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Komplementärmedizin im „Club“ auf SF DRS – Populismus und einseitige Suggestivfragen

Gesellschaftliches

Avatar-FotoMartin Koradi13.10.2010

Am 12. Oktober brachte die Sendung „Club“ auf SF DRS eine Diskussionsrunde zum Thema Komplementärmedizin. Auf der Website wird die Sendung ziemlich einseitig-polemisch angekündigt. Ein Beispiel für den in vielen Medien weit verbreiteten undifferenzierten, unkritischen und oberflächlichen Umgang mit diesem Thema.

Und so kommt die Ankündigung daher:

„Homöopathie – bald nur noch für Reiche?

2009 hat das Schweizer Stimmvolk deutlich Ja gesagt zur Komplementärmedizin. Trotzdem sollen künftig nur zwei von fünf Behandlungsmethoden durch die Grundversicherung abgedeckt werden. Wird somit der Volkswille umgangen? Warum sollen diese Heilmethoden nicht jedermann zugänglich sein?
Bei Röbi Koller diskutieren Befürworter und Gegner von Komplementärmedizin.“

https://www.sendungen.sf.tv/club/Sendungen/Club

Schweizer Stimmvolk

Es ist zwar korrekt, dass das Schweizer Stimmvolk 2009 deutlich Ja gesagt hat zum Verfassungsartikel zur Förderung der Komplementärmedizin. Allerdings zu einem sehr vagen, allgemeinen Artikel, der eine Berücksichtigung der Komplementärmedizin durch Bund und Kantone verlangt und im Detail nichts festlegt.

Damit ist allerdings das Krankenversicherungsgesetz, welches für die Grundversicherung Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit verlangt, nicht ausser Kraft gesetzt.

Die Ankündigung auf der Website des „Club“ suggeriert aber, dass der „Volkswille“ entscheidet. Das ist Populismus, wie man ihn schöner nicht demonstrieren könnte. Das „Volk“ hatte keine Gelegenheit, über einzelne Methoden abzustimmen. Ihm wurde ein vager Verfassungsartikel vorgelegt, weil so am meisten Zustimmung zu holen und am wenigsten Widerstand zu erwarten war.

Das „Volk“ konnte nur die Frage beantworten: Wollen wir Komplementärmedizin in unserem Gesundheitswesen fördern, Ja oder Nein?

Diese Frage ist so sinnvoll wie die Frage:

Sind Pilze essbar, Ja oder Nein?

Hätte das „Volk“ über einzelne Methoden abstimmen können, hätte das wohl ziemlich harte Diskussionen ausgelöst, das Ergebnis wäre weniger traumhaft, aber dafür differenzierter gewesen.

Die Ankündigung auf der Website des „Clubs“ von SF DRS ist populistisch, weil sie den (angeblichen) „Volkswillen“ als absolute Instanz hinstellt. Aber auch für das „Volk“ gilt das Krankenversicherungsgesetz, welches von den Volksvertretern beschlossen wurde.

Die Volksvertreter könnten das Kriterium „Wirksamkeit“ im Gesetz auch abschaffen oder aufweichen. Bemühungen dazu gibt es von Seiten der Komplementärmedizin-Lobby. Das würde darauf hinauslaufen, dass anstelle von „Wirksamkeit“ mehr die „Beliebtheit“ einer Methode zum Kriterium dafür wird, ob eine Methode von der Grundversicherung bezahlt werden soll.

In diese Richtung neigte auch der Artikel im Tages-Anzeiger

Siehe.:

Komplementärmedizin: Aktuelles aus dem Bundeshaus

Beliebtheit ist aber als Kriterium höchst fragwürdig:

1. Beliebtheit hat mit Wirksamkeit oft wenig bis gar nichts zu tun. Die Medizingeschichte ist voll Methoden, die über Jahrhunderte sehr beliebt waren, sich aber irgendwann als unsinnig oder gar gefährlich heraus gestellt haben. Ein Beispiel dafür ist der Aderlass.

2. Eine Heilmethode ist beliebt, wenn sie bestimmte Bedürfnisse befriedigt, zum Beispiel nach einfachen Erklärungen, nach Sinngebung, nach schnellen Lösungen, nach Hoffnung, nach Zuwendung, nach dem Wunderbaren etc.

Bedürfnisse notabene, die man differenziert anschauen müsste.

Im antiken Rom waren die „Methodiker“ sehr beliebt, sie verordneten gerne Wein, Bäder und lange Spaziergänge….

3. Beliebtheit ist voll abhängig von guten Marketingstrategien und Lobbying-Strategien. Wenn Wirksamkeit als Kriterium durch Beliebtheit ersetzt wird, dann haben wir in der Grundversicherung einfach das, was am cleversten verkauft wird.

4. Beliebtheit ist sehr individuell und schwer fassbar.

Man könnte natürlich eine Umfrage machen und die fünf beliebtesten Methoden in die Grundversicherung aufnehmen. Dann sind wir allerdings bei Punkt 3 und bei einer statistischen Beliebtheit.

Oder wir fassen Beliebtheit individuell auf und dann kann jede und jeder sein Steckenpferd über die Grundversicherung abrechnen. Mir selber tut Pilates gut. Wenn also der Nachweis von Wirksamkeit durch Beliebtheit ersetzt wird, möchte ich gerne anstelle von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin Pilates über die Grundversicherung bezahlt haben. Auf Homöopathie und Anthroposophische Medizin festgelegt zu werden, würde ich in einem solchen Fall als Bevormundung auffassen.

5. Von Beliebtheit zu Beliebigkeit ist es ein kleiner Schritt.

Die „Club“-Sendung auf SF DRS selber war meinem Eindruck nach genauso einseitig-polemisch moderiert wie die Ankündigung auf der Website. Auf den Inhalt der Sendung werde ich später zurückkommen.

Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde

Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz

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