Die Formulierungen auf den Beipackzetteln von Medikamenten zur Häufigkeit von Nebenwirkungen werden einer Umfrage zufolge selbst von Fachleuten häufig falsch interpretiert. Das ist ein Risiko für Patientinnen und Patienten.
Nur vier von hundert befragten Medizinern hätten die Bedeutung des Begriffes „häufig“ im Zusammenhang mit Nebenwirkungen korrekt zuordnen können, erklärte Andreas Ziegler vom Institut für Medizinische Biometrie und Statistik der Universität zu Lübeck.
Für die gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein durchgeführte Studie waren 600 Ärzte, 200 Apotheker und 200 Juristen befragt worden. Die Rücklaufquote der auf dem Postweg versandten Fragebögen betrug allerdings nur 60 Prozent. Die Fachleute sollten angeben, was damit gemeint ist, wenn ein Medikament „häufig“, „gelegentlich“ oder „selten“ Nebenwirkungen hat. Für den Begriff „häufig“ gab die Mehrheit der Ärzte eine Nebenwirkungsrate von 60 Prozent an, erläuterte Inke König, Mitautorin der Studie. Nach der Definition des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beträgt sie jedoch maximal zehn Prozent.
Wenn bereits Experten das Risiko von Nebenwirkungen überschätzen, dann stellt sich die Frage, wie es den Patienten dabei ergeht.
Es bestehe die Gefahr, dass die Patienten aus Angst auf die Einnahme eines notwendigen Medikaments verzichten. Dieses Problem werde womöglich dadurch verstärkt, dass auch Apotheker und Ärzte die Gefahren falsch einschätzen. Das Resultat der Studie wurde im „Deutschen Ärzteblatt International“ publiziert.
Die vom BfArM festgelegten Begriffe bestimmen die prozentuale Häufigkeit von Nebenwirkungen:
Mit dem Begriff „häufig“ werden unerwünschte Folgen bei einem bis unter zehn Prozent der Behandelten bezeichnet. „Gelegentlich“ bedeutet: Nebenwirkungen mit 0,1 bis weniger als 1 Prozent. „Selten“ heisst: Nebenwirkungen bei 0,01 bis weniger als 0,1 Prozent.
Andreas Ziegler regt an, dass die Beipackzettel überarbeitet werden sollten, weil die Formulierungen nicht passen und nicht der Umgangssprache entsprechen. Für geeigneter hält er Angaben wie „Bei einem von 100 Patienten tritt diese oder jene Nebenwirkung auf“.
Das BfArM dagegen hält die gegenwärtig verwendeten Formulierungen für angemessen.
Quelle:
http://www.salzburg.com/nachrichten/wissen/sn/artikel/auch-aerzte-und-apotheker-verstehen-beipackzettel-falsch-78559/
Kommentar & Ergänzung:
Das ist ein Dilemma.
Einerseits müssen selbstverständlich Fachleute sowie Patientinnen und Patienten in den Beipackzetteln über mögliche Nebenwirkungen von Medikamenten informiert werden.
Andererseits ist es aber auch fatal, wenn Fachleute sowie Patientinnen und Patienten das Risiko von Nebenwirkungen derart überschätzen.
Dadurch können Nocebo-Effekte gefördert werden:
„So wie der Placeboanteil sich bei einer Verumbehandlung zur positiven Gesamtwirkung eines Medikamentes addiert, so ist der Nocebo-Effekt für einen nicht geringen Teil der unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln (Nebenwirkungen) verantwortlich. Ausgesprochen problematisch kann in diesem Zusammenhang das ausführliche Studium der Packungsbeilage von Medikamenten oder ein Gespräch mit dem Arzt oder Apotheker über Begleiterscheinungen sein. Insbesondere sensible oder depressive Menschen malen sich dabei oft die schlimmsten Szenarien aus.“
Quelle:
Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Nocebo-Effekt
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