Fragen an Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP, BE), Präsidiumsmitglied des JA-Komitees.
Sehr geehrte Frau Sommaruga
Sie versprechen bei einer Annahme des Verfassungsartikels zur Förderung der Komplementärmedizin am 17. Mai mehr Patientensicherheit, Qualitätssicherung und die Ausschaltung von Scharlatanen durch Schaffung nationaler Diplome für nichtärztliche Therapeuten.
Ich bin seit über 25 Jahren Ausbildner im Bereich Naturheilkunde und kann nur unterstreichen, wie wichtig Qualitätssicherung im Bereich Komplementärmedizin wäre.
Ihre Forderung dürfte wohl viele Menschen überzeugen.
Nur macht es mir bisher nicht den Eindruck, dass Sie und andere BefürworterInnen aus der Politik sich vorstellen können, wie schwierig eine Umsetzung dieser grossen Versprechen wäre.
Ich jedenfalls kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie das gehen sollte.
Völlig abstrakt darüber geredet ist es leicht, Qualitätssicherung zu versprechen.
Die Schwierigkeiten fangen aber erst an, wenn es konkret wird
Bisher läuft die Qualitätssicherung im nichtärztlich-komplementärmedizinischen Bereich über Privatfirmen wie das Erfahrungsmedizinische Register (EMR). Dieses legt nach freiem Ermessen fest, wie viele Ausbildungsstunden es in einer bestimmten Methode für eine Anerkennung braucht, die dem betreffenden Naturheilpraktiker dann erlaubt, via Zusatzversicherung mit den Krankenkassen abzurechen.
Für Phytotherapie sind das zurzeit 300 Stunden. Für den Inhalt dieser 300 Stunden interessiert sich das EMR allerdings nicht. Auch das Prüfungsniveau, die Prüfungsfragen, die Qualität der Dozierenden – alles egal. Es wird also nur (quantitativ!) die Stunden gezählt. Inhaltliche (qualitative) Qualitätssicherung fehlt vollkommen.
Ich kritisiere nicht, dass das EMR keine inhaltliche Qualitätssicherung macht. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, wie so etwas im Bereich Komplementärmedizin ohne wissenschaftliche Kriterien gehen sollte. Wenn allerdings dieses quantitative Vorgehen gegenüber der Öffentlichkeit als Qualitätskontrolle dargestellt wird, halte ich das für eine eklatante Täuschung der Patientinnen und Patienten.
Nun stellt sich die Frage:
Bleibt es bei dieser quantitativen “Qualitätssicherung”, wenn das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) einen Ausbildungsgang mit Prüfung und Diplom aufgleist? Eine solche Patiententäuschung darf sich der Staat meines Erachtens nicht leisten, wenn er seine Glaubwürdigkeit behalten will.
Soll das BBT reale und nicht nur fiktive Qualitätssicherung machen, stellen sich jedoch sogleich zahlreiche schwierigen Fragen:
Wer entscheidet nach welchen Kriterien, ob zum Beispiel Irisdiagnose ein Fach ist, das in einen Naturheilkunde-Lehrgang gehört und daher auch geprüft werden soll?
Die Irisdiagnose geht davon aus, dass sich Krankheiten auf der Regenbogenhaut (Iris) im Auge erkennen lassen.
Siehe: http://www.aok.de/bund/rd/136183.htm
Für viele nichtärztliche Komplementärtherapeuten ist die Irisdiagnose wichtig und sie gehört zum Programm vieler Naturheilkunde-Ausbildungen.
Wissenschaftlich gesehen ist Irisdiagnose wertlos. Schickt man dieselbe Person zu mehreren “Augendiagnostikern”, kommen sehr unterschiedliche “Diagnosen” heraus. Schickt man Personen mit klar definierten und belegten Krankheiten zu Irisdiagnostikern, finden sie diese nicht, oder jedenfalls nicht häufiger als es via Zufall zu erwarten ist. Das haben Dutzende von Überprüfungen ergeben. Zudem gibt es mehrere unterschiedliche “Landkarten” der Iris, auf denen die Krankheiten eingezeichnet sind.
Wendet man nun wissenschaftliche Qualitätskriterien an, wird es die Irisdiagnose niemals in eine Komplementärmedizin-Ausbildung bzw. an eine Diplomprüfung schaffen.
Nur: Mit diesen wissenschaftlichen Kriterien werden Sie auch niemals eine komplementärmedizinische Ausbildung zustande bringen.
Aber nach welchen Kriterien sonst, Frau Sommaruga, nach welchen Kriterien entscheiden Sie für oder gegen die Irisdiagnose? Und wer entscheidet das?
Das ist auch eine ethische Frage. Es spricht sehr viel dafür, dass mit Irisdiagnose oft riskante Krankheitsprozesse übersehen werden. Und es werden Leuten Krankheiten “unterschoben”, die so gar nicht existieren – und dann werden diese angeblichen Krankheiten “therapiert”.
Da existiert ein breites Feld für Selbsttäuschung der DiagnostikerInnen und Täuschung der PatientenInnen. Wie und nach welchen Kriterien soll also entschieden werden?
Ein zweites Beispiel:
Wie entscheiden Sie, was eine qualitativ gute Phytotherapie-Ausbildung ist, wenn Sie wissenschaftliche Kriterien weglassen? Wer und nach welchen Kriterien soll dies entschieden werden?
Phytotherapie stammte ursprünglich aus der Medizin und orientierte sich an Wirkstoffen und wissenschaftlichen Vorstellungen. Der Begriff ist aber nicht geschützt und wird heute viel breiter gebraucht. Gemeinsam ist eigentlich nur noch, dass Pflanzen verwendet werden. Es gibt unter dem Begriff Phytotherapie keine gemeinsame Theorie mehr, auch keine Kriterien für Stoffinhalte, Qualifikation von Ausbildnern etc.
Es gibt Leute in der Phytotherapie, welche sagen, die Pflanze, die in deinen Garten kommt, ist diejenige, die dir helfen wird.
Akzeptieren Sie das in Ihrer Qualitätssicherung oder nicht? Nach welchen Kriterien?
Wer soll das entscheiden?
Es gibt Leute, die in ihrer Phytotherapie-Ausbildung gelernt haben, dass die Kardenpflanze gegen Borreliose hilft, weil sie einen rötlichen Blütenkranz hat, welcher der Wanderröte in Frühstadium der Borreliose ähnelt. Ist das akzeptable Phytotherapie oder nicht? Nach welchen Kriterien?
Es gibt Leute, die aufgrund einer solchen Ausbildung im Frühstadium der Borreliose von Antibiotikabehandlung abraten und stattdessen Kardentinktur verschreiben. Es gibt meines Erachtens keinen plausiblen Hinweis für eine Wirksamkeit der Karde, auch in der (wissenschaftlichen) Fachliteratur nicht. Ich halte diese Empfehlung für kriminell, weil sie Patienten einem Invaliditätsrisiko aussetzt. Sie wollen die Patienten ja vor Scharlatanen bewahren, Frau Sommaruga. Das wäre meiner Ansicht nach fraglos ein solcher Fall.
Nur: mit welchen Kriterien machen Sie das, wenn nicht mit wissenschaftlichen. Karde gegen Borreliose ist in der nichtärztlichen Phytotherapie breit akzeptiert. Ich habe noch keine Einwände dagegen gehört, schon gar nicht von Verbänden (ich selber kritisiere dieses hochriskante Vorgehen mit zahlreichen Argumenten seit Jahren im Internet).
Wenn ein Arzt einen Borreliose-Patienten statt mit Antibiotika mit Kardentinktur behandeln würde, müsste er bei einer Schädigung mit einer Anklage wegen Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht rechnen (nach Auskunft BAG).
Würde das auch bei diplomierten Komplementärtherapeuten /-innen gelten? Gibt es (juristisch) eine komplementärärztlich Sorgfaltspflicht? Dazu muss es aber Behandlungsstandards geben, damit Patienten bei Fehlbehandlungen klagen können. Wie werden die festgelegt? Von wem?
Von den Berufsverbänden? Aber die müssen Kriterien haben. Sonst wird sich einfach die Überzeugung etablieren, die am stärksten ist, das beste Lobbying drauf hat, am lukrativsten ist oder ideologisch am kompatibelsten.
In der Phytotherapie gibt es zu mindestens in Teilbereichen wissenschaftliche Daten, Dokumentationen und Studien, falls Sie sich darauf stützen möchten. Aber die naturheilkundlichen Berufsverbände werden damit kaum einverstanden sein, weil der Rückgriff auf wissenschaftliche Kriterien ihrer Ideologie widerspricht. Welche der verschiedenen Theorien in der Phytotherapie wird sich also durchsetzen? Wirklich die sicherste und wirksamste? Oder die ideologisch Kompatibelste? – Wohl letzteres, wenn es keine Kriterien gibt. Aber was hat das dann mit Qualität zu tun?
Auch in der Homöopathie gibt es sehr unterschiedliche Strömungen, die sich zum Teil widersprechen. Dort gibt es nicht einmal wissenschaftlichen Daten, um diese Differenzen zu klären und Qualität festzulegen. Von TCM und Ayurvedischer Medizin lässt sich ähnliches sagen.
Wie entscheiden Sie? Wer mehr Macht hat, wird sich durchsetzen? Aber was hat das dann mit Qualität zu tun?
Oder prüfen Sie einfach nur die medizinischen Grundlagenfächer und tasten den ganzen komplementärmedizinischen Teil bezüglich Qualitätssicherung nicht an?
Das wäre dann etwa so wie wenn der Konsumentenschutz ein Waschmittel auf seine Zusammensetzung hin untersucht, aber nach der einfacher zu analysierenden Hälfte seine Bemühungen einstellt – ohne das zu kommunizieren – und dann trotzdem eine Qualitätsaussage für das ganze Waschmittel macht. Konsumententäuschung eben.
Könnten Sie als engagierte (und verdienstvolle) Konsumentenschützerin zu einer solchen Täuschung Hand bieten?
Nur die schulmedizinischen Grundlagen zu überprüfen, würde jede Qualitätssicherung zur Farce machen. Ich habe genügend Erfahrung als Ausbildner in diesem Bereich, um festzustellen, dass man so Scharlatane nicht im Ansatz ausscheiden kann. Scharlatane absolvieren medizinische Fächer schon, wenn sie dafür eine Zulassung bekommen. No problem.
Wissenschaftliche Aussagen sind nicht immer richtig, aber sie müssen so formuliert sein, dass andere sie überprüfen können. Das lässt immerhin potenziell Qualitätssicherung zu. Viele Bereiche der Komplementärmedizin basieren dagegen auf einem religiös inspirierten oder säkularen Offenbarungsmodell der Erkenntnis. Sie entziehen sich jeder Überprüfbarkeit. Das sind ausgesprochen schlechte Voraussetzungen für Qualitätssicherung.
Der heikelste Punkt für den Schutz vor Scharlatanen oder Scharlataninnen ist aber ein ganz anderer:
Das grösste Risikopotenzial liegt meines Erachtens nicht im Bereich fehlenden Wissens und auch nicht bei der angewandten Methode, sondern in einer Grundhaltung, die von Dogmatismus, Heilslehren und rigiden Feindbildern gegenüber der Schulmedizin geprägt ist.
Das betrifft nicht alle nichtärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten, aber einen durchaus grossen Teil.
Es sind gegen-abhängige Therapeuten und -Therapeutinnen, die nicht in der Lage sind, situativ auch medizinische Diagnostik und Therapie beizuziehen, weil sie in ihren Feindbilddenken und in einer Lagerhaltung gefangen sind. Brisant wird es, wenn gegen-abhängige Therapeuten auf gegen-abhängige PatientInnen treffen. Ein solches Duo versteht sich meist ausgesprochen gut, die Patienten sind hoch zufrieden mit der Behandlung, aber das Risiko, notwendige Massnahmen zu verpassen läuft immer mit. Soll ich Beispiele erzählen?
Gegen solch hoch problematische Phänomene würde es eine kritische Auseinandersetzung in der “Heiler-Szene” selber brauchen, dann wäre sie kompatibler mit der Medizin – auch ohne neuen Verfassungsartikel.
Ohne diese Auseinandersetzung wird dieser Verfassungsartikel nicht zur Überbrückung der Gräben beitragen. Er wird sie meines Erachtens eher verstärken.
Mit anderen Worten: Die Komplementärmedizin – um auch einmal diesen pauschalen Begriff zu verwenden – müsste meisnes Erachtens zuerst ihre Hausaufgaben machen und im eigenen “Laden” aufräumen. Dazu sehe ich leider bisher keine Ansätze. Wieviel einfacher ist es doch, sich stattdessen mit Hilfe eines politischen Entscheides durchsetzen zu wollen.
Ich bin sehr ernsthaft daran interessiert, wie Sie sich die Qualitätssicherung in diesem Feld und die dazu gehörigen Kriterien vorstellen. Meine Fragen sind ernsthaft gemeint und nicht einfach als Provokation. Ich werde darum an diesem Thema auch dranbleiben.
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz
Phytotherapie-Ausbildung für Krankenpflege und andere Gesundheitsberufe
Heilpflanzen-Seminar für an Naturheilkunde Interessierte ohne medizinische Vorkenntnisse
Kräuterexkursionen in den Bergen / Heilkräuterkurse
Weiterbildung für Spitex, Pflegeheim, Klinik, Palliative Care
Interessengemeinschaft Phytotherapie und Pflege: www.ig-pp.ch
Schmerzen? Chronische Erkrankungen? www.patientenseminare.ch