In gegenwärtig wieder kursierenden Rundmails wird vor einem angeblich 2011 drohenden Heilpflanzenverbot in der EU gewarnt.
Das ist völlig demagogisch, weil damit ein Rundumverbot von Heilpflanzen suggeriert wird. Das hat zur Folge, dass Empfängerinnen und Empfänger solch dramatisierten Botschaften Angst haben, dass sie keinen Beinwell mehr im Garten anpflanzen dürfen und dass Pfefferminztee, Kümmel & Co aus dem Supermarkt eliminiert werden.
Angstmacherei und hoch verzerrte Darstellungen der Lage sind charakteristisch für Demagogie.
Es geht aber nicht um ein Heilpflanzenverbot, sondern um ein (erleichtertes) Zulassungsverfahren für traditionelle Heilmittel (also Fertigpräparate aus Heilpflanzen, die mit einem Anspruch auf Heilwirkung vermarktet werden.
Über positive und negative Konsequenzen dieses Zulassungsverfahren kann und soll man auf der Basis von Argumenten diskutieren und auf politischem Weg darauf Einfluss nehmen.
Über ein pauschales „Heilpflanzenverbot“ lässt sich nicht wirklich diskutieren, weil es ein Hirngespinst ist.
Hoch dramatisch tönt es auch auf der Website, auf der die Petition propagiert wird:
„Stellen Sie sich vor Ihr Kind oder Partner werden schwer krank und es gibt ein natürliches Heilmittel ohne Nebenwirkungen und die europäische Union verbietet Ihnen die Einnahme und zwingt Sie dagegen ein chemisches Arzneimittel mit potentiell schweren Nebenwirkungen einzunehmen.“
Quelle: http://www.savenaturalhealth.de/
Das ist eine hoch manipulative Panikmache und eine krasse Schwarz-Weiss-Malerei. Es stehen sich gegenüber das natürliche Heilmittel, das ohne Nebenwirkungen eine schwere Krankheit heilt, aber von der EU verboten wird, und ein aufgezwungenes chemisches Arzneimittel mit potenziell schweren Nebenwirkungen. Ein hoch dualistisches, manichäisches Weltbild wird uns da verkauft. Und die gleichen Kreise reden doch oft so aufdringlich von Ganzheitlichkeit. Gehören da Grau- und Zwischentöne nicht dazu?
Ein paar Fakten zur Zulassungsregelung bringt der „Standard“ aus Österreich.
„Erwerb als Lebensmittel weiterhin möglich
Brüssel. Traditionelle Heilmittel, die bis Ende April nicht als pflanzliche Arzneimittel registriert worden sind, dürfen ab kommenden Sonntag nicht mehr als Medikament verkauft werden. Allerdings ist es möglich, sie weiterhin als Lebensmittel zu erwerben, erklärte ein Sprecher von EU-Gesundheitskommissar John Dalli. Mit morgigem Samstag läuft eine siebenjährige Übergangsperiode zur Anmeldung solcher pflanzlichen Arzneimittel aus.
Wie die Situation derzeit aussieht, und wieviele der bisher als pflanzliche Arzneimittel verkauften Produkte nun nur mehr als Lebensmittel gekennzeichnet werden dürfen, konnte man in der Kommission nicht sagen. Es werde nicht gleich abrupt eine Bewertung ab 1. Mai geben, sondern die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) wird noch darüber zu befinden haben. Wie konkret der Zeitablauf dafür sei, war vorerst nicht bekannt.
Leichteres Registrierungsverfahren
Nach den EU-Vorschriften sind als traditionelle pflanzliche Arzneimittel jene Produkte eingestuft, die seit mindestens 30 Jahren verwendet werden, einschließlich mindestens 15 Jahre in der EU, ohne ärztliche Überwachung verwendet werden sollen und nicht durch Injektion verabreicht werden. Dazu zählen beispielsweise Calendula officinalis, Echinacea purpurea oder Hamamelis virginiana.
Die Kommission verweist darauf, dass für pflanzliche Arzneimittel im Gegensatz zu den sonstigen Medikamenten ein „leichteres, einfacheres und kostengünstigeres Registrierungsverfahren“ vorgesehen sei. Aufgrund der langen Tradition des Arzneimittels bestehe eine geringere Notwendigkeit für Tests und Versuche. Damit soll auch das Inverkehrbringen traditioneller pflanzlicher Arzneimittel in der EU erleichtert werden.
Einstufung als Lebensmittel
Außerdem betont die Kommission, dass es in der Zuständigkeit der einzelnen EU-Staaten liegt, im Einzelfall zu entscheiden, ob ein pflanzliches Erzeugnis die Definition eines Arzneimittels erfüllt. Auf die Frage, ob damit beispielsweise ein pflanzliches Produkt, das als Arzneimittel in Österreich zugelassen ist, beispielsweise in Frankreich nicht zugelassen sein kann, sagte der Sprecher, dies sei möglich.
Jedenfalls dürfen weiterhin pflanzliche Erzeugnisse als Lebensmittel eingestuft und auf den Markt gebracht werden, auch wenn sie nicht die Definition von Arzneimitteln erfüllen, wohl aber die geltenden Lebensmittelvorschriften. Pflanzliche Arzneimittel, die in Form von Nahrungsergänzungsmitteln angepriesen werden, müssen den entsprechenden EU-Regeln genügen. Ein eindeutiges ‚Nein’ gibt es von der Kommission auf die Frage, ob nach dem 30. April 2011 alle alternativen Therapien verboten werden. ‚Die Richtlinie über pflanzliche Arzneimittel gilt weder für alternative Therapien, noch verbietet sie irgendwelche Stoffe, Heiler, Bücher oder Pflanzen als solche’.“
Quelle:
http://derstandard.at/1303950503144/Traditionelle-Heilmittel-Aus-fuer-nicht-registrierte-pflanzliche-Arzneimittel-als-Medikament
Es geht also nicht um Nahrungsmittel, nicht um Nahrungsergänzungsmittel, nicht um Heilpflanzen als solch, nicht um Heilpflanzenmischungen, die in Apotheken individuell hergestellt werden. Es geht ausschliesslich um Fertigpräparate, die als Heilmittel vermarktet werden, also mit dem Anspruch, bestimmte Krankheiten zu heilen . Dass es hier Zulassungsregeln braucht, scheint mir auf der Hand zu liegen. Ich halte es nicht für erstrebenswert, dass jeder und jede irgend etwas als Heilmittel gegen alles Mögliche vermarkten darf. Ich finde sogar, diese EU-Regelung geht weit in der Privilegierung traditioneller Heilmittel. Nach dreissig Jahren Vermarktung kann man also für sein Produkt schon den Status „Traditionelles Heilmittel“ beanspruchen. So, so.
Phytotherapeutika
Und während synthetische Medikamente und (jedenfalls in der Schweiz) neuere Phytotherapeutika ihre Heilansprüche belegen müssen, sind traditionelle Heilpflanzen-Präparate (wie auch generell Präparate aus Homöopathie und Anthroposophischer Medizin, vom Nachweis der Wirksamkeit befreit. Das sind zweifellos Privilegien und ich finde es schon beeindruckend, wie diese Branche es immer wieder schafft, sich als benachteiligt und unterdrückt darzustellen. Stossend ist dabei für mich nicht die Privilegierung an sich. Dass ein Nachweis der Wirksamkeit für kleine Hersteller mit kleinen Stückzahlen auch eine Geldfrage sein kann, ist für mich nachvollziehbar. Stossend ist aber, dass diese Privilegierung gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten vollkommen verwischt wird. Zumindestens Transparenz wäre zu fordern. Konsumentinnen und Konsumenten müssten – wenn sie ein Naturheilmittel in der Apotheke oder Drogerie kaufen – erkennen können, ob das betreffende Produkte Belege für seine Wirksamkeit vorgelegt hat, oder den privilegierten Status der Nachweisbefreiung geniesst.
Weitere Informationen hier:
Eigene Beiträge:
– Unsinnige Petition gegen angebliches Heilpflanzenverbot in der EU
– Naturheilkunde: Irreführende Petition gegen angebliches Heilpflanzenverbot
– Weitere Fakten zum angeblichen Heilpflanzenverbot in der EU
– Angebliches Heilpflanzenverbot der EU: Immer noch viel Aufregung ohne konkreten Anlass
http://hoax-info.tubit.tu-berlin.de/hoax/thmpd.shtml
Stellungnahme des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker e. V.
Stellungnahme Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz
Phytotherapie-Ausbildung für Krankenpflege und andere Gesundheitsberufe
Heilpflanzen-Seminar für an Naturheilkunde Interessierte ohne medizinische Vorkenntnisse
Kräuterexkursionen in den Bergen / Heilkräuterkurse
Weiterbildung für Spitex, Pflegeheim, Psychiatrische Klinik, Palliative Care, Spital:
Interessengemeinschaft Phytotherapie und Pflege: www.ig-pp.ch
Schmerzen? Chronische Erkrankungen? www.patientenseminare.ch