In der Homöopathie wird die Heilwirkung einer Substanz durch eine Arzneimittelprüfung ermittelt.
Dabei wird nach dem Grundsatz „simila similibus curentur“ geprüft, welche Symptome dieses Mittel bei gesunden Menschen hervorruft. Zur Zeit Samuel Hahnemanns wurden solche Prüfungen von einzelnen Personen durchgeführt. Dabei flossen natürlich alle zufälligen Befindlichkeitsstörungen etc. in die Bewertung ein. Darum werden in letzter Zeit solche Arzneimittelprüfungen an Gruppen von Personen durchgeführt, um zu statistisch signifikanten Aussagen zu kommen.
Arzneimittelprüfungen mit Belladonna C30 (entspricht Belladonna D60) sind von Prof. Harald Walach durchgeführt worden, der schon seit längerem daran arbeitet, die Wirkung der Homöopathie wissenschaftlich zu beweisen.
Eine von Walach 1993 publizierte Untersuchung führte nicht zu dem von ihm wohl bevorzugtem Resultat, sondern zeigte keinen signifikanten Unterschied zwischen der Belladonna- und der Placebo-Gruppe. Auch Goodyear fand 1998 keine eindeutigen Unterschiede in der Beschreibung der Symptome zwischen der Verum- und Placebogruppe. Walach hatte offenbar vermutet, dass eine neue umfangreichere Studie doch noch einen Effekt zeigen würde. Aber auch diese 2001 publizierte Studie ergab wiederum keinen Anhaltspunkt für eine Belladonna-Wirkung. Schließlich hatten Brien et. al. 2003 in Kenntnis der Walach’schen Ergebnisse diese Frage erneut untersucht und sind zu dem gleichen Resultat gelangt. Damit individuelle Wahrnehmungen ausgeschlossen werden konnten, wurden die Untersuchungen als Crossover-Studien durchgeführt: In der Hälfte des Untersuchungszeitraumes wurden Verum- und Placebo-Präparate ausgetauscht.
Tabelle: Arzneimittelprüfungen von Belladonna C30 (entspricht Belladonna D60).
Autoren Teilnehmer Ergebnis
Walach 1993 47 Belladonna C30 = Placebo
Goodyear et.al. 1998 47 Belladonna C30 = Placebo
Walach et.al. 2001 87 Belladonna C30 = Placebo
Brian et.al. 2003 253 Belladonna C30 = Placebo
Unterstrichen werden muss, dass die Autoren dieser Studien Anhänger der Homöopathie sind und nicht etwa Kritiker. Darum soll ausdrücklich anerkannt werden, dass diese Arbeitsgruppen ihre Untersuchungen publiziert haben, obwohl die Resultate wohl nicht Ihren Erwartungen entsprachen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen:
Belladonna C30 ( = Belladonna D60) ist nach den Kriterien der Homöopathie kein homöopathisches Arzneimittel.
Literatur:
Walach. H.:Does a highly diluted homoeopathic drug act as a placebo in healthy volunteers? Experimental study of Belladonna 30C in double-blind crossover design–a pilot study.
J. Psychosom. Res. 1993 Dec;37(8):851-60.
Goodyear, K., Lewith, G. und Low, J.L.: Randomized double-blind placebo-controlled trial of homoeopathic ‚proving‘ for Belladonna C30. J. R. Soc Med. 1998 Nov;91(11):579-82.
Walach, H., Köster, H., Henning, T. und Haag, G.: The effects of homeopathic belladonna 30CH in healthy volunteers — a randomized, double-blind experiment., J.Psychosom. Res. 2001, 50, 155-160
Briean, S., Lewith, G. uns Bryant, T.:Ultramolecular homeopathy has no observable clinical effects. A randomized, double-blind, placebo-controlled proving trial of Belladonna 30C, Br. J. Clin. Pharmacol. 2003 Nov;56(5):562-8.
Quelle:
http://www.xy44.de/belladonna/pruefung.html
Kommentar & Ergänzung: homöopathischen Arzneimittelprüfungen
Die homöopathischen Arzneimittelprüfungen gehören zum Kernbereich der Homöopathie. Homöopathie unterscheidet sich auch an diesem Punkt fundamental vom Vorgehen in der Pharmakologie und in der Phytotherapie.
Bei den homöopathischen Arzneimittelprüfungen fliessen tatsächlich in grossem Mass unspezifische Befindlichkeitsstörungen in die Ergebnisse ein, sofern sie nicht sehr sorgfältig doppelblind und randomisiert durchgeführt werden. Solche Studien wie sie mit Belladonna D60 / Belladonna C30 vorliegen sind aber noch Ausnahmen.
Erstaunlich ist nun allerdings, dass nach diesen eindeutigen Resultaten Belladonna C30 / Belladonna D60 noch verschrieben und verkauft wird.
Diese Resultate scheinen keinen Einfluss zu haben auf die Verschreibungs- und Verkaufspraxis.
Weitere Informationen zur homöopathischen Arzneimittelprüfung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Homöopathie#Hom.C3.B6opathische_Arzneimittelpr.C3.BCfung
http://www.psiram.com/ge/index.php/Homöopathische_Arzneimittelprüfung?COLLCC=3233944349&
Ausgangsbasis für die Herstellung von Belladonna D60 ist die Tollkirsche (Atropa belladonna), verschüttelt und schrittweise verdünnt im Verhältnis von 1: 1 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000.
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
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