Ständerat Rolf Büttiker gibt auf
http://bazonline.ch/schweiz/standard/Natuerlich-nuetzt-Homoeopathie/story/23650760
ein Interview zur Abstimmung über den Verfassungsartikel zur Förderung der Komplementärmedizin vom 17. Mai 2009.
Da meines Erachtens bisher jede seriöse Auseinandersetzung mit dieser Vorlage fehlt, hier ein paar Fragen an Rolf Büttiker:
Sehr geehrter Herr Büttiker
Es ist immer schön und gut, für mehr Komplementärmedizin zu plädieren. Aber entscheidende Fragen, werden meines Erachtens auch in diesem Interview weder gestellt noch beantwortet.
Beispiel:
Frage der Journalistin: Es ist umstritten, ob die Komplementärmedizin überhaupt wirkt. Muss die Allgemeinheit zahlen, was gar nichts nützt? ?
Antwort von Rolf Büttiker: “Natürlich nützt sie. Komplementärmedizin ist wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich – wie es das Gesetz verlangt.”
Pauschaler geht es meiner Ansicht nicht mehr. Man kann doch nicht undifferenziert und allumfassend sagen, dass Komplementärmedizin (jede?) wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist.
Bestimmte Methoden oder Heilmittel der Komplementärmedizin sind bei gewissen Krankheiten wirksam, zweckmässig und/oder wirtschaftlich.
Bestimmte Methoden oder Heilmittel der Komplementärmedizin sind bei gewissen Krankheiten unwirksam, unzweckmässig und/oder unwirtschaftlich.
Genau wie bestimmte Methoden oder Heilmittel der “Schulmedizin” bei gewissen Krankheiten wirksam, zweckmässig und/oder wirtschaftlich sind.
Und bestimmte Methoden oder Heilmittel der “Schulmedizin” bei gewissen Krankheiten unwirksam, unzweckmässig und/oder unwirtschaftlich sind.
Allerdings gibt es in der “Schulmedizin” Kriterien, nach denen bespielsweise die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit beurteilt werden kann. Kriterien die (zumindestens potentiell) transparent sind, wenn auch nicht fehlerfrei.
Die entscheidende Frage ist nun: Wenn Sie, Herr Büttiker, wissenschaftliche Kriterien wie Studien für die Komplementärmedizin nicht anwenden wollen, welche Kriterien verwenden Sie dann?
Auf diese Frage hätte ich gerne eine konkrete Antwort, bevor ich mich für ein Nein oder Ja am 17. Mai entscheide.
Bestimmt einfach jede Komplementärmethode für sich selber, was wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist?
Nach welchen Kriterien genau?
Reichen ein paar begeisterte Berichte von Patientinnen und Patienten? Wird bei der Bewertung solcher Berichte unterschieden zwischen Placebo-Effekt, natürlicher Selbstheilung und natürlichem Auf- und Ab- im Krankheitsverlauf chronischer Beschwerden (wie es die “Schulmedizin” mit Studien versucht)?
Oder hat diese Unterscheidung für Sie keine Bedeutung?
Dann müssten aber konsequenterweise auch die als Heilmittel propagierten Wässerchen der Uriella-Sekte über die Grundversicherung abgerechnet werden? Diese Frage ist ernstgemeint, nicht nur als Provokation.
Es kann sein, dass diese Unterscheidung für den Patienten oder die Patientin nicht so wichtig ist. Aber ist sie Ihrer Meinung nach auch irrelevant betreffend Zulassung zur Grundversicherung?
Kann ich selber dann auch eine Heilmethode zur Grundversicherung anmelden, wenn ich begeisterte Patientenberichte vorweisen kann? – Oder kommt es dann vor allem oder ausschliesslich auf geschicktes Lobbying an, wer zur Grundversicherung zugelassen wird und wer nicht?
Weiter unten im Interview sagen Sie, Herr Büttiker:
“Arzt und Patient sollen entscheiden, welche Methode sinnvoll ist.”
Das ist ja schön, das hört man als Patient immer gerne, darauf habe ich schon lange gewartet.
Für meine Rückenbeschwerden haben sich Spiraldynamik und Pilates als sehr wirksam erwiesen. Physiotherapie und Chiropraktik, die von der Grundversicherung übernommen werden, haben nur begrenzt geholfen.
Ich könnte meinen Hausarzt mit guten Argumenten überzeugen, mir Spiraldynamik oder Pilates zu verschreiben.
Warum werden diese Methoden nicht auch in die Grundversicherung aufgenommen?
Nach welchen Kriterien entscheiden Sie, dass Physiotherapie, Homöopathie, Anthroposophische Medizin etc. von der Grundversicherung bezahlt werden soll, Spiraldynamik und Pilates aber nicht? Ich nehme ja nicht an, das Sie einfach alles in die Grundversicherung nehmen wollen, was Arzt und Patient sinnvoll finden. Ihre Kriterien würden mich sehr interessieren.
Heilmittel aus der Phytotherapie müssen in Studien zeigen, dass sie über den Placebo-Effekt, die natürliche Selbstheilung und das natürliche Auf- und Ab der Beschwerden bei chronischen Verläufen hinaus eine Wirkung haben, wenn sie als Heilmittel zugelassen werden wollen. Einer ganzen Anzahl von Phytotherapeutika ist dieser Qualitätsnachweis auch gelungen. Sie werden heute schon von der Grundversicherung bezahlt.
Homöopathische und Anthroposophische Heilmittel werden von den Behörden bevorzugt, indem sie von jedem Wirkungsnachweis befreit sind.
Wie begründen Sie, Herr Büttiker, diese Ungleichbehandlung?
Wenn man einen Teil der komplementärmedizinischen Pharma-Industrie vom Wirksamkeitsnachweis befreit, warum nicht auch die “normale” Pharma-Industrie? Zur Klarstellung: Es ist nicht meine Position, dass man Novartis, Roche und Co. vom Wirkungsnachweis befreien soll. Bei dem hübschen Sümmchen, das Herr Vasella sich nimmt, braucht er nicht noch zusätzliche Geschenke.
Aber mich würden die Kriterien interessieren, mit denen Sie diese Ungleichbehandlung begründen. Als Liberaler müssten Sie doch für Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer sein?
Ich bin dafür, dass alle Heilmittel, ob komplementärmedizinische oder “schulmedizinische”, die über die Grundversicherung abgerechnet werden sollen, überzeugend aufzeigen müssen, dass sie einen Effekt haben über den Placebo-Effekt, die natürlichen Selbstheilungsvorgänge und das natürliche Auf- und Ab- chronischer Verläufe hinaus.
Nun werden Sie wohl sagen, dass man das bei komplementärmedizinischen Heilmitteln mit wissenschaftlichen Methoden eben nicht kann. Ganz abgesehen davon, dass diese Vorstellung meistens nicht stimmt und eine Schutzbehauptung zur Immunisierung gegen Kritik ist:
Mich interessiert, nach welchen Kriterien Sie diese Unterscheidung dann machen wollen.
Freundliche Grüsse
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz
Phytotherapie-Ausbildung für Krankenpflege und andere Gesundheitsberufe
Heilpflanzen-Seminar für an Naturheilkunde Interessierte ohne medizinische Vorkenntnisse
Kräuterexkursionen in den Bergen / Heilkräuterkurse
Weiterbildung für Spitex, Pflegeheim, Klinik, Palliative Care
Interessengemeinschaft Phytotherapie und Pflege: www.ig-pp.ch
Schmerzen? Chronische Erkrankungen? www.patientenseminare.ch