jahren mit den Wirksamkeitsbehauptungen von Glucosamin nach der sogenannten Health-Claims-Verordnung der EU befasst. In den bisher publizierten Gutachten zu mehreren eingereichten gesundheitsbezogenen Angaben für Glucosamin als Lebensmittelinhaltsstoff hat die Behörde festgestellt, dass keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit im Hinblick auf die gesunde Allgemeinbevölkerung vorgelegt wurden. Mit irreführenden Angaben dürfen jedoch Lebensmittel gemäss den deutschen und europäischen Rechtsvorschriften nicht vertrieben werden.
Quelle:
http://idw-online.de/pages/de/news464773
Kommentar & Ergänzung:
Firmen wie COOP, Migros und Burgerstein machen gute Geschäfte mit Produkten, die höchstwahrscheinlich die damit verbundenen Versprechungen nicht halten und möglicherweise sogar ein Risiko bergen.
Als Hintergrund-Info hier ein paar Auszüge zum Glucosamin aus Wikipedia.
– Zur Verwendung von Glucosamin:
„Glucosamin ist ein Aminozucker, der im menschlichen Körper natürlich vorkommt. Er ist Bestandteil des Bindegewebes, des Knorpels und der Gelenkflüssigkeit. Es werden auf dem Markt zahlreiche Glucosaminpräparate als Nahrungsergänzungsmittel angeboten. Dem Nahrungsergänzungsmittel liegt die Vorstellung zugrunde, dass das zugeführte Glucosamin in den Knorpel „eingebaut“ wird. In vitro (d. h. außerhalb eines lebenden Organismus) weist Glucosamin eine antiinflammatorische Wirkung auf. Oral wird Glucosamin üblicherweise in Dosierungen von 700–1250 mg pro Tag eingesetzt. Häufig wird Glucosamin kombiniert mit Chondroitin. Chondroitin oral eingenommen ist aber nicht bioverfügbar, sondern wird im Verdauungsprozess größtenteils in Glucosamin und Glucoronsäure umgewandelt.“
(Quelle: Wikipedia)
– Zur Wirksamkeit von Glucosamin als Knorpelschutz bei Arthrose:
„Glucosaminpräparate werden mit dem Wirkungsversprechen angeboten, die Gelenke zu schützen und die Beweglichkeit zu erhalten. Weiter werden sie als Nahrungsergänzungsmittel empfohlen bei degenerativen Erkrankungen (Arthrosen), zur Verbesserung der Symptome bei Osteoarthritis, Gelenkschmerzen, eingeschränkter Gelenksfunktion oder z. B. zum Gelenksaufbau bzw. als Baustein für Knorpel und Gelenke.
Diverse Studien stellten einen knorpelschützenden Effekt fest. Eine schmerzlindernde Wirkung konnte nicht bewiesen werden: Eine von den National Institutes of Health (NIH) der USA initiierte multizentrische, placebokontrollierte, sechs Monate dauernde Blindstudie zur Wirksamkeit von Chondroitin und Glucosamin bei Arthrose des Knies ergab keinen statistisch signifikanten Effekt auf die Symptome der Arthrose bei Patienten mit leichteren Schmerzen. Gelenkschwellungen wurden gemindert. Behandlungseffekte wurden in einer Untergruppe der Patienten mit mittelschweren bis schweren Schmerzen festgestellt, jedoch war die Aussagekraft aufgrund der kleinen Patientenzahl in dieser Untergruppe nicht stichhaltig. Das Ergebnis jüngerer Metastudien war, dass Chondroitinsulfat in Kombination mit Glucosamin die schmerzhafte Symptomatik einer Knie- oder Hüftarthrose gegenüber Placebo nicht besserte und keinen Einfluss auf den Gelenkspalt hatte.“
(Quelle: Wikipedia)
– Zur Sicherheit von Glucosamin:
„ In den üblichen oralen Dosierungen bis 1250 mg pro Tag ist Glucosamin gut verträglich. In klinischen Studien wurden in diesem Dosisbereich keine schwerwiegenden Nebenwirkungen festgestellt. Wegen fehlender Daten ist die gesundheitliche Bewertung der Zufuhr von Glucosamin bei schwangeren Frauen oder stillenden Frauen und bei Kindern oder Jugendlichen nicht möglich. Bei diesen Personengruppen besteht daher Anlass zur Vorsicht (BfR, 2007). Bei Personen, die Cumarin-Antikoagulantien als Blutgerinnungshemmer einnehmen, besteht durch die verstärkende Wirkung von Glucosamin auf das Medikament die Möglichkeit von auftretenden Blutungen (BfR, 2010). Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat sich mit dem Risiko von Glucosamin als Lebensmittelinhaltsstoff im Zusammenhang mit der Verwendung von Cumarin erneut beschäftigt und vor kurzem die Einschätzung des BfR bestätigt.“
(Quelle: Wikipedia)
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
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