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Bundesgerichtshof erklärt Bach-Blüten-Produkte als apothekenüblich

Naturheilkunde-Debatte

Avatar-FotoMartin Koradi01.09.2014

Bach-Blüten-Produkte zählen zu den apothekenüblichen Waren. Diesen Entscheid fällte der Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland. Bach-Blüten-Produkte dienten zumindest mittelbar der Gesundheit von Menschen und seien damit nicht vom Vertrieb in der Apotheke ausgeschlossen, schreiben die Richter zur Erklärung im Urteil.

Bei den Bach-Blüten-Produkten handle es sich durchaus um Mittel, die zumindest mittelbar der Gesundheit von Menschen dienten, stellen die Richter fest. Eine wissenschaftlich belegbare Gesundheitswirkung sehen die Richter dabei nicht als Voraussetzung.

Ungeachtet dessen, dass die medizinische Wirksamkeit von Bachblüten-Präparate wissenschaftlich nicht gesichert sei und die Bachblüten-Therapie mangels empirischer Anhaltspunkte für ihre Wirksamkeit nicht auf rationalen Erwägungen basiere, seien sie dazu bestimmt, mittelbar – das heisst im Zusammenwirken mit weiteren Umständen – der Gesundheit durch die Beseitigung seelischer Disharmonien zu dienen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Juli 2014, Az. I ZR 221/12

Quelle:

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/recht/news/2014/08/29/bgh-bach-blueten-produkte-sind-apothekenueblich/13690.html

 

Kommentar & Ergänzung:

Ob Präparate, die keinerlei Wirkstoffe enthalten, wie Bachblüten, Schüssler-Salze oder Homöopathika in höheren Verdünnungsstufen, in Apotheken verkauft werden sollen oder im Lebensmittelhandel, das ist eine Frage mit kontroversen Antworten.

Meines Erachtens sollten Präparate ohne Wirkstoffe – da sie auch keinen Schaden anrichten können – frei verkauft werden dürfen, aber natürlich ohne Angabe einer Heilwirkung auf der Packung. Ganz unproblematisch ist diese Regelung allerdings nicht. In der Schweiz werden Bach-Blüten-Präparate im Lebensmittelhandel verkauft, zum Beispiel beim Grossverteiler Migros. Da geht es dann nicht mehr um bestimmte Krankheiten. Es werden vielmehr alle Befindlichkeitsstörungen und Lebenslagen abgedeckt – beispielsweise gibt es da Präparate für „Hoffnung“, „Extreme Situationen“ oder „Klassenzimmer“. Marketing-mässig sind das traumhafte Verhältnisse, weil die ganze Bevölkerung angesprochen und eingedeckt werden kann.

Siehe auch:

Bachblütentherapie – worum geht’s?

Studie untersucht Bachblüten-Wirkung bei Prüfungsangst und ADHS

Gibt es Interaktionen zwischen Bachblüten und HIV-Medikamenten?

Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde

Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz

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