Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass Schmerzkranke für den Eigenbedarf zu therapeutischen Zwecken Cannabis anbauen dürfen.
Es sei das erste Mal, dass in Deutschland solche Genehmigungen erteilt werden, schreibt Spiegel online.
In einem spektakulären Urteil hat das Verwaltungsgericht zugunsten von drei Schmerzpatienten entschieden.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) muss ihnen eine Genehmigung erteilen., damit sie Cannabis zu therapeutischen Zwecken selber anbauen können.
Die drei Kläger leiden unter chronischen Schmerzen und sind im Besitz einer Erlaubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten. Sie möchten die zu therapeutischen Zwecken nötige Menge an Cannabis selbst anbauen und verarbeiten, da sie den Preis für den Erwerb der sogenannten Medizinal-Cannabisblüten aus der Apotheke nicht bezahlen können und die Kosten in ihren Fällen auch nicht von den Krankenversicherungen erstattet werden.
Das BfArM hatte zuvor die Anträge der drei Patienten auf Zulassung des Eigenanbaus von Cannabis abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht unter Vorsitz des Medizinrechtlers Andreas Fleischfresser schaute sich jeden Fall einzelnen an. In drei Fällen waren alle Bedingungen für den Selbstanbau geben. Auch hatten die Schmerzpatienten alle anderen möglichen Behandlungen erfolglos durchlaufen, so dass Cannabis für sie eine unverzichtbare Option ist.
In der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass es in den Verfahren nicht um eine „generelle Freigabe“ von Cannabis gehe. Es müsse immer „in besonders gelagerten Ausnahmefällen“ geklärt werden, ob ein Eigenanbau zum therapeutisch erforderlichen Eigenkonsum zugelassen werden kann.
Akzeptiert das BfArM die Entscheidung aus Köln, dürfen drei Deutsche erstmals ganz legal Cannabis in ihrer Wohnung anbauen – zu therapeutischen Zwecken. Legt das Bundesinstitut Berufung ein, gelangt der Fall vor das Oberverwaltungsgericht Münster und wird dort neu verhandelt.
Quelle:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/cannabis-fuer-schwerkranke-gericht-erlaubt-erstmalig-anbau-a-982244.html
Kommentar & Ergänzung:
Man mag von Cannabis als Droge halten was man will. Aber dass schwerkranken Menschen der Zugang zu Cannabis als Arznei zum Teil immer noch massiv erschwert wird und sie in manchen Fällen gar kriminalisiert werden, ist unhaltbar und unakzeptabel. Wir haben auch in der Schweiz hier noch Verbesserungsbedarf.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln geht uns in der Schweiz zwar nichts an, doch ist es immerhin ein ermutigendes Signal, das vielleicht auch über die Grenzen ausstrahlt.
In der Schweiz gibt es eine legale Möglichkeit für die medizinische Anwendung von Cannabis in Form von Dronabinol, zum Beispiel bei Spastik. Das THC-Präparat ist als Trofpen oder Kapseln erhältlich und wird in der Schweiz vorwiegend gegen chronische / neuropathische Schmerzen und Spastik eingesetzt, zum Beispiel bei Multipler Sklerose. Es handelt sich bei Dronabinol um ein Betäubungsmittel, das nur mit einer Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit bezogen werden kann. Über die dazu nötigen Bedingungen – auch für eine legale Cannabistinktur – weiss die Bahnhofapotheke in Langnau im Emmental wohl am besten Bescheid:
http://www.panakeia.ch/dronabinolcannabis.html
In der Schweiz ist seit 2013 zudem ein Cannabis-Mundspray zugelassen (Sativex ®). Er enthält neben Tetrahydrocannabinol (THC) auch Cannabidiol.
Siehe dazu:
Sativex-Spray mit Cannabisextrakt gegen Spastik bei Multipler Sklerose in der Schweiz zugelassen
Zu den medizinischen Anwendungsmöglichkeiten von Cannabis:
Siehe auch kritische Einwände zum Gerichtsentscheid:
Cannabis-Eigenanbau: Pharmazeutische Bedenken
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz
Phytotherapie-Ausbildung für Krankenpflege und andere Gesundheitsberufe
Heilpflanzen-Seminar für an Naturheilkunde Interessierte ohne medizinische Vorkenntnisse
Heilpflanzenexkursionen in den Bergen / Kräuterkurse
Weiterbildung für Spitex, Pflegeheim, Psychiatrische Klinik, Palliative Care, Spital:
Interessengemeinschaft Phytotherapie und Pflege: www.ig-pp.ch
Schmerzen? Chronische Erkrankungen? www.patientenseminare.ch