Präparate der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin werden generell von der Grundversicherung bezahlt, wenn eine Arzt oder eine Ärztin sie verschreibt, obwohl laut Gesetz eigentlich nur bezahlt werden darf, was bezüglich Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist.
Die „Weltwoche“ hat beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Erfahrung zu bringen versucht, wie denn die Wirksamkeit dieser Präparate vom BAG überprüft wurde. Der Artikel dazu erschien in der „Weltwoche“ Nr. 45 / 2010 unter dem bereits vielsagenden Titel „Schweigen zur Alternativmedizin“. Autor Alex Reichmuth schreibt zu seinen Erfahrungen:
„Die Recherche der Weltwoche zu diesen Fragen gestaltet sich mühsam: Bei den zuständigen Bundesstellen scheint man sie nur schwer zu verstehen. Immer wieder wird nur allgemein das Prozedere beschrieben, wie Medikamente zugelassen werden und auf die Spezialitätenliste kommen. Nachfragen nach konkreten Belegen können aus wechselnden Gründen nicht beantwortet werden.“
Der Autor wird schliesslich vom BAG an Swissmedic verwiesen, bekommt dort aber auch keine Antwort. Reichmuth schliesst seinen Artikel mit der Schlussfolgerung:
„Am Ende der Recherche steht die Erkenntnis, dass sämtliche mit Komplementärmedizin befassten Stellen die Wirksamkeitsbelege nicht nennen können oder wollen. Und der Verdacht, dass es diese Belege nicht gibt und nie gegeben hat.“
Dieses Fazit überrascht mich nicht. Präparate der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin sind dank intensiver Lobbyarbeit vom Wirkungsnachweis befreit, sowohl was die Zulassung als Medikament betrifft als auch bezüglich der Bezahlung durch die Grundversicherung.
Konkret geht es zum Beispiel um Präparate wie Formica D3/D15, hergestellt aus zerriebenen Ameisen, die 1:1000 und 1: 1000000000000000 verdünnt und in der Anthroposophischen Medizin als Injektion verabreicht werden.
Ich habe versucht, beim BAG darüber Auskunft zu bekommen, wie denn die Wirksamkeit von Formica D3/D15 im Hinblick auf die Aufnahme in die Grundversicherung überprüft wurde. Das BAG antwortete darauf, dass Formica D3/D15 nicht als einzelnes Mittel geprüft wurde. Die Beurteilung erfolge in Arzneimittelgruppen.
Man muss sich klarmachen, was das bedeutet: Dieses Vorgehen ist etwa so, wie wenn die Behörde entscheiden würde, dass alle Medikamente von Novartis (und allen anderen Pharmaherstellern) pauschal als wirksam gelten und sich eine Beurteilung der einzelnen Produkte dadurch erübrigt.
Fünf Punkte finde ich stossend an dieser Praxis:
1. Das BAG kann oder will bisher keine gesetzliche Grundlage nennen für diese hochgradige Privilegierung von Präparaten der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin.
Meiner Ansicht nach müssen sich alle an gesetzliche Grundlagen halten, ob es sich nun um Produkte aus der „Chemie“ oder aus der Homöopathie, der Phytotherapie oder der Anthroposophischen Medizin handelt. Durch die Praxis von BAG und Swissmedic wird meines Erachtens für die Präparate aus Homöopathie und Anthroposophischer Medizin der gesetzliche Rahmen aufgehoben.
2. Präparate aus der Phytotherapie müssen ihre Wirksamkeit durch Studien belegen, damit sie via Grundversicherung bezahlt werden.
Präparate aus Homöopathie und Anthroposophischer Medizin müssen das nicht. Weshalb diese Ungleichbehandlung?
Ich selber bin klar dafür, dass Phytotherapeutika nur von der Grundversicherung bezahlt werden, wenn sie ihre Wirksamkeit in Studien belegen können. Lässt man dieses Kriterium weg, so muss aus Gründen der Gleichbehandlung m. E. jedes Heilmittel, das von irgend jemandem als wirksam betrachtet wird, von der Grundversicherung bezahlt werden, wenn ein Arzt oder eine Ärztin es verschreibt.
3. Aus der Komplementärmedizin hört man immer wieder Klagen über eine Diskriminierung dieser Heilmittel durch die Arzneimittelbehörden.
In diese Klagen stimmen auch nicht wenige Mitglieder des Parlaments ein. Speziell aufgefallen sind mir diesbezüglich Ständerat Rolf Büttiker (FDP, SO), die ehemalige Ständerätin und jetzige Bundesrätin Simonetta Sommaruga (SP, BE), Nationalrat Jean-François Steiert (SP, FR), Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP, TG), Nationalrätin Yvonne Gilli (Grüne, SG) und Nationalrätin Marianne Kleinert (FDP, AR).
Wissen diese PolitikerInnen von der massiven Privilegierung der Homöopathie und der Anthroposophischer Medizin durch Swissmedic und BAG? Dann sind ihre Klagen über die Diskriminierung der Komplementärmedizin meiner Meinung nach verlogen. Oder wissen sie nichts davon? Dann stellt sich die Frage, ob sie sich ernsthaft mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, ob sie einfach einer geschickten Lobbying-Strategie der Komplementärmedizin-Pharmahersteller auf den Leim gekrochen sind oder ob sie einfach pauschal, populistisch und undifferenziert in den Ruf nach der ach so wunderbaren Komplementärmedizin einstimmen?
4. Es gibt eine grosse Anzahl von Präparaten, die nach den Regeln der Homöopathie hergestellt werden (nach dem Homöopathischen Arzneibuch HAB), und die daher vom Wirksamkeitsnachweis befreit sind, obwohl sie gar nicht nach den Regeln der Homoöpathie eingesetzt werden.
Beispielsweise homöopathische Urtinkturen, die schlussendlich phytotherapeutisch zur Anwendung kommen, oder Produkte, die direkt bezogen auf ein bestimmtes Symptom hin verkauft werden, also ohne homöopathische Arzneimittelbild-Findung. Weshalb werden auch Homöopathika bevorzugt, die gar nicht homöpathisch zum Einsatz kommen?
5. Dass alle Präparate aus Homöopathie und Anthroposophischer Medizin pauschal und seit Jahren über die Grundversicherung abgerechnet werden können, ist in der Öffentlichkeit kaum bekannt.
Alle Leute, mit denen ich anlässlich der Abstimmung vom Mai 2009 über die Förderung der Komplementärmedizin ins Gespräch kam, meinten damals irrtümlich, es gehe darum, dass homöopathische und anthroposophische Medikamente wieder in die Grundversicherung aufgenommen werden. Und auch heute dominiert die Meinung, beim bevorstehenden Entscheid des BAG über die Komplementärmedizin gehe es um die Heilmittel. Diese irreführende Intransparenz ist eine perfekte Basis für die Vermeidung einer differenzierten und offenen politischen Diskussion.
Die Recherche-Erfahrungen von Weltwoche-Autor Alex Reichmuth bestätigen meine eigenen Erfahrungen mit Ämtern und Politikern beim Thema Komplementärmedizin:
Wer konkrete Fragen stellt stösst auf eine beeindruckende Intransparenz und auf nebulöse Begriffe wie die „Alltagswirksamkeit“ auf die das BAG sich stützen will.
Siehe zur „Alltagswirksamkeit“:
Komplementärmedizin auf dem Weg in die Grundversicherung – Mission impossible?
Und bei den ParlamentarierInnen fehlt mir bisher die sorgfältige und differenzierte Auseinandersetzung mit diesem Thema sowieso.
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz
Phytotherapie-Ausbildung für Krankenpflege und andere Gesundheitsberufe
Heilpflanzen-Seminar für an Naturheilkunde Interessierte ohne medizinische Vorkenntnisse
Kräuterexkursionen in den Bergen / Heilkräuterkurse
Weiterbildung für Spitex, Pflegeheim, Psychiatrische Klinik, Palliative Care, Spital
Interessengemeinschaft Phytotherapie und Pflege: www.ig-pp.ch
Schmerzen? Chronische Erkrankungen? www.patientenseminare.ch