Nahrungsergänzungsmittel dürfen nur dann als gesundheitsfördernd beworben werden, wenn die Wirkung auch wissenschaftlich nachgewiesen ist. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Entscheid festgehalten.
Anlass für das Verfahren war die Werbung eines Mittels mit dem Namen „Original Spiruletten mit Gerstengras“. Das Produkt wird im Internet als „das vitalstoffreichste Lebensmittel der Welt“ angepriesen. Angeblich soll es über 7.000 Vitalstoffe enthalten.
Das Oberlandesgericht beanstandete die Werbung als irreführend und erklärt dazu, der Begriff Vitalstoff sei unspezifisch. Darüber hinaus gebe es für die Angaben keinerlei wissenschaftlichen Beleg.
Quelle:
http://wissen.dradio.de/nachrichten.59.de.html?drn:news_id=231088
Presseerklärung des Oberlandesgerichts:
http://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/presse/02_aktuelle_mitteilungen/73-unzulaessige-Werbung-fuer-Gerstengras.pdf
Kommentar & Ergänzung:
Mit positiv und gesund tönenden, aber weitgehend leeren Begriffen wird sehr viel Schrott verkauft. Jedenfalls sollte man immer sehr genau nachhaken, wenn ein Produkt als vitalisierend, energetisierend und / oder harmonisierend angepriesen wird.
Auch Superlativen wie „Das vitalstoffreichste Lebensmittel der Welt“ sollten skeptisch stimmen.
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz
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