Die NZZ am Sonntag meldet heute:
„Für die Befürworter der Komplementärmedizin brechen wieder bessere Zeiten an. Ab Januar werden Homöopathie, Neuraltherapie und drei weitere Behandlungsmethoden provisorisch für sechs Jahre wieder von der obligatorischen Grundversicherung vergütet. So hat es Gesundheitsminister Didier Burkhalter dieses Jahr entschieden.“
Kommentar:
Pauschale „Befürworter der Komplementärmedizin“ sind etwa so naiv wie Leute, die pauschal alle Pilze für essbar halten.
„Komplementärmedizin“ ist eine Worthülse mit sehr unklar definiertem Inhalt. Man muss die einzelnen Methoden anschauen und den leeren „Verpackungsbegriff“ Komplementärmedizin zur Seite legen.
Siehe:
Komplementärmedizin – ein fragwürdiger Begriff
Zu den erwähnten drei weiteren Behandlungsmethoden, die ab Januar wieder provisorisch von der Grundversicherung vergütet werden, gehört auch die Phytotherapie. Allerdings werden Patientinnen und Patienten davon nicht profitieren.
Siehe dazu:
Phytotherapie als Komplementärmedizin-Methode in die Grundversicherung – was bringt’s?
Dass Phytotherapie in dieses 5er-Päckli der Komplementärmedizin-Methoden integriert wurde, war wohl eher ein Lobbying-Trick, um mehr Befürworter für dieses Päckli zu gewinnen.
Täuschung der Stimmberechtigten, würde ich sagen.
„Was Burkhalter nicht kommuniziert hat: Für den grössten Teil der Neuraltherapie ist diese Aufnahme nicht limitiert, sondern unbeschränkt….Zudem wollen die Neuraltherapeuten mit ihren bisherigen Mitstreitern aus der Komplementärmedizin zu tun haben. Wie nun auch der Bund bestätige, gehörten grosse Teile ihrer Disziplin zur Schulmedizin, sagt Hausammann. Man wolle darum im politischen Streit um die Alternativmedizin nicht länger erwähnt werden.“
Kommentar:
Die Neuraltherapeuten haben sich schon vor einiger Zeit vom Komplementärmedizin-Dachverband getrennt:
„Die Schweizerische Ärztegesellschaft für Neuraltherapie hat die Zusammenarbeit mit dem Dachverband für Komplementärmedizin aufgekündigt. Laut einer geharnischten Mitteilung vom Samstag liegt der Grund für die Trennung im Konfrontationskurs, den der Dachverband gegenüber der eidgenössischen Leistungskommission (ELGK) und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) unter Bundesrat Didier Burkhalter einschlagen will.“
Quelle:
https://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/alternativmediziner_im_bruderzwist_1.8496007.html
Kommentar:
Die Neuraltherapeuten kritisieren meines Erachtens zur Recht den polemischen Kurs des Dachverbandes Komplementärmedizin.
Und wenn die Neuraltherapeuten betonen, dass ihre Methode grossenteils zur Schulmedizin gehöre, dann ist dazu zu sagen:
1. Das trifft auch auf die Phytotherapie zu. Bisher habe ich noch kein auch nur ansatzweise plausibles Argument gehört, weshalb Phytotherapie zur Komplementärmedizin zählen soll.
Siehe dazu:
Gehört Phytotherapie zur Komplementärmedizin?
2. Auch der Begriff „Schulmedizin“ ist ausgesprochen fragwürdig und sollte meines Erachtens wo immer möglich vermieden werden.
Siehe dazu:
Schulmedizin – ein fragwürdiger Ausdruck
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Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz
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