Der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel HMPC der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) kommt nach dreijähriger Überarbeitung der HMPC-Monographie zu Ginkgo biloba L., folium zum Schluss, dass die Wirksamkeit von Ginkgo-Blätter-Extrakt zur Verbesserung der kognitiven Leistungen und Lebensqualität bei milden Formen von Demenz gut belegt ist.
Ginkgo-Extrakte müssen für diesen Effekt über mindestens acht Wochen in einer Tagesdosis von 240 mg (zweimal täglich 120 mg oder einmal täglich 240 mg) eingenommen werden.
Falls sich nach dreimonatiger Einnahme keine Verbesserung der Symptome zeigt, sollte vom Arzt überprüft werden, ob eine weitere Einnahme gerechtfertigt ist. Tritt eine Verschlimmerung der Symptome auf, ist eine Konsultation beim Arzt oder Apotheker angezeigt.
Die Wirksamkeit ist nur belegt für Extrakte, die den Anforderungen des Arzneibuches genügen: Das Droge-Extrakt-Verhältnis muss 35 bis 67:1 betragen. Als Lösungsmittel wird 60-prozentigem Aceton (m/m) verwendet. Der Ginkgo-Extrakt muss eingestellt sein auf 22 bis 27 Prozent Ginkgoflavonglykoside und 5 bis 7 Prozent Terpenlactone mit 2,8 bis 3,4 Prozent Ginkgolide A, B, C und 2,6 bis 3,2 Prozent Bilobalid. Der Gehalt an Ginkgolsäuren darf nicht höher liegen als 5 ppm. In die Bewertung flossen die Resultate von 199 Untersuchungen ein, wovon die meisten mit dem Spezialextrakt EGb 761® (Tebonin®, in CH: Tebofortin, Tebokan).
Während der Schwangerschaft und bei Überempfindlichkeit sind Ginkgo-biloba-Extrakte kontraindiziert. Für den Einsatz bei Stillenden, Kindern und Jugendlichen sind nicht genügend Daten vorhanden. Daher sollten sie den Ginkgo-Extrakt nicht einnehmen.
Bei erhöhtem Blutungsrisiko und während der Einnahme von Antikoagulanzien wie Phenprocoumon oder Dabigatran sowie Thrombozyten-Aggregations-Hemmern wie ASS oder Clopidogrel sollten Ginkgo-Präparate nur in Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden. Vor einer geplanten Operation sollte das Phytopharmakon drei bis vier Tage zuvor abgesetzt werden.
Ginkgo-Extrakt sollte nicht zusammen mit dem HIV-Medikament Efivarenz eingenommen werden. Bei Epilepsie-Patienten kann das Auftreten neuer Anfälle unter Ginkgo nicht ausgeschlossen werden. Die Bioverfügbarkeit von Nifedipin kann durch Ginkgo-Extrakt erhöhen werden.
Quelle:
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=57657
Kommentar & Ergänzung:
Wichtig ist der Hinweis, dass die Empfehlung der HMPC-Monografie nur für spezifische, hoch konzentrierte Ginkgo-Extrakte gilt, nicht aber für Ginkgotee oder Ginkgotinktur.
Nur für solche Extrakte liegen fundierte Studien zur Wirksamkeit vor, denn hier gibt es Hersteller, die für ihre patentierbaren Extrakte in die Forschung investieren.
Über eine allfällige Wirksamkeit von Ginkgotee und Ginkgotinktur lässt sich daher kaum etwas Fundiertes aussagen. Die Extrakte sind allerdings so hoch konzentriert, dass ein Ginkgotee bezüglich Wirkstoffgehalt nicht mithalten kann – und eine Ginkgotinktur noch viel weniger.
Zudem enthalten Ginkgotee und Ginkgotinktur unerwünschte Inhaltsstoffe – zum Beispiel Ginkgolsäuren, die allergene Eigenschaften haben. Bei der Herstellung von Ginkgo-Extrakten werden diese unerwünschten Stoffe entfernt.
Sie siehe auch:
Meta-Analyse bestätigt Nutzen von ginkgo-Extrakt bei Alzheimer
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz
Phytotherapie-Ausbildung für Krankenpflege und andere Gesundheitsberufe
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Kräuterwanderungen in den Bergen / Kräuterkurse
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