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Komplementärmedizin: Expertenkommission lehnt Aufnahme in die obligatorische Krankenkassen-Grundversicherung ab

Naturheilkunde-Debatte

Avatar-FotoMartin Koradi08.12.2010

Die Eidgenössische Leistungskommission (ELGK) empfiehlt Bundesrat Didier Burkhalter, keine der fünf zur Diskussion stehenden alternativen Heilmethoden wieder in die Grundversicherung aufzunehmen.
Der Tages-Anzeiger meldet am 8. 12. 2010:

„Man sei zum Schluss gekommen, dass weder die Homöopathie noch die Neuraltherapie, die Phytotherapie, die chinesische oder die anthroposophische Medizin  wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich genug seien, um von der Krankenkasse bezahlt zu werden. Wolle man diese Kassenpflicht einführen, so die ELGK, sei das Gesetz zu ändern.
Definitiv entscheiden muss diese Frage nun Gesundheitsminister Didier Burkhalter.“

Kommentar & Ergänzung: Expertenkommission lehnt Aufnahme in die obligatorische Krankenkassen-Grundversicherung ab

1. Zur sorgfältigen Beurteilung dieser Empfehlung der ELGK müsste die detaillierte Begründung vorliegen. Es ist zu hoffen, dass diese Begründung rasch publiziert wird.

2. Anerkennenswert ist meines Erachtens, dass die ELGK dem populistischen Druck aus dem Parlament stand gehalten hat. Parlamentsmitglieder wie beispielsweise Ständerat Rolf Büttiker (FDP, SO) und Nationalrätin Yvonne Gilli (Grüne, SG), aber auch die ehemalige Ständerätin und jetzige Bundesrätin Simonetta Sommaruga (SP, BE) stellen meines Erachtens die Lage sehr verzerrt dar. Sie erwecken den Eindruck, dass die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Komplementärmedizin über alle Zweifel erhaben sei, und nur missgünstige und böswillige Behörden dies nicht zur Kenntnis nehmen.
Beispiele siehe:

Falschaussage von Simonetta Sommaruga

Fragen an Ständerat Rolf Büttiker

Damit wird meines Erachtens die Öffentlichkeit getäuscht. Den Stimmberechtigten wurde schon bei der Abstimmung vorgegaukelt, mit der Annahme des Verfassungsartikels zur Förderung der Komplementärmedizin sei die Wiederaufnahme der fünf Komplementärmedizin-Methoden zu erreichen. Unterschlagen wurde dabei, dass die Forderung des Krankenversicherungsgesetzes – Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit – damit nicht einfach aufgehoben werden.
Der populistische Druck auf das Bundesamt für Gesundheit, wie er in den letzten Wochen zum Beispiel von Nationalrätin Yvonne Gilli (Grüne, SG) und Ständerat Rolf Büttiker (FDP, SO) aufgebaut wurde, ist meines Erachtens ein Druck, sich über das Krankenversicherungsgesetz hinweg zu setzen. Genauso wie schon seit Jahren Präparate der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin ohne Wirksamkeitsnachweis über die Grundversicherung abgerechnet werden, obwohl dafür eine gesetzliche Grundlage bisher nicht ersichtlich ist.
Siehe dazu: Bundesamt für Gesundheit: Nebulöse Bevorzugung von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin

3. Der vom KVG geforderte Wirksamkeitsnachweis ist nur zum kleinen Teil erbracht

Der Nachweis der Wirksamkeit, wie sie das Krankenversicherungsgesetz fordert, ist in der Komplementärmedizin über weite Strecken nicht erbracht, auch wenn Ständerat Rolf Büttiker und Nationalrätin Yvonne Gilli das anders darstellen und dadurch meines Erachtens die Öffentlichkeit fälschlicherweise aufputschen.

In der Anthroposophischen Medizin beispielsweise ist die Misteltherapie bei Krebs mit grossem Abstand am besten untersucht. Stellungnahmen von Medizinerinnen und Medizinern aus der komplementärmedizinischen Onkologie und systemische Auswertungen der vorliegenden Studien zeigen aber, dass die Wirksamkeit dieser Behandlung keineswegs so klar gesichert ist, wie es die Komplementärmedizin-Lobby darstellt.

Siehe dazu: Misteltherapie gegen Krebs – wirksam?

Im Bereich der Homöopathie hat das Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie der Charité Berlin eine kompakte Zusammenfassung des gegenwärtigen Stand der Forschung publiziert:

https://www.charite.de/epidemiologie/downloads/Informationen_Homoeopathie.pdf

Es handelt sich hier um eine homöopathiefreundliche Interpretation. Der Lehrstuhl von Prof. Claudia Witt wird von der Karl und Veronica Carstens Stiftung finanziert, deren Zweck die Förderung der Homöopathie-Forschung ist. Homöopathiekritische Interpretationen kommen zu negativeren Ergebnissen.

Von der Carstens-Stiftung unterstützt wird auch Tobias Nuhn, der in seiner Dissertation schreibt:

„Mögliche Konsequenzen für die zukünftige Beurteilung der Ergebnisse placebokontrollierter Studien zur klassischen Homöopathie: In der hier vorgelegten Studie variierte die Größe des Placeboeffekts zwar deutlich zwischen einzelnen Studien (abhängig vom betrachteten Erkrankungstyp, der Studiendauer etc.), jedoch nicht im Sinne eines grundsätzlich größeren Placeboeffektes in Studien der klassischen Homöopathie. Die Untersuchungsergebnisse sprechen daher für die herkömmliche Auffassung und Nullhypothese dieser Arbeit, dass der Placeboeffekt bei vergleichbarem Design in homöopathischen und konventionellen Studien ähnlich groß ausfällt. Der fehlende Wirksamkeitsnachweis der klassischen Homöopathie kann demnach nicht über die Größe der auftretenden Placeboeffekte erklärt werden, sondern vielmehr durch einen nicht ausreichend großen Verumeffekt.“

(Verum  = das zu testende Medikament im Gegensatz zum Scheinmedikament / Placebo; M.K.)

Quelle: https://docserv.uni-duesseldorf.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-16135/Tobias%20Nuhn%2C%20Dissertation.pdf

Aus:   Die Placebo-Problematik in klinischen Studien der Klassischen Homöopathie, Dissertation von Tobias Nuhn, S. 85

Entscheidend ist der letzte Satz:

„Der fehlende Wirksamkeitsnachweis der klassischen Homöopathie kann demnach nicht über die Größe der auftretenden Placeboeffekte erklärt werden, sondern vielmehr durch einen nicht ausreichend großen Verumeffekt.“

Mit anderen Worten: Der Effekt der Globuli ist nicht ausreichend gross, um einen Wirksamkeitsnachweis zu ermöglichen.

Die Aussagen von Witt und Nuhn zeigen, dass auch die Wirksamkeit der Homöopathie nicht annähernd so eindeutig belegt ist, wie die Komplementärmedizin-Lobby dies darstellt. Und diese beiden Fachleute können nicht einfach als „Homöopathie-Feinde“ verunglimpft werden, wie dies die“Homöopathie-Szene“ gerne mit Kritikern macht.

Zu diesem Punkt möchte ich allerdings festhalten: Dass die Anwendung von Homöopathie in manchen Fällen mit einer Besserung einhergeht, scheint mir nicht  zu bezweifeln. Dies abzustreiten würde einfach der Erfahrung vieler Menschen entgegenlaufen. Dass eine solche Besserung mit einer spezifischen Wirkung der Globuli zusammenhängt, konnte bisher nicht gezeigt werden. Die Zusammenfasung der Charité deutet an, dass ein grosser Teil der Wirkung von therapeutischen Kontext stammen könnte. Nun kann man natürlich argumentieren, dass es für Patientinnen und Patienten unwichtig ist, ob die Wirkung vom Globuli, vom therapeutischen Kontext, von den Selbstheilungskräften oder ähnlichen Einflüssen herkommt.

Für die Entscheidung, welche Leistungen durch die Grundversicherung zu bezahlen sind, ist die Frage aber nicht so leicht zu umgehen. Lässt man nämlich das Kriterium einer spezifischen und durch Studien belegten Wirkung weg, dann gelten sollen. Einfach zu sagen: „Bezahlt wird, was dem Patienten gut tut“, ist zwar auf den ersten Blick einleuchtend, als Kriterium aber überhaupt nicht fassbar.

Auf dieser Basis scheint mir jedenfalls die Polemik gegen den Entscheid der ELGK nicht angemessen.

4. Kassenpflicht nicht ohne Änderung des Krankenversicherungsgesetzes

Wichtig in der Meldung des „Tages-Anzeigers“ ist folgender Satz:
„Wolle man diese Kassenpflicht einführen, so die ELGK, sei das Gesetz zu ändern.“

In diese Richtung äussert sich auch Markus Moser. Er arbeitete von 1987 bis 1997 als Leiter der Hauptabteilung Kranken- und Unfallversicherung im Bundesamt für Sozialversicherungen. Der Jurist gilt als Vater des 1996 in Kraft getretenen Krankenversicherungsgesetzes (KVG).

Im Interview mit der „Berner Zeitung“ hält Moser fest, dass der Verfassungsartikel zur Komplementärmedizin nicht klar formuliert ist und er empfiehlt das Krankenversicherungsgesetz zu ändern.

Im Artikel steht nur: „Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.“

Markus Moser weißt zudem auf zwei Stellen im Abstimmungsbüchlein hin:

„Einige Parlamentarier sprachen sich für die Aufnahme wirksamer Methoden der Komplementärmedizin in den Leistungskatalog der Grundversicherung aus. Es bestand weitgehend Übereinstimmung darüber, dass auch komplementärmedizinische Leistungen den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zu genügen haben.“

„Sollten jedoch für Komplementärmedizin andere Kriterien gelten oder der Nachweis für Wirksamkeit nach einem anderen Verfahren erbracht werden, müsste das Gesetz entsprechend angepasst werden.“

Quelle: https://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/Markus-Moser-Der-Verfassungsartikel-ist-nicht-klar/story/25207479

BAG

Statt populistisch Druck auf das BAG zu machen, damit dieses das Krankenversicherungsgesetz übergeht, sollten die Befürworter der Komplementärmedizin im Parlament selber Verantwortung übernehmen  und das Krankenversicherungsgesetz in ihrem Sinne ändern.

Das Parlament hat es in der Hand, das Kriterium „Wirksamkeit“ als Bedingung für die Aufnahme in die Grundversicherung abzuschaffen.

Allerdings müssen dann diejenigen Parlamentsmitglieder, die jetzt wie zum Beispiel Rolf Büttiker und Yvonne Gilli so laut ausrufen, offenlegen, nach welchen Kriterien sie entscheiden, was von der Grundversicherung bezahlt wird und was nicht. Das wird dann aber eine heisse Diskussion, denn es ist ziemlich schwierig, transparente und nachvollziehbare Kriterien zu finden, wenn man wissenschaftliche Kriterien ausklammert.
Anstelle der bisherigen Kriterien WZW (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit) könnte das Parlament ja, wenn es konsequent die Verantwortung übernehmen würde, umstellen auf BZW (Beliebtheit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit).

Oder BZW (Beliebigkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit).

Hört man die aktuellen Stellungnahmen aus dem Parlament zur Empfehlung der ELGK, so wäre dies nur folgerichtig.

Eine ernsthafte Diskussion würde sich aber inhaltlich und differenziert mit den einzelnen Methoden auseinandersetzen und nicht einfach pauschal mit dem wohl klingenden Schlagwort „Komplementärmedizin“ operieren.

Siehe dazu: Komplementärmedizin – ein fragwürdiger Begriff

Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde

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