Der Medizinkonzern Fresenius schränkt den Export seines Narkosemittels Propofol in die USA ein. Grund für diese Massnahme ist die Absicht des US-Bundesstaats Missouri, das weit verbreitete Medikament in Zukunft für Giftspritzen bei Hinrichtungen einzusetzen. Fresenius bestätigte Angaben der Berliner «Tageszeitung», dass die Zahl der Großhändler in den USA von rund 30 auf unter 15 vermindert wurde. Den Zwischenhändlern wurde verboten, Propofol an Gefängnisse oder Strafvollzugsbehörden zu liefern, bestätigte Sprecher Joachim Weith.
Verstöße gegen das Verbot will die Firma hart sanktionieren. Falls ein Händler gegen den Vertrag verstosse, verliere er umgehend das Recht, Propofol zu vertreiben. Das wäre ein grosser finanzieller Schaden für die Händler. Es sei das Ziel dieser Massnahmen sicherzustellen, dass Propofol nicht auf legalen Wegen in Gefängnisse gelangen könne.
Diese Maßnahmen sind zustande gekommen durch die Initiative der Menschenrechtsaktivistin Maya Foya von der britischen Organisation «Reprieve». Fresenius hatte sich schon früher gegen den Einsatz seiner Medikamente zur Vollstreckung der Todesstrafe gewandt. Für die USA könne man ausschließen, dass dies in der Vergangenheit bereits geschehen sei. Der Bundesstaat Missouri hatte seine Absicht, die Verurteilten mit einer vielfach erhöhten Dosis Propofol töten zu wollen, in einer Standard-Prozedur publiziert. Die Tochterfirma Fresenius Kabi besitzt gegenwärtig in den USA wegen Lieferschwierigkeiten des Konkurrenten Hospira ein Quasi-Monopol auf das hochwirksame Narkotikum. Propofol kam in die Schlagzeilen, weil der Popsänger Michael Jackson nach einer Überdosis gestorben ist. Gemäss älteren Fresenius-Angaben wird das Präparat allein in den USA rund 50 Millionen Mal pro Jahr eingesetzt.
Quelle:
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=nachrichten&Nachricht_ID=43425&Nachricht_Title=Nachrichten_Fresenius%3A+Kein+Propofol+f%FCr+Todesstrafe+in+den+USA&type=0
Kommentar & Ergänzung:
Propofol für die Vollstreckung der Todesstrafe zu liefern, dürfte für Frenesius kein allzu grosses Geschäft sein. Der Verzicht wird sich daher in Grenzen halten.
Trotzdem finde ich es sehr bemerkenswert, dass eine Pharmafirma moralische Fragen stellt bezüglich der Verwendung ihrer Produkte, und dabei nicht einfach herumlaviert, sondern handfeste Massnahmen ergreift.
Chapeau!
Amnesty International nennt als Gründe gegen die Todesstrafe unter andrem:
– Die Todesstrafe ist wirkungslos
Sie verhindert keine Verbrechen. Wissenschaftliche Studien konnten keinen Beweis erbringen für die angeblich abschreckende Wirkung. In Kanada beispielsweise ging die Mordrate seit der Abschaffung der Todesstrafe zurück.
In den USA dagegen ist die Mordrate in den Bundesstaaten mit Todesstrafe höher als in jenen, die sie abgeschafft haben. Um Verbrechen wirksam zu verhindern, ist eine hohe Quote bei der Aufklärung von Verbrechen nötig und ein faires, rasch und konsequent arbeitendes Justizsystem.
– Die Todesstrafe ist unwiderruflich
Justizirrtümer und Fehlurteile lassen sich nie ganz ausschliessen. Einmal ausgeführt, ist ein Todesurteil nicht mehr rückgängig zu machen. Seit dem Jahr 1973 wurden in den USA 139 zum Tode verurteilte Gefangene freigelassen, nachdem ihre Unschuld bewiesen worden war (Stand März 2010).
Die exakte Zahl der nachgewiesenen Fehlurteile, Justizirrtümer und Hinrichtungen von Unschuldigen ist umstritten. Falsche Geständnisse, Falschaussagen der ZeugInnen und fehlerhafte Gutachten können den Prozessausgang beeinflussen und so zu einem Justizmord führen.
– Die Todesstrafe ist willkürlich
Die Todesstrafe wird unverhältnismässig häufig gegen Arme oder Angehörige von Minderheiten angewendet. Wer genug Geld für eine effektive Verteidigung hat, entgeht ihr eher als ein mittelloser Angeklagter.
In den USA ist der Anteil der zum Tode verurteilten Afro-AmerikanerInnen überproportional hoch (bei vergleichbaren Delikten). In Saudiarabien trifft es hauptsächlich GastarbeiterInnen.
Staaten befriedigen mit der Todesstrafe häufig populistische Rachegelüste – manchmal mit öffentlichen Schauprozessen und Massenhinrichtungen wie etwa im Iran oder in China.
Die meisten Todesurteile werden nicht wegen Gewaltverbrechen, sondern aus politischen Gründen vollstreckt. Die Todesstrafe macht es staatlichen Machthabern leicht, missliebige Personen los zu werden. So gibt es beispielsweise Todesurteile wegen Homosexualität (Nigeria, Saudiarabien), Drogendelikten (Indonesien, Malaysia) oder wegen Diebstahl, Korruption oder Steuervergehen (China).
http://www.amnesty.ch/de/themen/todesstrafe/argumente-gegen-die-todesstrafe
Ausserdem:
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