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Menschenrechte und ihre „universelle Geltung“ – was bedeutet das?

Gesellschaftliches

Avatar-FotoMartin Koradi26.06.2019

Die in internationalen Abkommen festgeschriebenen Menschenrechte und ihre universale Geltung sind eine der wichtigsten Errungenschaften der Moderne.

Ihr Geltungsanspruch ist universal. Das bedeutet, es besteht ein Anspruch, dass die Menschenrechte für alle Menschen gelten, und zwar in einem doppelten Sinne:

Erstens gilt jeder einzelne Mensch als Trägerin oder Träger derselben Menschenrechte. Zweitens soll aber auch jeder Mensch die moralische und rechtliche Geltung der Menschenrechte anerkennen.

Infolge unterschiedlicher kultureller Wertvorstellungen und Gesellschaftsformen werden Menschenrechte allerdings nicht von allen Menschen gleich aufgefasst und in gleicher Weise anerkannt. Diese Unterschiede führen immer wieder zu endlosen Diskussionen über die Universalität der Menschenrechte.

Dazu ein Zitat des Philosophen Wilhelm Schmid:

„Überall auf der Welt können Individuen den Anspruch auf Geltung von Menschenrechten erheben und an ihrer Umsetzung selbst arbeiten, um die strukturellen Voraussetzungen für eine freie Lebensgestaltung zu schaffen und zu verbessern; andere Individuen, Solidargemeinschaften und ganze Gesellschaften können überall auf der Welt diesem Anspruch beispringen und diese Arbeit politisch unterstützen: Das ist gemeint mit der «universellen Geltung» von Menschenrechten. Das Gegenargument, dass in anderen Kulturen Menschenrechte «nicht üblich» seien, dass in ihnen die kulturelle Hegemonie des Westens sich manifestiere, verliert an Kraft, sobald Menschen in anderen Kulturen sie beanspruchen. Wo der Anspruch gewaltsam niedergehalten wird, rechtfertigt dies, wenn keine andere Möglichkeit mehr offen steht, auch den Einsatz kalkulierter Gegengewalt, sowohl von Seiten derer, die unmittelbar betroffen sind, wie von Seiten jener, die ihnen von Aussen Beistand zu leisten vermögen……

Warum sich für Andere einsetzen, wenn das Selbst nicht selbst betroffen ist? Weil das Selbst ansonsten keine Hilfe von Anderen zu erwarten hat, sollte es selbst in Bedrängnis geraten. Foucault sah im Einsatz von Einzelnen für die Menschenrechte Anderer im übrigen die Anfänge einer Weltgesellschaft, einer «internationalen Bürgerschaft», die ihre Aufgabe darin sieht, sich um Missstände zu kümmern, wo immer sie zu finden sind.“

 

Zitat aus:

Wilhelm Schmid, Philosophie der Lebenskunst, Suhrkamp 2000 (im Buchshop hier)

(Seite 181)

 

Kommentar & Ergänzung:

Menschenrechte heute

Unabhängig von Diskussionen um den Begriff der „Menschenrechte“ ist es wichtig, den Anspruch auf Menschenrechte weltweit aufrechtzuerhalten ( = universale Geltung der Menschenrechte).

Weil wir hier gegenwärtig bezüglich Menschenrechten in einer verhältnismässig sehr privilegierten Situatione leben, besteht die Gefahr, dass wir sie als selbstvertändlich empfinden und dabei nicht wahrnehmen, wo sie bedroht sind. Auch bei uns.

Hier gibt’s Informationen dazu und Unterstützungemöglichkeiten:

☛ Informationsplattform humanrights.ch

☛ Amnesty International (Schweiz)

 

 

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