Ein „Kinderwunsch-Tee“ darf laut Entscheid des Oberlandesgerichts Köln nur dann als solcher bezeichnet werden, wenn der Hersteller einen allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweis erbringen kann, dass sich die Anwendung förderlich auf die Empfängnis auswirkt.
Der Hersteller hatte eine Kräutermischung als „Kinderwunsch-Tee“ vermarktet und behauptet, die enthaltenen Pflanzenstoffe würden in der Erfahrungsheilkunde angewendet, um den Zyklus zu harmonisieren und so den Eisprung zu fördern. Darüber hinaus wurde versprochen: „Lemongras wirkt entspannend auf den Körper und baut Stress ab, so dass man sich ganz auf die Schwangerschaft einlassen kann. Zitronenverbene und Basilikum werden eine luststeigernde Wirkung nachgesagt.“
Ein Wettbewerbsverband war gegen diese Aussagen vorgegangen und hatte schon im September vor dem Landgericht Köln recht bekommen. Das OLG hat das Urteil nun bestätigt und zur Begründung erklärt, dass die strittigen gesundheitsbezogenen Angaben nicht auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise gestützt werden könnten.
Die Werbung für den „Kinderwunsch-Tee“ sei so zu verstehen, dass er Probleme, die einer Empfängnis im Wege stünden, lindere und so die Empfängnis ermögliche. Nach der Health-Claims-Verordnung seien solche gesundheitsbezogenen Angaben aber nur gestattet, wenn sie wissenschaftlich abgesichert seien. Als Mindestvoraussetzung bezeichnete das OLG, dass die behaupteten Wirkungen aufgrund von Forschungsergebnissen begründet werden.
Die Behauptung von Indikationen oder Wirkweisen ohne Nachweise oder weitere Erörterung, wie diese Ergebnisse zustande gekommen seien, reichten dem Gericht nicht. Auch stelle die Bezugnahme auf eine „volksmedizinische Verwendung“ keinen wissenschaftlichen Nachweis dar, heisst es in dem Entscheid. Revision liess das Gericht nicht zu.
Gemäss Angaben des Herstellers wurde der „Kinderwunsch-Tee nach Vorlagen alter Hebammenrezepturen zusammengestellt. Er enthält Frauenmanteltee, Himbeerblättertee, Brennesselblättertee, Storchenschnabeltee, Rosmarinblättertee, Schafgarbentee, Basilikumtee, Zitronenverbenentee, Lemongrastee und Granatapfeltee.
Quelle:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/markt/gericht-verbietet-kinderwunsch-tee-werbeaussagen/
Kommentar & Ergänzung:
Dieser Gerichtsentscheid wird wohl nicht überall auf Zustimmung stossen. Er wird möglicherweise von manchen als Bevormundung der Konsumentinnen und Konsumenten aufgefasst. Und rasch wird auch die simplifizierende Verschwörungstheorie zu Hand sein, wonach hinter solchen Vorgängen die böse Pharmaindustrie steckt, welche angeblich die Naturheilkunde zerstören will.
Die Situation ist aber selbstverständlich viel komplexer.
Es stellt sich nämlich schon die Frage, ob man in diesem Bereich ohne jede Grundlage einfach das Blaue vom Himmel versprechen darf. Für die angepriesenen Wirkungen dieses „Kinderwunsch-Tees“ gibt es jedenfalls keinerlei auch nur einigermassen glaubwürdige Fakten.
Damit werden Konsumentinnen und Konsumenten schlichtweg getäuscht und übers Ohr gehauen. Auch der Verweis auf „alte Hebammenrezepte“ ist nicht viel mehr als heisse Luft. Gerade bezüglich „Frauenkräuter“ und „Hebammenrezepte“ sind die haltlosen Versprechungen fast grenzenlos. Leider sind auch viele Hebammen hier ausgesprochen unkritisch.
Siehe auch:
Alternativmedizin: Globulisierung des Kreißsaals?
Himbeerblätter zur Erleichterung der Geburt?
Pflanzenheilkunde: Storchenschnabeltee gegen Kinderlosigkeit?
Komplementärmedizin & unerfüllter Kinderwunsch
Frauenmantel enthält Progesteron – stimmt diese Behauptung?
Gerade von Fachleuten sollte man erwarten können, dass sie sorgfältig prüfen, was für Empfehlungen sie abgeben. Das ist aber bei weitem nicht immer der Fall.
Immer wieder werden von Hebammen, Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktikern, Fachpersonen in Apotheken und Drogerien oder auch von Herstellern von Naturheilmitteln vollkommen leere Behauptungen und Versprechungen in die Welt gestellt. Damit stehen sie etwa auf der gleichen Stufe wie der US-amerikanische Präsident Donald Trump. Der verkündet auch einfach, was ihm in den Kram passt und ihm selber nützt, ohne sich um den Wahrheitsgehalt zu kümmern. Der Philosoph Harry Frankfurt nennt diese Haltung „Bullshit“.
„Bullshit“, also die vollkommene Gleichgültigkeit gegenüber der Frage nach dem Wahrheitsgehalt der eignen Aussagen, ist ein ethisches Problem. Nicht nur bei Trump, auch im Bereich von Naturheilkunde / Alternativmedizin / Komplementärmedizin.
Beim Thema „Frauenkräuter“ sind „Bullshit-Aussagen“ besonders verbreitet. Damit werden Ängste und Hoffnungen von Konsumentinnen und Patientinnen ausgebeutet.
Gerade von Hebammen – einem Berufsstand, den ich sonst sehr hoch schätze – kommen hier oft ausgesprochen fragwürdige Empfehlungen.
Mehr kritische Nachfragen anstelle von blinder Gläubigkeit gegenüber angeblichen Traditionen wäre sehr wünschenswert.
Siehe dazu auch :
Naturheilkunde braucht kritische Auseinandersetzung
Naturheilkunde: sorgfältig prüfen lernen
Naturheilkunde: Woran erkennen Sie fragwürdige Aussagen?
Komplementärmedizin: Mehr Argumente, weniger fraglose Gläubigkeit
Welche Aussagen und Versprechungen sind glaubwürdig und welche nicht? Das ist eine entscheidende Frage sowohl im Bereich von Medizin und Pharmaindustrie, als auch im Bereich Naturheilkunde / Komplementärmedizin. Wie man die Glaubwürdigkeit von Aussagen und Versprechungen unter die Lupe nehmen kann, können Sie in meinen Lehrgängen lernen, im Heilpflanzen-Seminar und in der Phytotherapie-Ausbildung.