Die US-amerikanische Bundesregierung hat entschieden, die in etwa 15 Bundesstaaten praktizierte Abgabe von Cannabis zu therapeutischen Zwecken nicht länger zu dulden. Dieser Beschluss trifft vor allem den bevölkerungsreichsten Bundesstaat Kalifornien, wo „medizinisches Marihuana“ im Jahr 2003 durch ein Landesgesetz legalisiert worden war.
Den Landesgesetzen, die die Anwendung von Cannabis zu therapeutischen Zwecken gestatten, steht ein Bundesgesetz von 1970 entgegen, das Cannabis als Betäubungsmittel mit hohem Suchtpotenzial einstuft und darum dessen medizinische Anwendung generell verbietet. Der Bundesstaat Kalifornien missachtete demgegenüber aufgrund neuerer medizinischer Erkenntnisse das Bundesgesetz und regelte mit dem Gesetz vom 12. Oktober 2003 die legale Abgabe von Cannabis und Cannabispräparaten an Patienten, die ein ärztliches Rezept vorweisen. Es handelt sich um Patienten, die beispielsweise an neuropathischen Schmerzen oder an Kachexie leiden und mit anderen Medikamenten nicht zufriedenstellend behandelt werden können. Als entscheidender Wirkstoff gilt das in Cannabis enthaltene Tetrahydrocannabinol (THC), das als Reinsubstanz in den USA unter dem Namen Marinol angeboten wird (in Deutschland und der Schweiz: Dronabinol). Die Abgabe von „medizinischem Marihuana“ geschieht seither in bestimmten „dispensaries“, die eine entsprechende Lizenz besitzen. Die Cannabis-Patienten bekamen einen Ausweis, welcher ihnen den Besitz der Droge in geringen Mengen gestattete.
Das System der Abgabe von „medizinischem Marihuana“ in Kalifornien und etwa 15 weiteren US-Staaten ist jahrelang von der Bundesregierung toleriert worden. Weshalb sie ihre Meinung unvermittelt geändert hat, ist unbekannt. Gestützt auf eine Weisung des Justizministeriums hat die Bundesanwaltschaft den Inhabern der „dispensaries“ nun ein Ultimatum gestellt, in spätestens 45 Tagen die Abgabe von Cannabis einzustellen.
Quelle:
http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/pharmazie/news/2011/10/10/kalifornien-ende-der-therapie-mit-medizinischem-marihuana.html
Kommentar & Ergänzung: Cannabis / Marihuana als Medikement
Das ist ein Rückschlag in den Bestrebungen, Cannabis / Marihuana kontrolliert als Medikament zuzulassen.
Cannabis hat unerwünschte Nebenwirkungen und Risiken, wie andere wirksame Heilmittel auch. Es ist aber auch belegt, dass Cannabis bei manchen Patienten gute Wirkung zeigt, zum Beispiel zur Linderung von Spastik bei Multipler Sklerose. Diesen Patienten aus ideologischen Gründen ein wirksames Medikament vorzuenthalten, ist meines Erachtens ethisch sehr fragwürdig.
Weitere Informationen:
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Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz
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