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Naturschutz: Verbandsbeschwerderecht soll bleiben!

Gesellschaftliches

Avatar-FotoMartin Koradi02.10.2008

Das Beschwerde-Recht der Umweltorganisationen ist in Gefahr. Am 30. November 2008 stimmt das Schweizer Volk über die Initiative der Zürcher FDP ab. Die Initiative will das Beschwerde-Recht faktisch abschaffen. Als “Heilpflanzen-Mensch” und Feldornithologe ZVS ist es mir ein Anliegen, dass diese meines Erachtens unnötige Zwängerei an der Urne wuchtig abgelehnt wird.

Darum braucht es ein Beschwerde-Recht für die Natur:

Ein Grundprinzip unserer Rechtsordnung ist, dass Behörden-Entscheide in Frage gestellt werden dürfen. So kann beispielsweise jeder Nachbar Beschwerde gegen Bauentscheide erheben, um deren Rechtmässigkeit überprüfen zu lassen. Wenn Natur- und Heimatschutzbestimmungen verletzt werden, kann sich die Natur aber nicht selber wehren. Deshalb haben ideelle Organisationen, welche sich nachweislich für den Naturschutz einsetzen und vom Bundesrat entsprechend anerkannt wurden, ein Beschwerde-Recht.
Das Beschwerde-Recht hat vor allem präventive Bedeutung: So werden Projekte von Anfang an möglichst umweltverträglich und gesetzeskonform geplant. Effektiv wird das Beschwerde-Recht nur selten benutzt – aber in über 70% der Fälle resultieren Verbesserungen für Natur und Heimat. Übrigens: 99 von 100 Beschwerden gegen Baugesuche werden von Privaten, nicht von Umweltorganisationen eingereicht – und überwiegend erfolglos!

Weil die Schweiz immer mehr überbaut wird, geraten Natur und Heimat immer mehr unter Druck. Klar, dass dies zu Nutzungskonflikten führt. Aber diese müssenmit einem korrekten Vollzug der demokratisch beschlossenen Gesetze gelöst werden.

Bauprojekte

Geht es nach dem Willen der Initiantinnen und Initianten, können Bauprojekte, die vom Volk an der Urne oder an der Gemeindeversammlung genehmigt wurden, nicht gerichtlich daraufhin überprüft werden, ob sie den Natur- und Heimatschutzbestimmungen entsprechen. Diese Bestimmungen wurden aber alle auf demokratische Weise vom Volk oder von seinen gewählten VertreterInnen in den Parlamenten beschlossen. Es ist unsinnig und rechtsstaatlich bedenklich, wenn ein Teil des Volkes übergeordnetes Recht, das vom ganzen Volk angenommen wurde, aushebeln kann. Eine Gemeindeversammlung hat nicht immer Recht. Sie muss sich an übergeordnetes, demokratisches Recht halten. Führende Staatsrechtler haben denn auch die Initiative mit deutlichen Worten kritisiert, weil sie den Rechtsstaat in Frage stellt.
Das Beschwerde-Recht für Natur und Heimat braucht
es heute mehr denn je!

Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde

Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz

Phytotherapie-Ausbildung für Krankenpflege und andere Gesundheitsberufe
Heilpflanzen-Seminar für an Naturheilkunde Interessierte ohne medizinische Vorkenntnisse
Kräuterexkursionen in den Bergen / Pflanzenheilkunde

www.phytotherapie-seminare.ch

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Interessengemeinschaft Phytotherapie und Pflege: www.ig-pp.ch

Schmerzen? Chronische Erkrankungen? www.patientenseminare.ch

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