Das grösste Risiko von „Alternativmedizin“ bzw. Pseudomedizin liegt wohl darin, dass ernsthafte Erkrankungen wegen ungenügender Diagnostik nicht erkannt werden. Das kommt nicht selten vor. Gerade ist dazu wieder ein Beispiel bekannt geworden.
Eine Frau bekommt die Diagnose Brustkrebs und will sie sich von einem zweiten Spezialisten bestätigen lassen. Doch statt zu einem Mediziner zu gehen, vertraut sie auf einen Heilpraktiker. Der untersucht die Patientin – jedoch nicht mit seriösen Tests, sondern mit einem Pendel. Eine Krebserkrankung schliesst er aus. Lediglich die Milchdrüsen der Frau seien verstopft. Er behandelt die Patientin mit Homöopathie. Das war im Jahr 2009.
Ende 2012 ging es der Patientin zunehmend schlechter. Zu einem Arzt schickte der Heilpraktiker sie aber nicht.
Im Jahr 2013 verstarb sie. Die Untersuchung ihres Körpers zeigte im Nachhinein, dass sämtliche Organe und Knochen von Krebs-Metastasen durchsetzt waren.
Der Heilpraktiker muss sich dafür, dass er seine Patientin nicht zu einem Mediziner schickte, vor einer Berufungskammer des Landgerichts Regensburg verantworten. Das Amtsgericht Kehlheim hatte den heute 69-Jährigen bereits im März 2018 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt – wegen fahrlässiger Tötung. Gegen das Urteil legte der Heilpraktiker jedoch Berufung ein.
Quelle:
https://www.focus.de/gesundheit/news/gefaehrliches-spiel-mit-pseudo-medizinern-heilpraktiker-schloss-krebs-durch-pendel-test-aus-jetzt-steht-er-dafuer-vor-gericht_id_11138182.html
Die Geschichte hat eine Fortsetzung:
Das Landgericht Regensburg hat das erstinstanzliche Urteil gegen den Heilpraktiker aufgehoben.
In diesem Fall stosse das Strafrecht an seine Grenzen“, erklärte Richter Robert Rösl bei der Urteilsverkündung. Der Heilpraktiker habe zwar eklatant gegen seine beruflichen Pflichten verstossen. Den Nachweis, dass dieser Verstoß zum Tod der Patientin geführt hat, konnte vor Gericht aber nicht geführt werden.
Laut Rösl konnte im Berufungsverfahren nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Frau nicht auch ohne die Fehldiagnose gestorben wäre.
Der Heilpraktiker hatte seiner Patientin nach am Sterbebett versichert, dass sie keinen Krebs habe – eine unbestreitbaare Fehldiagnose.
Für den Strafverteidiger des Heilpraktikers kam auch eine „Blindheit vor dem eigenen Wohlbefinden“ der Patientin ins Spiel. Er äusserte die Ansicht, die verstorbene Krebs-Patientin habe einfach vor der Brustentfernung zurückgeschreckt, die ihr die Schulmediziner empfohlen hatten. Der Heilpraktiker sagte, dass er nach wie vor praktiziert und im Monat etwa 30 Patienten behandelt. Doch bei Krebspatienten sei er nun vorsichtig. Von der Behandlung von Krebspatienten nehme immer mehr Abstand.
Die Staatsanwältin hielt den Angeklagten in ihrem Schlussvortrag der fahrlässigen Tötung für schuldig und folgerte aus den vorliegenden Gutachten, dass die Patientin mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,7 Prozent ihren Todeszeitpunkt überlebt hätte: „Die Diagnose war zwar schockierend für die Patientin, aber ebenso gut war auch ihre Prognose für die Heilungschancen.“ Für die Patientin habe eine Wahrscheinlichkeit von fast 100 Prozent bestanden, dass sie nach der Entfernung der Brust geheilt worden wäre. Die Patientin hat dem Angeklagten jedoch blind vertraut: „Sogar am Sterbebett hat er ihr noch versichert, dass sie keinen Krebs hat“, sagte die Staatsanwältin, und plädierte auf eine höhere Strafe, als die Vorinstanz ausgesprochen hatte: Zwei Jahre und vier Monate sowie ein jahrelanges Berufsverbot.
Das Gericht betonte jedoch bei seinem Urteil, man hätte zu der sicheren Überzeugung gelangen müssen, dass der Tod der Österreicherin zu einem späteren Zeitpunkt eingetreten wäre, wenn die richtige Behandlung vorgenommen wäre. „Diese Überzeugung konnte die Kammer aber nicht gewinnen“, sagte Richter Rösl abschließend.
Die Familie der verstorbenen Patientin aus Österreich war bei dem Berufungsprozess durch zwei Anwälte vertreten.
Quelle:
https://www.mittelbayerische.de/bayern-nachrichten/heilpraktiker-wird-freigesproichen-21705-art1828595.html
Kommentar & Ergänzung:
Der Heilpraktiker praktiziert also weiter, will aber bei Krebspatienten vorsichtiger sein. Dumm ist dabei nur, dass er Krebserkrankungen ganz offensichtlich nicht erkennt.
Wenn mit 100%iger Sicherheit nachgewiesen werden muss, dass die Patientin durch medizinische Behandlung länger gelebt hätte, dann ist ein solcher Beweis naturgemäss sehr schwer zu erbringen. Zuviele Faktoren spielen bei Krankheiten und ihrem Verlauf eine Rolle. Besorgniserregend ist aber, dass der Mann weiter praktizieren kann. Es spricht sehr viel dafür, dass er ein erhebliches Risiko ist für seine Patientinnen und Patienten. Die haarstäubende Fehldiagnose und die über Jahre anhaltende Unfähigkeit des Heilpraktikers, diese Fehldiagnose zu hinterfragen und die Patientin in medizinische Behandlung zu schicken, obwohl sich deren Zustand dramatisch verschlechterte, sprechen Bände.
Ich will nicht verallgemeinern. Es gibt auch Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker, die ihre Grenzen kennen.
Das geschilderte Beispiel ist aber auch kein Einzelfall. Im Gegenteil ist zu befürchten, dass solche Fälle nur ausnahmsweise bekannt werden und vor Gericht kommen.
Mit ihren Behandlungsmethoden können Naturheilpraktiker und Naturheilpraktikerinnen nur selten ernsthafte Schäden anrichten. Aber die vollkommen ungenügenden Diagnostikmethoden sind ein grosses Risiko.
Das muss nicht zwingend zu gefährlichen Situationen führen, wenn die Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker ihre Grenzen kennen. Das würde dann heissen, dass sie für die Diagnostik ihre Patientinnen und Patienten konsequent medizinisch abklären lassen und sie nicht von notwendigen medizinischen Therapien abhalten.
Das ist leider nicht selbstverständlich. Meiner jahrzehntelangen Erfahrung in diesem Bereich nach überschätzen viele Naturheilpraktikerinnen und Naturheipraktiker ihre Möglichkeiten. Und sie sind nicht selten in Feindbilder verstrickt, halten dementsprechend „Schulmedizin“ und „Pharmaindustrie“ pauschal für böse, was eine schlechte Voraussetzung ist für Kooperation. Auch in der Schweiz gibt es Naturheilpraxen und vereinzelt sogar Privatkliniken, die bei Krebserkrankungen fahrlässigerweise auf Homöopathie setzen, obwohl es dafür keinerlei Belege auf Wirksamkeit gibt.
Dazu kommt noch, dass es in diesem „Biotop“, das sich Naturheilkunde, Komplementärmedizin oder Alternativmedizin nennt, keine auch nur einigermassen ernstzunehmende Qualitätssicherung gibt.
Mich beeindruckt auch immer wieder, wie vollkommen gutgläubig viele Patientinnnen und Patienten den Empfehlungen ihrer Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker folgen – auch sehr fragwürdigen bis riskanten Empfehlungen. Wer sich in solche Hände begibt, sollte deshalb kritisch bleiben und nicht alles unhinterfragt annehmen.
Im unterstehenden Beitrag habe ich Fragen zusammengestellt, mit denen Sie die Glaubwürdigkeit von Aussagen prüfen können:
Naturheilkunde: Woran erkennen Sie fragwürdige Aussagen?
Dazu passt ein Zitat von Erich Fromm:
„Naiv und leicht täuschbar zu sein, ist unverantwortlich, besonders heute, wo Lügen zu einer Katastrophe führen können, weil sie für echte Gefahren wie auch für reale Möglichkeiten blind machen.“
Zitat aus: Erich Fromm, Vom Haben zum Sein, Band 1, Beltz Verlag 1989
Nützlich ist auch, wenn Sie sich selber Wissen aneignen über eine Methode, mit der Sie sich behandeln lassen wollen. Dazu gehört auch, dass man nicht nur andächtig den Äusserungen und Versprechungen der Verkäufer oder Anwender dieser Methode zuhört, sondern sich auch ernsthaft mit kritischen Einwänden dazu befasst. Fundierte Kritik zu vielen Heilmethoden findet sich zum Beispiel im Psiram-Wiki.
In meinen Lehrgängen kann man unter anderem lernen, wie sich die Glaubwürdigkeit von Aussagen prüfen lässt. Schauen Sie sich bei Interesse dazu die Ausschreibungen für das Heilpflanzen-Seminar und die Phytotherapie-Ausbildung an.