Amnesty International organisiert eine Aktion gegen die drohende Hinrichtung von Sakineh Ashtiani im Iran:
Mittwoch, 3. November um 17 Uhr bei der Heiliggeistkirche in Bern.
Weil ich dieses Anliegen wichtig und dringend finde, leite ich soeben eingetroffene Informationen von Amnesty International weiter.
Martin Koradi
Es gibt Berichte, wonach Sakineh Ashtiani bereits morgen Mittwoch hingerichtet werden könnte. Zwar wurde ihre Steinigung Anfang September vorerst «gestoppt», doch kann sie jederzeit gehängt werden.
Seit August darf Sakineh keine Besuche mehr empfangen, weder von ihren Kindern noch von Anwälten. Ausserdem ist ihr Anwalt derzeit ebenfalls inhaftiert.
Amnesty International ruft die iranischen Behörden dazu auf:
• Sakineh Ashtiani auf keinen Fall hinzurichten;
• Sakineh Ashtiani freizulassen, falls sie nur aufgrund von einvernehmlichen Sexualkontakten in Haft gehalten wird.
Worum geht’s:
Sakineh Mohammadi Ashtiani war im Mai 2006 schuldig befunden worden, eine «unerlaubte Beziehung» zu zwei Männern zu unterhalten. Das Strafmass wurde auf 99 Peitschenhiebe festgesetzt. Ausserdem wurde sie des «Ehebruchs» für schuldig befunden. Sakineh Mohammadi Ashtiani wies die Anschuldigungen zurück, wurde aber dennoch zum Tod durch Steinigung verurteilt.
Als Reaktion auf die in den vergangenen Wochen weltweit durchgeführten Protestaktionen gegen das Urteil der Steinigung der Frau gab die iranische Botschaft in London am 8. Juli 2010 bekannt, dass Sakineh Mohammadi Ashtiani nicht durch Steinigung hingerichtet wird. Unerwähnt blieb allerdings, auf welche andere Weise die Hinrichtung der Frau erfolgen solle. Am 10. Juli teilte die staatliche Menschenrechtsbehörde mit, dass sie den Fall Ashtiani erneut überprüfen werde, bekräftigte aber gleichzeitig, dass die Hinrichtungsform der Steinigung nach iranischem Recht legitim sei. Die Oberste Justizautorität der Provinz Ostaserbaidschan, Malek Ezhder Sharifi, hingegen gab an, dass das Steinigungsurteil weiterhin anhängig sei und jederzeit durch Beschluss von Ayatollah Sadegh Larijani, der Obersten Justizautorität Irans, vollstreckt werden könne.
Weiter verwies Malek Ezhder Sharifi darauf, dass Sakineh Mohammadi Ashtiani wegen des Mordes an ihrem Ehemann bereits zum Tode verurteilt worden war. Dies wurde von einem ihrer Anwälte bestritten, der darauf hinwies, dass die Familie des Toten ihr vergeben habe. Wegen «Behilfe zum Mord» sei sie zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden.
Am 14. Juli wurde Sajjad Qaderzadeh, der Sohn von Sakineh Mohammadi Ashtiani, in das Gefängnis von Tabriz bestellt, wo er von Angehörigen des Geheimdienstministeriums verhört worden sein soll, die ihn vermutlich davor gewarnt haben, weitere Interviews über die Situation seiner Mutter zu geben.
Hintergrundinformationen
Während ihres Prozesses zog Sakineh Mohammadi Ashtiani das «Geständnis» zurück, das sie während der Verhöre vor Beginn des Verfahrens abgelegt hatte. Sie gab an, zu dem «Geständnis» gezwungen worden zu sein und bestritt, dass sie «Ehebruch» begangen habe. Zwei der fünf Richter erklärten sie für unschuldig. Sie wiesen darauf hin, dass sie bereits ausgepeitscht worden sei, und fügten hinzu, dass in dem Verfahren gegen Sakineh Mohammadi der nötige Nachweis über den «Ehebruch» nicht erbracht worden sei.
Doch die drei anderen Richter einschliesslich des Vorsitzenden erklärten sie für schuldig, und dies auf Grundlage der «Erkenntnisse des Richters». Dabei handelt es sich um eine Bestimmung im iranischen Strafrecht, derzufolge Richter nach eigenem Ermessen entscheiden können, ob sie eine angeklagte Person für schuldig befinden, selbst wenn für einen Schuldspruch keine eindeutigen und zwingenden Beweise vorliegen. Da drei der fünf Richter Sakineh Mohammadi Ashtiani für schuldig erklärt hatten, wurde sie zum Tod durch Steinigung verurteilt.
Die Strafe der Steinigung wird im Iran für das «Verbrechen» Ehebruch verhängt. 2002 verfügte die Oberste Justizautorität des Iran ein Moratorium für Hinrichtungen durch Steinigung. Dennoch sind seither wenigstens fünf Männer und eine Frau zu Tode gesteinigt worden. Im Januar 2009 bestätigte Ali Reza Jamshidi, der Sprecher der Justizbehörden, dass im Dezember 2008 zwei Steinigungen stattgefunden hätten. Er gab weiter an, dass das Moratorium rechtlich nicht bindend sei und die Richter es daher ignorieren könnten.
Amnesty International geht davon aus, dass mindestens sieben weitere Frauen und drei Männer von Steinigung bedroht sind. Meldungen zufolge hat das Berufungsgericht im Januar 2010 auch die Verurteilung von Buali Janfashani und Sarimeh Sajjadi zum Tod durch Steinigung bestätigt.
Neufassung des Strafgesetzbuchs
Zurzeit wird im Parlament über eine Neufassung des Strafgesetzbuchs beraten. Im Juni 2009 empfahl der Rechtsausschuss des iranischen Parlaments (Majiles), den Absatz, der Steinigung als Strafe vorsieht, aus dieser Fassung zu streichen. Nun liegt die Neufassung des Strafgesetzbuchs dem Wächterrat zur Bestätigung vor, der die iranischen Gesetze dahingehend überprüft, ob sie mit der Verfassung und dem islamischen Recht in Einklang stehen. Allem Anschein nach wird dieses Gremium die Steinigung nicht als Strafe in die Neufassung des Gesetzestextes aufnehmen; es ist allerdings befugt, die Wiedereinführung von Steinigungen im Strafgesetzbuch zu erwirken.
Weiter Info: www.amnesty.ch
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Inserat:
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz
Phytotherapie-Ausbildung für Krankenpflege und andere Gesundheitsberufe
Heilpflanzen-Seminar für an Naturheilkunde Interessierte ohne medizinische Vorkenntnisse
Kräuterexkursionen in den Bergen / Heilkräuterkurse
Weiterbildung für Spitex, Pflegeheim, Psychiatrische Klinik, Palliative Care, Spital
Interessengemeinschaft Phytotherapie und Pflege: www.ig-pp.ch
Schmerzen? Chronische Erkrankungen? www.patientenseminare.ch