Als ihr 19 Monate alter Sohn schwer krank war, wollte ein kanadisches Paar ihn mit Alternativmedizin kurieren, statt zum Arzt zu gehen. Der Sohn starb. Die Elten mussten wegen Verletzung der Fürsogepflicht vor Gericht.
Der Fall zeigt exemplarisch, wo das Hauptrisiko der Alternativmedizin liegt. Gefährlich wird es immer dann, wenn Allmachtsvorstellungen und Fundamentalismus ins Spiel kommen und Menschen deswegen bei schweren Krankheiten auf wirksame Medizin verzichten. Oder wenn sie eine solche Entscheidung für ihre Kinder treffen.
Der Sohn Namens Ezekiel war im März 2012 infolge einer Hirnhautentzündung gestorben. David und Collet Stephan hatten bis zuletzt keinen Arzt konsultiert. Stattdessen versuchten sie das Kind zweieinhalb Wochen lang mit alternativmedizinischen Mitteln zu behandeln. Erst als die Atmung des Kindes aussetzte, riefen die Eltern einen Rettungswagen.
Die Rechtsmedizin kam zum Schluss, dass Ezekiel an einer von Bakterien ausgelösten Meningitis starb, also einer Hirnhautentzündung. Diese gefährliche Erkrankung lässt sich mit Antibiotika behandeln. Gegen einen häufigen auftretenden Meningitis-Auslöser bei Kindern, Haemophilus influenzae b, gibt es eine Schutzimpfung. Das Kind war allerdings nicht geimpft. Eine andere Expertin erklärte, Ezekiel sei an einer viralen Meningitis gestorben und dass er noch leben könnte, wenn der damals eingesetzte Notarztwagen über die Ausstattung verfügt hätte, ein Kleinkind mit aussetzender Atmung zu versorgen. Allerdings befindet sie sich diese Expertin selbst in einem Rechtsstreit mit dem Staat.
Laut Berichten von Medien sagten David und Collet Stephan aus, dass sie dachten, ihr Sohn habe die Grippe oder Pseudokrupp. Sie hätten ihm unter anderen Smoothies und Mittel wie scharfem Pfeffer, Meerrettich, Knoblauch sowie Olivenölextrakt verabreicht.
Das Kind habe am 27. Februar 2012 erste Symptome gezeigt, am 5. März verbesserte sich sein Zustand leicht. Am Tag darauf sei es aber ungewöhnlich lethargisch gewesen, habe nichts getrunken oder gegessen, nur gestöhnt. Die Eltern beschreiben daraufhin wieder eine gewisse Besserung, dann wieder eine Verschlechterung des Gesundheitszustands.
Am 12. März sei der Körper des Kindes so steif gewesen, dass sich sein Rücken durchgebogen habe und die Eltern flößten ihrem Sohn Flüssigkeit mithilfe einer Pipette ein, weil er von allein nicht mehr aß oder trank. Am 13. März suchten die Eltern einen Heilpraktiker auf, von dem sie ein Echinacea-Präparat bekamen, ein pflanzliches Präparat aus dem Sonnenhut, das die Immunabwehr stärken soll. Laut verschiedenen Berichten wurde das Kind in der Heilpraktikerpraxis nicht untersucht. Das Kind soll so steif gewesen sein, dass es im Auto nicht habe sitzen können, sondern hingelegt werden musste.
Als am Abend die Atmung des Kindes aussetzte, rief David Stephan zuerst seinen Vater an, bevor er die Ambulanz alarmierte. Da hatte sich Ezekiels Gesicht schon blau verfärbt. Im Spital stellten die Mediziner fest, dass bei Ezekiel kaum noch Hirnaktivität vorhanden war. Am 16. März starb das Kind.
David Stephan ist Vizepräsident in der Firma seines Vaters in der Provinz Alberta, die Nahrungsergänzungsmittel vertreibt und erklärt, diese seien unter anderem gegen ADHS, Depressionen oder Autismus wirksam.
Vor Gericht wurde das Paar schuldig gesprochen. Ezekiels Vater wurde zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, die Mutter zu drei Monaten Hausarrest.
Sie zeigten aber keinerlei Einsicht.
Auf einer eigens zu diesem zweck eingerichteten Facebook-Seite
«Prayers for Ezekiel» (Gebete für Ezekiel) erinnern sie nicht nur an den Tod ihres Sohnes. Die Stephans kämpfen mit Polemik gegen den kanadischen Richter Rodney Jerke, der die beiden wegen unterlassener Hilfe für ihr an bakterieller Hirnhautentzündung erkranktes Kind verurteilte. Über die sozialen Medien unterstellen die Eltern eine angebliche Verschwörung der Behörden gegen die Anhänger alternativer Medizin und gegen Impfungsverweigerer. Der Richter hat deshalb bei der Urteilsverkündung angeordnet, dass die Stephans auf derselben Facebook-Seite das Urteil gegen sie und die Begründung des Richters in voller Länge veröffentlichen müssen.
Dieser Schritt hat Juristen und andere Experten in Nordamerika überrascht, weil es sich hier um einen Strafprozess und nicht ein Zivilverfahren handelte, wo Täter in Verleumdungsfällen manchmal gezwungen werden, ihre falschen Behauptungen öffentlich zu widerrufen. Der Fall zeige aber, in welchem Zeitalter wir leben, sagte die Rechtsprofessorin Carissima Mathen von der Universität Ottawa. «Viele Leute beziehen ihre Informationen aus den sozialen Medien. Sie glauben, was sie dort lesen.»
Die Zeitung «National Post» sieht die Anordnung zur Publikation des Ureils auf der Facebook-Seite als «klares Zeichen, dass die Gerichte auf die zunehmende Macht der sozialen Medien reagieren und auf die Weise, wie dort Kriminelle Unterstützung und Publizität gewinnen können, die den Glauben an das Rechtssystem unterhöhlen».
Quellen:
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/kanada-eltern-nach-tod-ihres-kindes-verurteilt-a-1089934.html
Tages-Anzeiger, 2016-07-01
Kommentar & Ergänzung:
Das ist zwar ein extremes Beispiel, aber leider kein Einzelfall. Es ist erschütternd, wie lange diese Eltern ihren Sohn leiden liessen, im Irrglauben, das beste für ihn zu tun.
Es gibt verblendeten Extremismus nicht nur in der Politik. Auch in der Alternativmedizin sind Menschen anzutreffen, die sich komplett in ihrer eigenen Welt abgeschottet haben.
Dem liegt oft eine radikale Spaltung der Welt in Schwarz und Weiss zugrunde. Hier die heile Alternativmedizin, dort die böse „Schulmedizin“. Dann füllt es sehr schwer, im Notfall oder generell bei schweren Erkrankungen Hilfe aus dem feindlichen Lager anzunehmen.
Schwarz-Weiss-Denken aber ist immer riskant, egal ob es um Politik geht oder um unsere Gesundheit.
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz
Phytotherapie-Ausbildung für Krankenpflege und andere Gesundheitsberufe
Heilpflanzen-Seminar für an Naturheilkunde Interessierte ohne medizinische Vorkenntnisse
Kräuterwanderungen in den Bergen / Kräuterkurse
Weiterbildung für Spitex, Pflegeheim, Psychiatrische Klinik, Palliative Care, Spital:
Interessengemeinschaft Phytotherapie und Pflege: www.ig-pp.ch
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