In der Schweiz gibt es 2019 Änderungen in den Abgabebestimmungen von Arzneimitteln.
Hunderte bisher rezeptfreier, jedoch apothekenpflichtiger Medikamente werden auch in Drogerien erhältlich sein. Das betrifft auch eine ganze Reihe von Phytopharmaka.
Zugleich sollen Apotheken etwa 100 bisher freiverkäufliche Medikamente nur noch mit einer ärztlichen Verordnung oder nach Prüfung der Personalien abgeben dürfen.
Eine entsprechende Übersicht wurde nun von der Schweizer Heilmittelbehörde Swissmedic in Bern publiziert.
Mehr Heilmittel in die Drogerie
Um die Selbstmedikation zu vereinfachen, beschloss der Bundesrat die Neueinteilung die Arzneimittel in der Schweiz. Dazu soll die bisherige Abgabekategorie C (Verkauf nur in Apotheken, aber ohne Rezept) abgeschafft werden. Im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes beurteilte Swissmedic unter Einbezug externer Fachleute total zirka 650 Arzneimittel, wovon 22 Tierarzneimittel. Dabei standen auch Aspekte des Medikamentenmissbrauchs sowie mögliche Interaktionen im Vordergrund.
Rund 85 Prozent und 550 Medikamente aus dieser Kategorie werden nun in die Kategorie D herabgestuft (Verkauf in Apotheken und Drogerien ohne Rezept). Darzu zählen etwa Iberogast, Sinupret, Buscopan, Talcid, Loperamid oder Voltaren Dolo forte und pflanzliche Arzneimittel mit Johanniskraut-Extrakt. Für diese Medikamente wird in Zukunft nur eine Fachberatung vorausgesetzt, egal ob durch Drogerie oder Apotheke. Die Patienten sollen zudem mit einem Warnhinweis auf der Verpackung für die nötige Fachberatung sensibilisiert werden.
Etwa 15 Prozent der überprüften Medikamente wurden dagegen heraufgestuft in die Kategorie B Verkauf in Apotheken mit Rezeptpflicht). Zwei Drittel der total etwa 100 Arzneimittel enthalten Opiatderivate als Wirkstoffe (Codein oder Dextromethorphan) und wurden von Swissmedic als Stoffe mit einem erheblichen Missbrauchspotential eingestuft. Codeinhaltige Arzneimittel dürfen zukünftig nur durch Personen mit einer Betäubungsmittelbewilligung abgegeben werden. Ergänzend zum Missbrauchspotential gebe es bei zahlreichen dieser Medikamente zusätzlich ein erhebliches Risiko von schwerwiegenden Wechselwirkungen, begründete Swissmedic diese Entscheidung. Bei den anderen für die Abgabekategorie B vorgesehenen Medikamente seien es vorwiegend schwerwiegende Interaktionen mit anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln oder eine zwingend notwendige Dokumentation der Abgabe, welche eine Fachberatung durch Ärzte oder Apotheker erfordern.
Betroffen durch diese Neuerungen sind zum Beispiel Medikamente wie etwa Hustensirup mit dem Wirkstoff Codein. Der codeinhaltige Hustensaft Makatussin beispielsweise wird ab dem 1. Januar 2019 nur noch auf Rezept erhältlich sein. Wird das Arzneimittel nicht von einem Arzt verschrieben, muss der Apotheker ein Beratungsgespräch durchführen und die Abgabe entsprechend dokumentieren.
Der Berner Kantonsapotheker Samuel Steiner sagte dem Nachrichtenportal 20min.ch:„Wir gehen davon aus, dass mittlerweile 80 Prozent des Makatussin-Konsums missbräuchlich sind.“
Auf der Plattform Saferparty.ch, die unter anderem von der Stadt Zürich betrieben wird, ist zu lesen, dass ein Codein-Entzug bei längerer Einnahme genau so lang und schmerzhaft sein kann wie bei Heroin. Laut Fachleuten kann der Wirkstoff schnell zu einer Abhängigkeit führen, die Entzugserscheinungen wie Krämpfe und Übelkeit mit sich bringt. Diese sind zudem deutlich stärker als bei anderen Drogen. Deutschland hat Codein im Betäubungsmittelgesetz als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft, wobei niedrige Dosen beziehungsweise Mengen von betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen sind, solange sie nicht an Betäubungsmittel- oder alkoholabhängige Personen verschrieben werden. Anfang 2017 führte Frankreich bereits eine Rezeptpflicht für codeinhaltige Arzneimittel ein.
Mehr Heilmittel in Supermärkte wie Migros und COOP
Im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetztes überprüft Swissmedic gegenwärtig auch 400 Medikamente der Kategorie D, die aktuell nur in Apotheken und Drogerien erhältlich sind. Welche dieser Arzneimittel in Zukunft auch im Supermarkt verkäuflich sein werden, will Swissmedic in den nächsten Wochen bekanntgeben.
Quelle:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/internationales/ab-2019-iberogast-und-sinupret-in-drogerien-rezeptpflicht-fuer-codein-schweiz/
Kommentar & Ergänzung:
Diese Neuerungen werden den Arzneimittelmarkt in der Schweiz gehörig aufmischen, insbesondere den Bereich der Selbstmedikation.
Die Drogerien werden davon profitieren, dass sie neu viele umsatzstarke Medikamente verkaufen dürfen, die bisher den Apotheken vorbehalten waren. Bei den pflanzlichen Arzneimitteln (Phytopharmaka) betrifft dies vor allem Sinupret, Iberogast und Johanniskrautextrakt-Präparate. Ich bin gespannt, ob auch Gelomyrtol / Gelodurat in die Drogerie wandert.
Drogerien und Apotheken werden aber beide möglicherweise starke Einbussen erleiden, wenn ab 2019 tatsächlich eine grössere Zahl von Arzneimitteln auch bei Migros und COOP im Regal stehen.
Dem stehe ich eher skeptisch gegenüber. Obwohl mich Drogerien und Apotheken bezüglich Beratung zu Phytopharmaka nur selten überzeugen, ist keine Beratung im Supermarkt noch schlechter.
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