Der Fall des „Berner Heilers“, der durch seine Behandlungen mehrere Personen mit dem HIV-Virus angesteckt haben soll, sorgt auch in den Kreisen von Komplementärmedizin & Alternativmedizin für Aufregung. Die Szene bangt um ihren Ruf. Die Berufsverbände distanzieren sich und verlangen staatliche Qualitätskontrollen. Die Situation ist aber viel komplizierter und desolater als es in den diversen Pressemeldungen dargestellt wird.
Drei Beispiele mit jeweils einem Kommentar von mir sollen das verdeutlichen:
Beispiel 1:
Auf dem Newsticker von www.suedostschweiz.ch erschien folgende Meldung:
Qualitätskontrolle ist unbedingt notwendig
Der Fall des Berner «Akupunkteurs» zeigt klar, dass eine seriöse Qualitätskontrolle bei der Aus- und Fortbildung von Therapeutinnen und Therapeuten der Komplementär- und Alternativmedizin (KAM) unabdingbar ist.
Kein anderes Land auf der Welt hat eine so hohe Dichte an Therapeuten der KAM wie die Schweiz. Umso wichtiger ist es, dass Patienten, die komplementärmedizinische Leistungen in Anspruch nehmen, herausfinden können, ob der von ihnen gewählte Therapeut gut ausgebildet ist.
Dies ist heute relativ schwierig, da das Berufsbild für die KAM-Therapeuten erst in Entwicklung ist und die kantonalen Regelungen bei der Zulassung von KAM-Therapeuten sehr unterschiedlich sind.
In den Kantonen sind von einer reinen Meldepflicht bis zu strengen Prüfungen alle Varianten vorhanden. Das Erfahrungsmedizinische Register EMR prüft seit über zehn Jahren nach strengen Richtlinien die Aus- und Fortbildung von KAM-Therapeuten und vergibt ein Qualitätslabel, das von über 40 Krankenversicherern genutzt wird. Auch mehrere Kantone stützen sich bei der Vergabe der Berufsausübungs-Bewilligung auf das EMR-Qualitätslabel ab.
Kommentar:
Wenn in dieser Meldung behauptet wird, das Erfahrungsmedizinische Register EMR prüfe seit über zehn Jahren nach strengen Richtlinien die Aus- und Fortbildung von KAM-Therapeuten, so hat das etwa soviel Realitätsgehalt wie die Romane von Jules Verne. Das EMR zählt vor allem Ausbildungs- und Weiterbildungsstunden zusammen anhand von Bestätigungen der Ausbildungsinstitute.
Für die Qualität des Inhaltes dieser Stunden, meines Erachtens der Kern jeder Qualitätskontrolle, interessiert sich das EMR nicht. Eine inhaltliche Qualitätskontrolle wäre für das EMR auch gar nicht machbar.
Wenn verschiedene Kantone und über 40 Krankenversicherer sich auf das „Qualitätslabel“ (Quantitätslabel?) des EMR abstützen, so gehen sie damit nur den für sie billigsten und einfachsten Weg, täuschen aber den Konsumentinnen und Konsumenten eine Qualitätskontrolle vor, die diesen Namen nicht ansatzweise verdient.
Beispiel 2:
Als Reaktion auf einen Artikel über den „Berner Heiler“ erschien im Tages-Anzeiger vom 11. Juni 2011 ein Leserbrief von Ruth Vuilleumier vom Schweizerischen Verband für Natürliches Heilen (SVNH):
„Der Schweizerische Verband für Natürliches Heilen“ (SVNH) versucht solche Missbräuche mithilfe eines strengen Prüfungssystems zu verhindern. Die therapeutisch tätigen Aktivmitglieder werden nicht nur in der Heilmethode geprüft, sondern ganz besonders auch auf ihre Persönlichkeit hin, welche Werte sie vertreten, wie sie mit Klienten und besonders auch mit Macht umgehen. Ein SVNH-geprüfter Naturheiler hat deswegen nicht nur ein seriöses Label bezüglich seiner Arbeitsmethode, sondern auch von der persönlichen Ebene her…..“
Kommentar:
Auch hier werden meines Erachtens „Potemkinsche Dörfer“ aufgebaut – schöne Fassaden eben.
Das fängt schon bei den Fachprüfungen an. Ein SVNH-Mitglied schreibt zum Beispiel zu der von ihr angebotenen Reinkarnationstherapie:
„Eine Rückführung ist nichts anderes als ein Besuch in einem Paralleluniversum, dessen Schwingungsfeld mit unserem heutigen Bewusstsein in Resonanz steht.“
Um die Qualität dieser Versprechungen zu prüfen, müsste festgestellt werden, ob die angebotene Reise ins Paralleluniversum wirklich stattfindet oder nicht und ob das Schwingungsfeld des postulierten Paralleluniversum tatsächlich mit unserem heutigen Bewusstsein in Resonanz steht. Während bei einer Reise nach Tunis Reisende und Aussenstehende relativ leicht überprüfen können, ob der Trip tatsächlich nach Tunis geführt hat, dürfte dies bei einer Reise in ein Paralleluniversum wohl kaum möglich sein.
SVNH-Mitgliedern
Das beschriebene Bespiel ist meines Erachtens nur scheinbar extrem. Man findet auf den Websites von SVNH-Mitgliedern hunderte von solchen Aussagen. Eine inhaltliche Überprüfung der propagierten Heilmethoden und Diagnoseverfahren und der damit verbundenen Versprechungen findet meiner Erfahrung nach nicht statt, obwohl dies meiner Ansicht nach der Kern jeder Qualitätskontrolle und die Grundlage jedes Konsumentenschutzes in diesem Bereich wäre.
Ruth Vuilleumier streicht in ihrem Leserbrief vor allem heraus, dass der SVNH auch die Persönlichkeit der Aktivmitglieder überprüfe. Es wäre interessant mehr darüber zu erfahren, wie diese Persönlichkeitsprüfung genau stattfindet. Es scheint sich um ein Gespräch mit dem Kandidaten bzw. der Kandidatin zu handeln. Ich bin ganz und gar nicht gegen solche Gespräche. Die Vorstellung aber, mit einem Gespräch oder allenfalls irgendwelchen Fragebögen die Persönlichkeit eines angehenden Naturheilers beurteilen zu können, halte ich für reichlich naiv.
Riskant und problematisch sind m. E. in der Naturheil-Szene vor allem die verbreiteten Allmachtsphantasien und chronifizierten Feindbildhaltungen gegenüber der Medizin.
Solche Phänomene lassen sich nur bei den allerdümmsten Prüflingen per Gespräch oder Fragebogen eruieren. Wer auch nur einigermassen klar ist im Kopf weiss doch genau, was er oder sie zu antworten hat, wenn es um Werte, Macht und Moneten geht im Umfeld der Heilkunde.
Der Drang nach Qualitätslabel ist in dieser Szene so gross, gerade weil es an Qualität an allen Ecken und Enden mangelt. Entsprechend gross ist auch das Tamtam um allerlei Pseudoqualitätslabel. Nötig wäre anstelle solcher Farce-Bescheinigungen eine Kultur der kritischen Auseinandersetzung innerhalb „Naturheilszene“ und ein Abbau von undifferenzierten Feindbildern gegenüber der Medizin (was nicht mit Kritiklosigkeit gleichgesetzt werden sollte).
Beispiel 3:
Am 12. 6. 2010 erschien im Tagesanzeiger ein Artikel unter dem Titel
„Kontrollen gegen Scharlatane“.
Darin wird darauf hingewiesen, dass das Volk vor Jahresfrist einen neuen Verfassungsartikel gutgeheissen habe, und dass die Befürworter damit explizit beabsichtigten, den Schutz der Patienten zu verbessern:
„Eine Praxisbewilligung soll nur noch erhalten, wer über einen kantonal anerkannten Abschluss oder ein nationales Diplom verfügt, lautete eine ihrer Kernforderungen. Die Situation hat sich diesbezüglich aber seither nicht verbessert, im Gegenteil. Der Trend zum Laissez-faire gehe unvermindert weiter, kritisiert der Dachverband Komplementärmedizin. So kann heute in zehn Kantonen jeder beliebige Laie eine nichtärztliche Praxis eröffnen, ohne Ausbildung, Diplom und Kontrolle. Mit Schaffhausen plant ein elfter Stand diese Freigabe der Praxistätigkeit, in Zürich soll sie bald auf die Akupunktur ausgeweitet werden…..Verbandspräsidentin Edith Graf-Litscher kann dies nicht verstehen. «Die Kantone müssen endlich aufhören, die Gesundheit der Patienten leichtfertig aufs Spiel zu setzen», sagt die Thurgauer SP-Nationalrätin. Deren Passivität öffne Tür und Tor für Scharlatane und widerspreche, wie auch die Föderation Alternativmedizin Schweiz moniert, dem an der Urne geäusserten Volkswillen.
Die freimütigen unter den Kantonen berufen sich indes auf andere Instanzen. Seit dem Jahr 2000 empfiehlt die Konferenz der Gesundheitsdirektoren (GDK), die Bewilligungspflicht nur restriktiv anzuwenden. Es sei schlicht nicht möglich, alle Spielarten der Alternativmedizin zu kontrollieren, begründet der damalige GDK-Sekretär Franz Wyss die Empfehlung. ‚Man käme aus dem Regulieren nicht mehr heraus.’ Für die Alternativmediziner sind diese Argumente spätestens jetzt zu revidieren. Die Praxisfreigabe müsse an klare Qualitätsvorgaben geknüpft werden, fordern sie. Und solange es noch keine nationalen Diplome gebe, müssten sich die Kantone dazu mit anderen Kriterien behelfen.“
Kommentar:
In diesem Artikel stehen sich zwei Positionen gegenüber:
1. SP-Nationalrätin Edith Graf–Litscher vom Dachverband Komplementärmedizin wirft den Kantonen „Laissez-faire“ und Gefährdung von Patienten vor, weil sie zunehmend auf eine Regulierung der nichtärztlichen Komplementärmedizin verzichten.
2. Die Kantone bzw. die Gesundheitsdirektoren-Konferenz äussert sich skeptisch gegenüber der Möglichkeit, die Alternativmedizin zu kontrollieren.
Dazu folgendes:
Der Trend zur völligen Freigabe der nichtärztlichen Komplementärmedizin durch die Kantone ist zweifellos heikel.
Aber Nationalrätin Edith Graf-Litscher und der Dachverband Komplementärmedizin machen es sich m. E. auch sehr einfach mit der repetitiv geäusserten Forderung nach Qualitätsvorgaben durch Bund und Kantone. Damit schieben sie den „Schwarzen Peter“ einfach auf den Staat ab. Wie stellen sich Nationalrätin Edith Graf-Litscher und der Dachverband Komplementärmedizin solche Qualitätskriterien vor? Geht es letztlich wieder nur um eine Quantitätskontrolle wie beim EMR (siehe Beispiel 1). Soll einfach der Staat die verlangten Ausbildungsstunden zusammenzählen anstelle des EMR – ohne den Inhalt der Ausbildung zu prüfen?
Zu einer solchen Pseudo-Qualitätskontrolle darf der Staat meines Erachtens auf keinen Fall Hand bieten. Die Forderung nach „Kontrollen gegen Scharlatane“ in Ehren. Mit einer solchen stundenbasierten Lösung wird der Staat zum Handlanger von Scharlatanen und er täuscht Bürgerinnen und Bürger. Wenn es wirklich um Schutz vor Scharlatanen gehen sollte, müssten die zur Diskussion stehenden Methoden auch inhaltlich auf ihre Qualität geprüft werden. Hält die Heilmethode, was sie verspricht? Findet das Diagnoseverfahren relevante Krankheiten? Wer diese Fragen beim Thema Qualitätssicherung in der Komplementärmedizin ausklammert, streut den Leuten Sand in die Augen.
Zu diesem Kern jeder Qualitätssicherung habe ich von Nationalrätin SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher und vom Dachverband Komplementärmedizin bisher kein Wort gehört. Transparente, klare Qualitätskriterien zum Inhalt von Ausbildung und Praxistätigkeit wären gefragt, damit Patientinnen und Patienten geschützt sind.
Auf diesem Hintergrund habe ich grosses Verständnis für die GDK, wenn sie nicht zu Pseudoqualitätslabels Hand bieten will.
Siehe dazu auch:
Komplementärmedizin-Abstimmung: Fragwürdige Versprechen zur Qualitätssicherung
Komplementärmedizin – ein fragwürdiger Begriff
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz
Phytotherapie-Ausbildung für Krankenpflege und andere Gesundheitsberufe
Heilpflanzen-Seminar für an Naturheilkunde Interessierte ohne medizinische Vorkenntnisse
Kräuterexkursionen in den Bergen / Heilkräuterkurse
Weiterbildung für Spitex, Pflegeheim, Psychiatrische Klinik, Palliative Care, Spital
Interessengemeinschaft Phytotherapie und Pflege: www.ig-pp.ch
Schmerzen? Chronische Erkrankungen? www.patientenseminare.ch